Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.attentirt, vnd dahero die Armen Bawers vnd Dienstleuthe / so auß geheiß jhrer Junckern / mit darzu gebrauchet / vnd sonst vber jren geleisten schuldigen gehorsamb / an der that vnschuldig sein / mit Einlager vnd Brüchen beschwert vnd gestraffet werden / Welche heimbliche thädtliche / vngebürliche geschichte vnd eingriffe wir dann nochmalß in vnd vff dem vnsern in vnser Landtsfürstlichen Hocheit keinem / der sey auch wer der wolle / so weinig alß Hochermelter vnser Herr vnd Vater Christmilter gedechnuß gethan / wie wir auch von Rechtswegen / gleich andern Chur: vnd Fürsten / auch Graffen nicht schüldig zugestatten / Sondern so woll alß S. L. gethan / vnser angestambet vnd ererbet Recht vnnd gerechtigkeit / zuverthetigen entschlossen / Das wir derwegen die notturfft erachtet / dessen menniglich zuuergwissern / vnd für schaden zu warnen / Begehrn derwegn an menniglichen semptlich / vnd einen jeden insonderheit / Sie wolten sich in vnsern Embtern / Gerichten vnd Hocheit / alles Jagens / Stellens / Hetzens / Lauschens / vnd Weidewercks / furnemblich aber des Schiessens / vnd im gleichen des Fischens bey tag vnnd nacht gentzlich enthalten / vnnd die Vnderthanen auff jhrer Junckern erfordern / darzu sich nicht gebrauchen lassen / denn / da der eine oder ander hernegst darüber betroffen würde / wollen wir solches fur sonderlichen vorgesetzten gewaldtsamen freuel vnd muhtwillen achten vnd auffnehmen / vnd vns so wol an Vnderthanen / Knechten vnd Dienstleuten / so mit darzu geholffen / alß jhren Herrn vnd Junckern der gebürlichen straff zuerholen wissen / vnd niemandt auß vnwissenheit entschüldiget haben / Daruff wir hiemit alle vnd einen jeden insonderheit zu seinem besten / fur scha- attentirt, vnd dahero die Armen Bawers vnd Dienstleuthe / so auß geheiß jhrer Junckern / mit darzu gebrauchet / vnd sonst vber jren geleisten schuldigen gehorsamb / an der that vnschuldig sein / mit Einlager vnd Brüchen beschwert vnd gestraffet werden / Welche heimbliche thädtliche / vngebürliche geschichte vnd eingriffe wir dann nochmalß in vnd vff dem vnsern in vnser Landtsfürstlichen Hocheit keinem / der sey auch wer der wolle / so weinig alß Hochermelter vnser Herr vnd Vater Christmilter gedechnuß gethan / wie wir auch von Rechtswegen / gleich andern Chur: vnd Fürsten / auch Graffen nicht schüldig zugestatten / Sondern so woll alß S. L. gethan / vnser angestambet vnd ererbet Recht vnnd gerechtigkeit / zuverthetigen entschlossen / Das wir derwegen die notturfft erachtet / dessen menniglich zuuergwissern / vnd für schaden zu warnen / Begehrn derwegn an menniglichen semptlich / vnd einen jeden insonderheit / Sie wolten sich in vnsern Embtern / Gerichten vnd Hocheit / alles Jagens / Stellens / Hetzens / Lauschens / vnd Weidewercks / furnemblich aber des Schiessens / vnd im gleichen des Fischens bey tag vnnd nacht gentzlich enthalten / vnnd die Vnderthanen auff jhrer Junckern erfordern / darzu sich nicht gebrauchen lassen / denn / da der eine oder ander hernegst darüber betroffen würde / wollen wir solches fur sonderlichen vorgesetzten gewaldtsamen freuel vnd muhtwillen achten vnd auffnehmen / vnd vns so wol an Vnderthanen / Knechten vnd Dienstleuten / so mit darzu geholffen / alß jhren Herrn vnd Junckern der gebürlichen straff zuerholen wissen / vnd niemandt auß vnwissenheit entschüldiget haben / Daruff wir hiemit alle vnd einen jeden insonderheit zu seinem besten / fur scha- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0131"/> attentirt, vnd