Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.gehalstercket worden / So sind wir doch nicht gemeinet / einer solchen vntrew also lenger zuzusehen vnd dieselben vngestrafft hin passiren zulassen / vnd weil es heist / Quod crescentibus delictis paenae sint exasperandae, Als sind wir verursacht worden / vmb vnd zu desto gewisser nachrichtung vnd warnung nachfolgende vnsere Constitution aus hoher Landsfürstlicher macht vnd Oberkeit wolbedechtlich zumachen / auffzurichten / zuuerordnen vnd publiciren zulassen / Thun das hiemit in krafft dieses vnsers öffentlichen Patents wissentlich / also vnd dergestalt / Das / do hiernegst ein Amptman / Schreiber / Verwalter / Vogt / Vorsteher / Bawmeister / Bawschreiber / Zölner / Förster / oder ein jglicher ander / so zu einem höhern oder niedrigern Ampt verordnet / vnnd von vnser oder eines andern wegen Geldt / Getreide / Korn / Holtz / vnd anders auffzuheben vnd einzunehmen hat / von den Leuthen mehr an Zinsen / Schülden / Meier: oder Weinkauffs Geldt vnd dergleichen einnehmen / dann er berechnet / in verkauffen vnd käuffen / verleihen vnd außmessen / vnrechten vnd falschen / auch des orts verbottenen Scheffel vnd Maß gebrauchen / Holtz / Getreide vnd dergleichen verkauffen / vnd in Rechnung nicht einbringen / oder anders mehr vnterschlagen / vnd solches alles in jhren eigenen nutz anwenden / oder dergleichen veruntrawung gebrauchen / so vns oder vnsern Vnderthanen / oder andern Leuten zu nachteil vnd schaden gereichte / So sollen der oder dieselbigen vnterschiedlich mit folgenden Poenen belegt vnd gestrafft werden: Wann die Summa solches veruntrawten vnterschlagenen vnd in jren eigenen nutz betrieglicher weise angewendeten guts vnter 50. Gülden Müntz sein würde / sollen sie auff kündtliche gehalstercket worden / So sind wir doch nicht gemeinet / einer solchen vntrew also lenger zuzusehen vnd dieselben vngestrafft hin passiren zulassen / vnd weil es heist / Quod crescentibus delictis paenae sint exasperandae, Als sind wir verursacht worden / vmb vnd zu desto gewisser nachrichtung vnd warnũg nachfolgende vnsere Constitution aus hoher Landsfürstlicher macht vnd Oberkeit wolbedechtlich zumachen / auffzurichten / zuuerordnen vnd publiciren zulassen / Thun das hiemit in krafft dieses vnsers öffentlichen Patents wissentlich / also vnd dergestalt / Das / do hiernegst ein Amptman / Schreiber / Verwalter / Vogt / Vorsteher / Bawmeister / Bawschreiber / Zölner / Förster / oder ein jglicher ander / so zu einem höhern oder niedrigern Ampt verordnet / vnnd von vnser oder eines andern wegen Geldt / Getreide / Korn / Holtz / vnd anders auffzuheben vnd einzunehmen hat / von den Leuthen mehr an Zinsen / Schülden / Meier: oder Weinkauffs Geldt vnd dergleichen einnehmen / dann er berechnet / in verkauffen vnd käuffen / verleihen vnd außmessen / vnrechten vnd falschen / auch des orts verbottenen Scheffel vnd Maß gebrauchen / Holtz / Getreide vnd dergleichen verkauffen / vnd in Rechnung nicht einbringen / oder anders mehr vnterschlagen / vnd solches alles in jhren eigenen nutz anwenden / oder dergleichen veruntrawung gebrauchen / so vns oder vnsern Vnderthanen / oder andern Leuten zu nachteil vnd schaden gereichte / So sollen der oder dieselbigen vnterschiedlich mit folgenden Poenen belegt vnd gestrafft werden: Wann die Sum̃a solches veruntrawten vnterschlagenen vnd in jren eigenen nutz betrieglicher weise angewendeten guts vnter 50. Gülden Müntz sein würde / sollen sie auff kündtliche <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0105"/> gehalstercket