Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.den vnd nachteil verwarnen / vnnd fur vns vnd vnsere Erben dies offentliches general Edict notificiren vnd ankündigen / Denen wir sonst mit gnaden wol geneigt / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnnd Fürstlichem Cantzley Secret / Heinrichsstadt bey vnserm Hofflager / am 30. Julij Anno. 81. Extract aus einem Schreiben an die Landtstende de dato Wolffenbüttel Mitwochens in den heiligen Ostern / Anno 1549. den Hunden Knüttel anzuhengen. Wir befehlen dir auch hiemit ernstlich vnd wollen / das du deinen Ambtsverwandten Vnderthanen / bey einer Pöen anzeigest / das sie jhre Hunde ohne Knüttel in das Holtz nicht leddig lauffen lassen / jnhalts vnser Holtzordnung / vnd das die Schaffer vnd Hirten / jhre Hunde an Stricken füren / auch deinen Holtzförstern vnd Knechten darauff achtung zuhaben / einbindest / damit die Vbertretter gestrafft / Do auch die Holtzförster hierein selbst seumig vnnd nachlessig werden / sie in gepürliche straff nehmest / Hieran geschicht vnser meinung / Datum vt supra. Ein offen Mandat / den Hunden Knüttel anzubinden / sub dato den 12. Maij Anno 1563. VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Fügen jeden vnnd allen vnsern Ambtleuten auch Jegermeistern / Oberförstern / Förstern vnnd Jägern hiemit zuwissen / Ob wir wol vergangner zeit / im gantzen vnserm Fürsten- den vnd nachteil verwarnen / vnnd fur vns vnd vnsere Erben dies offentliches general Edict notificiren vnd ankündigẽ / Denen wir sonst mit gnaden wol geneigt / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnnd Fürstlichem Cantzley Secret / Heinrichsstadt bey vnserm Hofflager / am 30. Julij Anno. 81. Extract aus einem Schreiben an die Landtstende de dato Wolffenbüttel Mitwochens in den heiligen Ostern / Anno 1549. den Hunden Knüttel anzuhengen. Wir befehlen dir auch hiemit ernstlich vnd wollẽ / das du deinen Ambtsverwandten Vnderthanen / bey einer Pöen anzeigest / das sie jhre Hunde ohne Knüttel in das Holtz nicht leddig lauffen lassen / jnhalts vnser Holtzordnung / vnd das die Schaffer vnd Hirten / jhre Hunde an Stricken füren / auch deinen Holtzförstern vnd Knechten darauff achtung zuhaben / einbindest / damit die Vbertretter gestrafft / Do auch die Holtzförster hierein selbst seumig vnnd nachlessig werden / sie in gepürliche straff nehmest / Hieran geschicht vnser meinung / Datum vt supra. Ein offen Mandat / den Hunden Knüttel anzubinden / sub dato den 12. Maij Anno 1563. VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Fügen jeden vnnd allen vnsern Ambtleuten auch Jegermeistern / Oberförstern / Förstern vnnd Jägern hiemit zuwissen / Ob wir wol vergangner zeit / im gantzen vnserm Fürsten- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0132"/> den vnd nachteil verwarnen / vnnd fur vns vnd vnsere Erben dies offentliches general Edict notificiren vnd ankündigẽ / Denen wir sonst mit gnaden wol geneigt / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnnd Fürstlichem Cantzley Secret / Heinrichsstadt bey vnserm Hofflager / am 30. Julij Anno. 81.</p> </div> <div n="3"> <head>Extract aus einem Schreiben an die Landtstende de dato Wolffenbüttel Mitwochens in den heiligen Ostern / Anno 1549. den Hunden Knüttel anzuhengen.<lb/></head> <p>Wir befehlen dir auch hiemit ernstlich vnd wollẽ / das du deinen Ambtsverwandten Vnderthanen / bey einer Pöen anzeigest / das sie jhre Hunde ohne Knüttel in das Holtz nicht leddig lauffen lassen / jnhalts vnser Holtzordnung / vnd das die Schaffer vnd Hirten / jhre Hunde an Stricken füren / auch deinen Holtzförstern vnd Knechten darauff achtung zuhaben / einbindest / damit die Vbertretter gestrafft / Do auch die Holtzförster hierein selbst seumig vnnd nachlessig werden / sie in gepürliche straff nehmest / Hieran geschicht vnser meinung / Datum vt supra.</p> </div> <div n="2"> <head>Ein offen Mandat / den Hunden Knüttel anzubinden / sub dato den 12. Maij Anno 1563.<lb/></head> <p>VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Fügen jeden vnnd allen vnsern Ambtleuten auch Jegermeistern / Oberförstern / Förstern vnnd Jägern hiemit zuwissen / Ob wir wol vergangner zeit / im gantzen vnserm Fürsten- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0132]
den vnd nachteil verwarnen / vnnd fur vns vnd vnsere Erben dies offentliches general Edict notificiren vnd ankündigẽ / Denen wir sonst mit gnaden wol geneigt / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnnd Fürstlichem Cantzley Secret / Heinrichsstadt bey vnserm Hofflager / am 30. Julij Anno. 81.
Extract aus einem Schreiben an die Landtstende de dato Wolffenbüttel Mitwochens in den heiligen Ostern / Anno 1549. den Hunden Knüttel anzuhengen.
Wir befehlen dir auch hiemit ernstlich vnd wollẽ / das du deinen Ambtsverwandten Vnderthanen / bey einer Pöen anzeigest / das sie jhre Hunde ohne Knüttel in das Holtz nicht leddig lauffen lassen / jnhalts vnser Holtzordnung / vnd das die Schaffer vnd Hirten / jhre Hunde an Stricken füren / auch deinen Holtzförstern vnd Knechten darauff achtung zuhaben / einbindest / damit die Vbertretter gestrafft / Do auch die Holtzförster hierein selbst seumig vnnd nachlessig werden / sie in gepürliche straff nehmest / Hieran geschicht vnser meinung / Datum vt supra.
Ein offen Mandat / den Hunden Knüttel anzubinden / sub dato den 12. Maij Anno 1563.
VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Fügen jeden vnnd allen vnsern Ambtleuten auch Jegermeistern / Oberförstern / Förstern vnnd Jägern hiemit zuwissen / Ob wir wol vergangner zeit / im gantzen vnserm Fürsten-
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/132>, abgerufen am 16.02.2025. |