dahero die Armen Bawers vnd Dienstleuthe / so auß geheiß jhrer Junckern / mit darzu gebrauchet / vnd sonst vber jren geleisten schuldigen gehorsamb / an der that vnschuldig sein / mit Einlager vnd Brüchen beschwert vnd gestraffet werden / Welche heimbliche thädtliche / vngebürliche geschichte vnd eingriffe wir dann nochmalß in vnd vff dem vnsern in vnser Landtsfürstlichen Hocheit keinem / der sey auch wer der wolle / so weinig alß Hochermelter vnser Herr vnd Vater Christmilter gedechnuß gethan / wie wir auch von Rechtswegen / gleich andern Chur: vnd Fürsten / auch Graffen nicht schüldig zugestatten / Sondern so woll alß S. L. gethan / vnser angestambet vnd ererbet Recht vnnd gerechtigkeit / zuverthetigen entschlossen / Das wir derwegen die notturfft erachtet / dessen menniglich zuuergwissern / vnd für schaden zu warnen / Begehrn derwegn an menniglichen semptlich / vnd einen jeden insonderheit / Sie wolten sich in vnsern Embtern / Gerichten vnd Hocheit / alles Jagens / Stellens / Hetzens / Lauschens / vnd Weidewercks / furnemblich aber des Schiessens / vnd im gleichen des Fischens bey tag vnnd nacht gentzlich enthalten / vnnd die Vnderthanen auff jhrer Junckern erfordern / darzu sich nicht gebrauchen lassen / denn / da der eine oder ander hernegst darüber betroffen würde / wollen wir solches fur sonderlichen vorgesetzten gewaldtsamen freuel vnd muhtwillen achten vnd auffnehmen / vnd vns so wol an Vnderthanen / Knechten vnd Dienstleuten / so mit darzu geholffen / alß jhren Herrn vnd Junckern der gebürlichen straff zuerholen wissen / vnd niemandt auß vnwissenheit entschüldiget haben / Daruff wir hiemit alle vnd einen jeden insonderheit zu seinem besten / fur scha- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0131]
attentirt, vnd dahero die Armen Bawers vnd Dienstleuthe / so auß geheiß jhrer Junckern / mit darzu gebrauchet / vnd sonst vber jren geleisten schuldigen gehorsamb / an der that vnschuldig sein / mit Einlager vnd Brüchen beschwert vnd gestraffet werden / Welche heimbliche thädtliche / vngebürliche geschichte vnd eingriffe wir dann nochmalß in vnd vff dem vnsern in vnser Landtsfürstlichen Hocheit keinem / der sey auch wer der wolle / so weinig alß Hochermelter vnser Herr vnd Vater Christmilter gedechnuß gethan / wie wir auch von Rechtswegen / gleich andern Chur: vnd Fürsten / auch Graffen nicht schüldig zugestatten / Sondern so woll alß S. L. gethan / vnser angestambet vnd ererbet Recht vnnd gerechtigkeit / zuverthetigen entschlossen / Das wir derwegen die notturfft erachtet / dessen menniglich zuuergwissern / vnd für schaden zu warnen / Begehrn derwegn an menniglichen semptlich / vnd einen jeden insonderheit / Sie wolten sich in vnsern Embtern / Gerichten vnd Hocheit / alles Jagens / Stellens / Hetzens / Lauschens / vnd Weidewercks / furnemblich aber des Schiessens / vnd im gleichen des Fischens bey tag vnnd nacht gentzlich enthalten / vnnd die Vnderthanen auff jhrer Junckern erfordern / darzu sich nicht gebrauchen lassen / denn / da der eine oder ander hernegst darüber betroffen würde / wollen wir solches fur sonderlichen vorgesetzten gewaldtsamen freuel vnd muhtwillen achten vnd auffnehmen / vnd vns so wol an Vnderthanen / Knechten vnd Dienstleuten / so mit darzu geholffen / alß jhren Herrn vnd Junckern der gebürlichen straff zuerholen wissen / vnd niemandt auß vnwissenheit entschüldiget haben / Daruff wir hiemit alle vnd einen jeden insonderheit zu seinem besten / fur scha-
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