Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.teß / für ein jedes Blat / auff beiden seiten vngefehrlich auff Acht vnd Viertzig zeilen gesetzt / einen Silbergroschen. Von einem jeden Zeugen / so an vnserm Hoffgericht verhört wirdt / Sechs Silbergroschen / so der Producent ein Bawrs Mann were / Die vom Adel aber / Capittel / gantze Commun der Stett vnd Dorffschafften / sollen der Sachen wichtigkeit nach / Neun Silbergroschen zugeben schüldlg sein. So fern die Gezeugen durch Commissarien, verhöret werden / soll es zu vnsers Hoffgerichts meßigung / vnd erkantniß stehen / was alß dann für einen jeden Gezeugen zubezalen sein wirdt. Für ein Constitution, oder Substitution, so vor vnserm Hoffgerichtsschreiber beschicht / Sechs Silbergroschen. Es sollen auch beide Partheyen / Kleger vnd Antworter / von einer schlechten Vnterredlichen / oder beyurtheil / Sechs Silbergroschen / Aber von einer Endturtheil / oder einer Beyurtheil / die uim diffinitiuae, in sich haltet / oder sonst wichtig ist / Zwantzig Silbergroschen / allweg vnd jedes malß vor eröffnung derselben Vrtheil / zuerlegen schüldig sein. teß / für ein jedes Blat / auff beiden seiten vngefehrlich auff Acht vnd Viertzig zeilen gesetzt / einen Silbergroschen. Von einem jeden Zeugen / so an vnserm Hoffgericht verhört wirdt / Sechs Silbergroschen / so der Producent ein Bawrs Mann were / Die vom Adel aber / Capittel / gantze Commun der Stett vnd Dorffschafften / sollen der Sachen wichtigkeit nach / Neun Silbergroschen zugeben schüldlg sein. So fern die Gezeugen durch Commissarien, verhöret werden / soll es zu vnsers Hoffgerichts meßigung / vnd erkantniß stehen / was alß dann für einen jeden Gezeugen zubezalen sein wirdt. Für ein Constitution, oder Substitution, so vor vnserm Hoffgerichtsschreiber beschicht / Sechs Silbergroschen. Es sollen auch beide Partheyen / Kleger vnd Antworter / von einer schlechten Vnterredlichen / oder beyurtheil / Sechs Silbergroschen / Aber von einer Endturtheil / oder einer Beyurtheil / die uim diffinitiuae, in sich haltet / oder sonst wichtig ist / Zwantzig Silbergroschen / allweg vnd jedes malß vor eröffnung derselben Vrtheil / zuerlegen schüldig sein. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0141" n="63"/> teß / für ein jedes Blat / auff beiden seiten vngefehrlich auff Acht vnd Viertzig zeilen gesetzt / einen Silbergroschen.</p> <p>Von einem jeden Zeugen / so an vnserm Hoffgericht verhört wirdt / Sechs Silbergroschen / so der Producent ein Bawrs Mann were / Die vom Adel aber / Capittel / gantze Commun der Stett vnd Dorffschafften / sollen der Sachen wichtigkeit nach / Neun Silbergroschen zugeben schüldlg sein.</p> <p>So fern die Gezeugen durch <hi rendition="#i">Commissarien,</hi> verhöret werden / soll es zu vnsers Hoffgerichts meßigung / vnd erkantniß stehen / was alß dann für einen jeden Gezeugen zubezalen sein wirdt.</p> <p>Für ein <hi rendition="#i">Constitution,</hi> oder <hi rendition="#i">Substitution,</hi> so vor vnserm Hoffgerichtsschreiber beschicht / Sechs Silbergroschen.</p> <p>Es sollen auch beide Partheyen / Kleger vnd Antworter / von einer schlechten Vnterredlichen / oder beyurtheil / Sechs Silbergroschen / Aber von einer Endturtheil / oder einer Beyurtheil / die <hi rendition="#i">uim diffinitiuae,</hi> in sich haltet / oder sonst wichtig ist / Zwantzig Silbergroschen / allweg vnd jedes malß vor eröffnung derselben Vrtheil / zuerlegen schüldig sein.</p> </div> </body> </text> </TEI> [63/0141]
teß / für ein jedes Blat / auff beiden seiten vngefehrlich auff Acht vnd Viertzig zeilen gesetzt / einen Silbergroschen.
Von einem jeden Zeugen / so an vnserm Hoffgericht verhört wirdt / Sechs Silbergroschen / so der Producent ein Bawrs Mann were / Die vom Adel aber / Capittel / gantze Commun der Stett vnd Dorffschafften / sollen der Sachen wichtigkeit nach / Neun Silbergroschen zugeben schüldlg sein.
So fern die Gezeugen durch Commissarien, verhöret werden / soll es zu vnsers Hoffgerichts meßigung / vnd erkantniß stehen / was alß dann für einen jeden Gezeugen zubezalen sein wirdt.
Für ein Constitution, oder Substitution, so vor vnserm Hoffgerichtsschreiber beschicht / Sechs Silbergroschen.
Es sollen auch beide Partheyen / Kleger vnd Antworter / von einer schlechten Vnterredlichen / oder beyurtheil / Sechs Silbergroschen / Aber von einer Endturtheil / oder einer Beyurtheil / die uim diffinitiuae, in sich haltet / oder sonst wichtig ist / Zwantzig Silbergroschen / allweg vnd jedes malß vor eröffnung derselben Vrtheil / zuerlegen schüldig sein.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. 63. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/141>, abgerufen am 16.02.2025. |