Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.uohlenes Ambt vnnd Iurisdiction greiffe vnd intracht thue / Sachen so dahin nicht / sondern vor das andere gehöre / anneme / Proceß darin erkenne vnd mittheile / vnnd die Parteyen also ad incompetens forum gezogen / Sonderlich aber sachen / so Pfar: Kirchen / auch Geistliche Lehen vnd andere derogleichen sachen betreffen / vnnd vermüge vnserer publicirten Kirchenordnunge ohne allen streit vnd mittel vor vnser Geistliche Gericht gehören / vor den Weltlichen Gerichten & vice versa angenomen werden / Auß welcher Confusion in: vnnd vorgreiffen / vnzehliche vnrichtigkeiten vnd inconuenient a erfolgen / vnd die Justitz verhindert wirdet / auch dieß / da das eine heut etwas gebeut vnd verabscheidet / das andere morgen / vngeachtet zuzeiten etliche auß derselben mittel bey dem vorigem gewesen / es widder cassiret vnd verbeut / zu vnserer / als von deswegen es allenthalben billig verrichtet wirdet / nicht geringen verkleinerung erfolgen thut / Wann nuhn solches vnser wille vnnd meinung gar nicht ist / Wir auch dasselbe hinfuro zugestatten nicht gemeint / sonder haben wollen / das jhr als Collegae vnd Pares, so alle vnser stadt vertretten / ohne alle wiedrige Affection friedlich mit einander lebet / keiner den anderen verachte / noch sich vber jhn erhebe / Sondern alle ewre gedancken vnd labores dahin richtet / das zu fürderst GOttes Ehre vnd sein Reich / auch vnser / vnserer Lande vnd Leuthe wolfart / nutz vnd bestes befürdert / die justitz jederman recht vnd gleichförmig administrirt, zucht vnd Erbarkeit erhalten / vnd allenthalben vnsere Regierung wol gefurt vnd vortgesetzet werde. So beuehlen vnd gebieten wir euch sampt vnd sonders hiemit gnedig vnd ernstlich / das jr euch jtzgemeltem vnserm gnedigen uohlenes Ambt vnnd Iurisdiction greiffe vnd intracht thue / Sachen so dahin nicht / sondern vor das andere gehöre / anneme / Proceß darin erkenne vnd mittheile / vnnd die Parteyen also ad incompetens forum gezogen / Sonderlich aber sachen / so Pfar: Kirchen / auch Geistliche Lehen vnd andere derogleichen sachen betreffen / vnnd vermüge vnserer publicirten Kirchenordnunge ohne allen streit vnd mittel vor vnser Geistliche Gericht gehören / vor den Weltlichen Gerichten & vice versa angenomen werden / Auß welcher Confusion in: vnnd vorgreiffen / vnzehliche vnrichtigkeiten vnd inconuenient a erfolgen / vnd die Justitz verhindert wirdet / auch dieß / da das eine heut etwas gebeut vnd verabscheidet / das andere morgen / vngeachtet zuzeiten etliche auß derselben mittel bey dem vorigem gewesen / es widder cassiret vnd verbeut / zu vnserer / als von deswegen es allenthalben billig verrichtet wirdet / nicht geringen verkleinerung erfolgen thut / Wann nuhn solches vnser wille vnnd meinung gar nicht ist / Wir auch dasselbe hinfuro zugestatten nicht gemeint / sonder haben wollen / das jhr als Collegae vnd Pares, so alle vnser stadt vertretten / ohne alle wiedrige Affection friedlich mit einander lebet / keiner den anderen verachte / noch sich vber jhn erhebe / Sondern alle ewre gedancken vnd labores dahin richtet / das zu fürderst GOttes Ehre vnd sein Reich / auch vnser / vnserer Lande vnd Leuthe wolfart / nutz vnd bestes befürdert / die justitz jederman recht vnd gleichförmig administrirt, zucht vnd Erbarkeit erhalten / vnd allenthalben vnsere Regierung wol gefurt vnd vortgesetzet werde. So beuehlen vnd gebieten wir euch sampt vnd sonders hiemit gnedig vnd ernstlich / das jr euch jtzgemeltem vnserm gnedigen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0108"/> uohlenes