Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.vnferm Handtzeichen vnd Fürstlichem Secret, Geben vff vnser Veste Wolffenbüttel am 1. tag des Monats Augusti, Anno 1594. Hertzogen Heinrichen Julij Declaratio Concurrentiam jurisdictionis Senatus aulici & judicij Ducalis Ordinarij concernens sub dato des 18. Septembris Anno 1596. VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / etc. Entbieten euch den Ehrwirdigen / Ehrnuesten / Erbarn / Hoch: vnnd Wolgelarten / vnsern Hoff: vnd Cantzley Räthen / Vice Hoffrichtern vnd Assessorn, auch Consistorial vnnd Kirchen Räthen / vnsere gunst / vnnd fügen euch hiemit gnedig zuwissen / das vns glaublich furkumpt / Welchergestaldt bey werender vnser Regierunge / allerley Mißuerstende vnter euch eingerissen vnnd dahero furnemblich sich verursacht / das das eine Gerichte oder Rahtstube sich vber die andere Rahtstuben erhoben / der jurisdiction vber sie angemast / derselben zugebieten vnd verbieten / Compulsorial vnd Mandata an sie zuerkennen vnd abgehen zulassen / auch sachen / so in dem einen Gerichte albereit per sententiam decidiret, oder nach billigen dingen verabschiedet / In dem anderen wieder anzunehmen / resussitiren vnd vffs new zu ventiliren vnterstanden / wodurch vnsere Vndertahnen vnnd andere / so dieß orts recht zusuchen mit duppelten Processen vnnd vnkosten beschweret / vnnd tribulirt werden / Deßgleichen ein Gericht dem anderen in sein von vns anbe- vnferm Handtzeichen vnd Fürstlichem Secret, Geben vff vnser Veste Wolffenbüttel am 1. tag des Monats Augusti, Anno 1594. Hertzogen Heinrichen Julij Declaratio Concurrentiam jurisdictionis Senatus aulici & judicij Ducalis Ordinarij concernens sub dato des 18. Septembris Anno 1596. VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / etc. Entbieten euch den Ehrwirdigen / Ehrnuesten / Erbarn / Hoch: vnnd Wolgelarten / vnsern Hoff: vnd Cantzley Räthen / Vice Hoffrichtern vnd Assessorn, auch Consistorial vnnd Kirchen Räthen / vnsere gunst / vnnd fügen euch hiemit gnedig zuwissen / das vns glaublich furkumpt / Welchergestaldt bey werender vnser Regierunge / allerley Mißuerstende vnter euch eingerissen vnnd dahero furnemblich sich verursacht / das das eine Gerichte oder Rahtstube sich vber die andere Rahtstuben erhoben / der jurisdiction vber sie angemast / derselben zugebieten vnd verbieten / Compulsorial vnd Mandata an sie zuerkennen vnd abgehen zulassen / auch sachen / so in dem einen Gerichte albereit per sententiam decidiret, oder nach billigen dingen verabschiedet / In dem anderen wieder anzunehmen / resussitiren vnd vffs new zu ventiliren vnterstanden / wodurch vnsere Vndertahnen vnnd andere / so dieß orts recht zusuchen mit duppelten Processen vnnd vnkosten beschweret / vnnd tribulirt werden / Deßgleichen ein Gericht dem anderen in sein von vns anbe- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0107"/> vnferm Handtzeichen vnd Fürstlichem Secret, Geben vff vnser Veste Wolffenbüttel am 1. tag des Monats Augusti, Anno 1594.</p> </div> <div n="2"> <head>Hertzogen Heinrichen Julij Declaratio Concurrentiam jurisdictionis Senatus aulici & judicij Ducalis Ordinarij concernens sub dato des 18. Septembris Anno 1596.<lb/></head> <p>VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / etc. Entbieten euch den Ehrwirdigen / Ehrnuesten / Erbarn / Hoch: vnnd Wolgelarten / vnsern Hoff: vnd Cantzley Räthen / Vice Hoffrichtern vnd Assessorn, auch Consistorial vnnd Kirchen Räthen / vnsere gunst / vnnd fügen euch hiemit gnedig zuwissen / das vns glaublich furkumpt / Welchergestaldt bey werender vnser Regierunge / allerley Mißuerstende vnter euch eingerissen vnnd dahero furnemblich sich verursacht / das das eine Gerichte oder Rahtstube sich vber die andere Rahtstuben erhoben / der jurisdiction vber sie angemast / derselben zugebieten vnd verbieten / Compulsorial vnd Mandata an sie zuerkennen vnd abgehen zulassen / auch sachen / so in dem einen Gerichte albereit per sententiam decidiret, oder nach billigen dingen verabschiedet / In dem anderen wieder anzunehmen / resussitiren vnd vffs new zu ventiliren vnterstanden / wodurch vnsere Vndertahnen vnnd andere / so dieß orts recht zusuchen mit duppelten Processen vnnd vnkosten beschweret / vnnd tribulirt werden / Deßgleichen ein Gericht dem anderen in sein von vns anbe- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0107]
vnferm Handtzeichen vnd Fürstlichem Secret, Geben vff vnser Veste Wolffenbüttel am 1. tag des Monats Augusti, Anno 1594.
Hertzogen Heinrichen Julij Declaratio Concurrentiam jurisdictionis Senatus aulici & judicij Ducalis Ordinarij concernens sub dato des 18. Septembris Anno 1596.
VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / etc. Entbieten euch den Ehrwirdigen / Ehrnuesten / Erbarn / Hoch: vnnd Wolgelarten / vnsern Hoff: vnd Cantzley Räthen / Vice Hoffrichtern vnd Assessorn, auch Consistorial vnnd Kirchen Räthen / vnsere gunst / vnnd fügen euch hiemit gnedig zuwissen / das vns glaublich furkumpt / Welchergestaldt bey werender vnser Regierunge / allerley Mißuerstende vnter euch eingerissen vnnd dahero furnemblich sich verursacht / das das eine Gerichte oder Rahtstube sich vber die andere Rahtstuben erhoben / der jurisdiction vber sie angemast / derselben zugebieten vnd verbieten / Compulsorial vnd Mandata an sie zuerkennen vnd abgehen zulassen / auch sachen / so in dem einen Gerichte albereit per sententiam decidiret, oder nach billigen dingen verabschiedet / In dem anderen wieder anzunehmen / resussitiren vnd vffs new zu ventiliren vnterstanden / wodurch vnsere Vndertahnen vnnd andere / so dieß orts recht zusuchen mit duppelten Processen vnnd vnkosten beschweret / vnnd tribulirt werden / Deßgleichen ein Gericht dem anderen in sein von vns anbe-
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/107>, abgerufen am 16.02.2025. |