worden / So sind wir doch nicht gemeinet / einer solchen vntrew also lenger zuzusehen vnd dieselben vngestrafft hin passiren zulassen / vnd weil es heist / Quod crescentibus delictis paenae sint exasperandae, Als sind wir verursacht worden / vmb vnd zu desto gewisser nachrichtung vnd warnũg nachfolgende vnsere Constitution aus hoher Landsfürstlicher macht vnd Oberkeit wolbedechtlich zumachen / auffzurichten / zuuerordnen vnd publiciren zulassen / Thun das hiemit in krafft dieses vnsers öffentlichen Patents wissentlich / also vnd dergestalt / Das / do hiernegst ein Amptman / Schreiber / Verwalter / Vogt / Vorsteher / Bawmeister / Bawschreiber / Zölner / Förster / oder ein jglicher ander / so zu einem höhern oder niedrigern Ampt verordnet / vnnd von vnser oder eines andern wegen Geldt / Getreide / Korn / Holtz / vnd anders auffzuheben vnd einzunehmen hat / von den Leuthen mehr an Zinsen / Schülden / Meier: oder Weinkauffs Geldt vnd dergleichen einnehmen / dann er berechnet / in verkauffen vnd käuffen / verleihen vnd außmessen / vnrechten vnd falschen / auch des orts verbottenen Scheffel vnd Maß gebrauchen / Holtz / Getreide vnd dergleichen verkauffen / vnd in Rechnung nicht einbringen / oder anders mehr vnterschlagen / vnd solches alles in jhren eigenen nutz anwenden / oder dergleichen veruntrawung gebrauchen / so vns oder vnsern Vnderthanen / oder andern Leuten zu nachteil vnd schaden gereichte / So sollen der oder dieselbigen vnterschiedlich mit folgenden Poenen belegt vnd gestrafft werden: Wann die Sum̃a solches veruntrawten vnterschlagenen vnd in jren eigenen nutz betrieglicher weise angewendeten guts vnter 50. Gülden Müntz sein würde / sollen sie auff kündtliche </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0105]
gehalstercket worden / So sind wir doch nicht gemeinet / einer solchen vntrew also lenger zuzusehen vnd dieselben vngestrafft hin passiren zulassen / vnd weil es heist / Quod crescentibus delictis paenae sint exasperandae, Als sind wir verursacht worden / vmb vnd zu desto gewisser nachrichtung vnd warnũg nachfolgende vnsere Constitution aus hoher Landsfürstlicher macht vnd Oberkeit wolbedechtlich zumachen / auffzurichten / zuuerordnen vnd publiciren zulassen / Thun das hiemit in krafft dieses vnsers öffentlichen Patents wissentlich / also vnd dergestalt / Das / do hiernegst ein Amptman / Schreiber / Verwalter / Vogt / Vorsteher / Bawmeister / Bawschreiber / Zölner / Förster / oder ein jglicher ander / so zu einem höhern oder niedrigern Ampt verordnet / vnnd von vnser oder eines andern wegen Geldt / Getreide / Korn / Holtz / vnd anders auffzuheben vnd einzunehmen hat / von den Leuthen mehr an Zinsen / Schülden / Meier: oder Weinkauffs Geldt vnd dergleichen einnehmen / dann er berechnet / in verkauffen vnd käuffen / verleihen vnd außmessen / vnrechten vnd falschen / auch des orts verbottenen Scheffel vnd Maß gebrauchen / Holtz / Getreide vnd dergleichen verkauffen / vnd in Rechnung nicht einbringen / oder anders mehr vnterschlagen / vnd solches alles in jhren eigenen nutz anwenden / oder dergleichen veruntrawung gebrauchen / so vns oder vnsern Vnderthanen / oder andern Leuten zu nachteil vnd schaden gereichte / So sollen der oder dieselbigen vnterschiedlich mit folgenden Poenen belegt vnd gestrafft werden: Wann die Sum̃a solches veruntrawten vnterschlagenen vnd in jren eigenen nutz betrieglicher weise angewendeten guts vnter 50. Gülden Müntz sein würde / sollen sie auff kündtliche
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