Ambt vnnd Iurisdiction greiffe vnd intracht thue / Sachen so dahin nicht / sondern vor das andere gehöre / anneme / Proceß darin erkenne vnd mittheile / vnnd die Parteyen also ad incompetens forum gezogen / Sonderlich aber sachen / so Pfar: Kirchen / auch Geistliche Lehen vnd andere derogleichen sachen betreffen / vnnd vermüge vnserer publicirten Kirchenordnunge ohne allen streit vnd mittel vor vnser Geistliche Gericht gehören / vor den Weltlichen Gerichten & vice versa angenomen werden / Auß welcher Confusion in: vnnd vorgreiffen / vnzehliche vnrichtigkeiten vnd inconuenient a erfolgen / vnd die Justitz verhindert wirdet / auch dieß / da das eine heut etwas gebeut vnd verabscheidet / das andere morgen / vngeachtet zuzeiten etliche auß derselben mittel bey dem vorigem gewesen / es widder cassiret vnd verbeut / zu vnserer / als von deswegen es allenthalben billig verrichtet wirdet / nicht geringen verkleinerung erfolgen thut / Wann nuhn solches vnser wille vnnd meinung gar nicht ist / Wir auch dasselbe hinfuro zugestatten nicht gemeint / sonder haben wollen / das jhr als Collegae vnd Pares, so alle vnser stadt vertretten / ohne alle wiedrige Affection friedlich mit einander lebet / keiner den anderen verachte / noch sich vber jhn erhebe / Sondern alle ewre gedancken vnd labores dahin richtet / das zu fürderst GOttes Ehre vnd sein Reich / auch vnser / vnserer Lande vnd Leuthe wolfart / nutz vnd bestes befürdert / die justitz jederman recht vnd gleichförmig administrirt, zucht vnd Erbarkeit erhalten / vnd allenthalben vnsere Regierung wol gefurt vnd vortgesetzet werde. So beuehlen vnd gebieten wir euch sampt vnd sonders hiemit gnedig vnd ernstlich / das jr euch jtzgemeltem vnserm gnedigen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0108]
uohlenes Ambt vnnd Iurisdiction greiffe vnd intracht thue / Sachen so dahin nicht / sondern vor das andere gehöre / anneme / Proceß darin erkenne vnd mittheile / vnnd die Parteyen also ad incompetens forum gezogen / Sonderlich aber sachen / so Pfar: Kirchen / auch Geistliche Lehen vnd andere derogleichen sachen betreffen / vnnd vermüge vnserer publicirten Kirchenordnunge ohne allen streit vnd mittel vor vnser Geistliche Gericht gehören / vor den Weltlichen Gerichten & vice versa angenomen werden / Auß welcher Confusion in: vnnd vorgreiffen / vnzehliche vnrichtigkeiten vnd inconuenient a erfolgen / vnd die Justitz verhindert wirdet / auch dieß / da das eine heut etwas gebeut vnd verabscheidet / das andere morgen / vngeachtet zuzeiten etliche auß derselben mittel bey dem vorigem gewesen / es widder cassiret vnd verbeut / zu vnserer / als von deswegen es allenthalben billig verrichtet wirdet / nicht geringen verkleinerung erfolgen thut / Wann nuhn solches vnser wille vnnd meinung gar nicht ist / Wir auch dasselbe hinfuro zugestatten nicht gemeint / sonder haben wollen / das jhr als Collegae vnd Pares, so alle vnser stadt vertretten / ohne alle wiedrige Affection friedlich mit einander lebet / keiner den anderen verachte / noch sich vber jhn erhebe / Sondern alle ewre gedancken vnd labores dahin richtet / das zu fürderst GOttes Ehre vnd sein Reich / auch vnser / vnserer Lande vnd Leuthe wolfart / nutz vnd bestes befürdert / die justitz jederman recht vnd gleichförmig administrirt, zucht vnd Erbarkeit erhalten / vnd allenthalben vnsere Regierung wol gefurt vnd vortgesetzet werde. So beuehlen vnd gebieten wir euch sampt vnd sonders hiemit gnedig vnd ernstlich / das jr euch jtzgemeltem vnserm gnedigen
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