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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio [...] und S.F.G. Landschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1603.

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rühmlich / vnd in nothfellen nützlich / als verweißlich sein müge / Als hat sich die löbliche Landschafft daran mit vntertheniger dancksagunge begnügen lassen.

FVrs sieben vnd dreyssigste / Weil der gnedige Landesfürst / der Landschafft suchen aus rechtmessigen erheblichen vrsachen nicht raum geben können noch wollen / Als haben demnach an dessen stat S. F. G. sich aus Landsväterlicher zuneigung erkleret / wenn die Landschafft oder Vnterthanen stille / fromme / ehrliche vnd Gottsfürchtige Töchter vnd Schwester mit jhrem freyem gutem willen in Jungfrawen Kloster zugeben gemeint / vnd deßwegen bey S. F. G. supplicando in vnterthenigkeit ansuchen werden / das alsdann / wann die anzahl albereit nicht zu gros / S. F. G. die gnedige anordnung thun wollen / das ein / zwo oder nach gelegenheit drey Persohnen eines geschlechts / Jedoch nicht in ein / sondern zwey oder drey Klöster eingenommen / vnd der Kloster Ordnunge nach vnterhalten werden mügen.

ZVm acht vnd dreyssigsten / Wenn die Landkinder in ehren vnd tugenden auff Vniversiteten, bey Hoffe / in rühmlichen Kriegeszügen / Haushaltungen / vnd andern ehrbarn hendeln wol geübet / vnd also qualificirt sein / das sie mit ruhmb vnnd nutzen zugebrauchen / auch S. F. G. trewlich meinen / das alsdann der gnedige Landesfürst dieselben so wol bey Hoffe / als vff dem Lande in Regierungs: vnd Kriegs: Hoff: vnd Haushaltungs / Geistlichen vnd Weltlichen / geheimen vnd gemeinen Sachen / nach jedes befindunge vor frembden vnd auslendischen / so viel sich jmmer füglich schicken wil / zu hohen vnd niedrigen Embtern vnnd Diensten zubefürdern geneigt / dafür hat die getrewe Landschafft billig in aller vnterthen gkeit zudancken vnd die Jugend also auffzuerziehen / das siesolchs mil en erbetens im Werck geniessen mügen.

rühmlich / vnd in nothfellen nützlich / als verweißlich sein müge / Als hat sich die löbliche Landschafft daran mit vntertheniger dancksagunge begnügen lassen.

FVrs sieben vnd dreyssigste / Weil der gnedige Landesfürst / der Landschafft suchen aus rechtmessigen erheblichen vrsachen nicht raum geben können noch wollen / Als haben demnach an dessen stat S. F. G. sich aus Landsväterlicher zuneigung erkleret / wenn die Landschafft oder Vnterthanen stille / fromme / ehrliche vnd Gottsfürchtige Töchter vnd Schwester mit jhrem freyem gutem willen in Jungfrawen Kloster zugeben gemeint / vnd deßwegen bey S. F. G. supplicando in vnterthenigkeit ansuchen werden / das alsdann / wann die anzahl albereit nicht zu gros / S. F. G. die gnedige anordnung thun wollen / das ein / zwo oder nach gelegenheit drey Persohnen eines geschlechts / Jedoch nicht in ein / sondern zwey oder drey Klöster eingenommen / vnd der Kloster Ordnunge nach vnterhalten werden mügen.

ZVm acht vnd dreyssigsten / Wenn die Landkinder in ehren vnd tugenden auff Vniversiteten, bey Hoffe / in rühmlichen Kriegeszügen / Haushaltungen / vnd andern ehrbarn hendeln wol geübet / vnd also qualificirt sein / das sie mit ruhmb vnnd nutzen zugebrauchen / auch S. F. G. trewlich meinen / das alsdann der gnedige Landesfürst dieselben so wol bey Hoffe / als vff dem Lande in Regierungs: vnd Kriegs: Hoff: vnd Haushaltungs / Geistlichen vnd Weltlichen / geheimen vnd gemeinen Sachen / nach jedes befindunge vor frembden vnd auslendischen / so viel sich jmmer füglich schicken wil / zu hohen vnd niedrigen Embtern vnnd Diensten zubefürdern geneigt / dafür hat die getrewe Landschafft billig in aller vnterthen gkeit zudancken vnd die Jugend also auffzuerziehen / das siesolchs mil en erbetens im Werck geniessen mügen.

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[0035] rühmlich / vnd in nothfellen nützlich / als verweißlich sein müge / Als hat sich die löbliche Landschafft daran mit vntertheniger dancksagunge begnügen lassen. FVrs sieben vnd dreyssigste / Weil der gnedige Landesfürst / der Landschafft suchen aus rechtmessigen erheblichen vrsachen nicht raum geben können noch wollen / Als haben demnach an dessen stat S. F. G. sich aus Landsväterlicher zuneigung erkleret / wenn die Landschafft oder Vnterthanen stille / fromme / ehrliche vnd Gottsfürchtige Töchter vnd Schwester mit jhrem freyem gutem willen in Jungfrawen Kloster zugeben gemeint / vnd deßwegen bey S. F. G. supplicando in vnterthenigkeit ansuchen werden / das alsdann / wann die anzahl albereit nicht zu gros / S. F. G. die gnedige anordnung thun wollen / das ein / zwo oder nach gelegenheit drey Persohnen eines geschlechts / Jedoch nicht in ein / sondern zwey oder drey Klöster eingenommen / vnd der Kloster Ordnunge nach vnterhalten werden mügen. ZVm acht vnd dreyssigsten / Wenn die Landkinder in ehren vnd tugenden auff Vniversiteten, bey Hoffe / in rühmlichen Kriegeszügen / Haushaltungen / vnd andern ehrbarn hendeln wol geübet / vnd also qualificirt sein / das sie mit ruhmb vnnd nutzen zugebrauchen / auch S. F. G. trewlich meinen / das alsdann der gnedige Landesfürst dieselben so wol bey Hoffe / als vff dem Lande in Regierungs: vnd Kriegs: Hoff: vnd Haushaltungs / Geistlichen vnd Weltlichen / geheimen vnd gemeinen Sachen / nach jedes befindunge vor frembden vnd auslendischen / so viel sich jmmer füglich schicken wil / zu hohen vnd niedrigen Embtern vnnd Diensten zubefürdern geneigt / dafür hat die getrewe Landschafft billig in aller vnterthen gkeit zudancken vnd die Jugend also auffzuerziehen / das siesolchs mil en erbetens im Werck geniessen mügen.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio [...] und S.F.G. Landschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1603/35>, abgerufen am 24.11.2024.