Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

Bild:
<< vorherige Seite

I. So sollen / qvoad vestitum, die Prediger nicht allein ausserhalb ihren Ambts-Verrichtungen sich geziemender schwartzen Kleidung / weisser Kragen und / wann es wegen des Haupts vonnöhten / kurtzer Peruqven gebrauchen / sondern auch / bevorab wann sie in den Kirchen und sonsten in privat-Häusern das Heil. Ambt zu verrichten haben / in langen schwartzen Manteln erscheinen / das Ambt mit sittsahmen Geberden / Andacht und Anruffung GOttes anfangen und verrichten; Daneben auf die Cantores, Schuelmeister und Opffer-Leute acht haben / daß dieselbe sowol dem öffentlichen Gottesdienste als auch in vorkommenden Fällen in privat-Häusern denen geistlichen Verrichtungen in geziemenden Kleidern beywohnen.

II. Sollen die Kirchen rein und sauber gehalten / die Altare wie auch die Tauff-Steine mit reinen Lacken und dem ornat, so dazu gewidmet / gekleidet / wie auch bey administrirung des H. Abendmahls an den Orten / da solche Gewohnheit bisher gehalten worden / zwey Lichter angezündet / sonsten aber keine Lichter als nur zur Winters-Zeit in denen Frühpredigten verstattet werden.

III. Die Gesänge bey dem Gottesdienst sollen / wie es die Andacht erfodert / langsahm geführet und derobehuef das in verwichenen 1708ten Jahre wieder aufgelegte Braunschweigische Gesang-Buch gebrauchet / aus demselben die andächtigsten und Geistreichesten Lieder genommen / und durch offtmahliges wiederholen denen Gemeinen bekandt gemacht werden; So sollen auch die Predi-

I. So sollen / qvoad vestitum, die Prediger nicht allein ausserhalb ihren Ambts-Verrichtungen sich geziemender schwartzen Kleidung / weisser Kragen und / wann es wegen des Haupts vonnöhten / kurtzer Peruqven gebrauchen / sondern auch / bevorab wann sie in den Kirchen und sonsten in privat-Häusern das Heil. Ambt zu verrichten haben / in langen schwartzen Manteln erscheinen / das Ambt mit sittsahmen Geberden / Andacht und Anruffung GOttes anfangen und verrichten; Daneben auf die Cantores, Schuelmeister und Opffer-Leute acht haben / daß dieselbe sowol dem öffentlichen Gottesdienste als auch in vorkommenden Fällen in privat-Häusern denen geistlichen Verrichtungen in geziemenden Kleidern beywohnen.

II. Sollen die Kirchen rein und sauber gehalten / die Altare wie auch die Tauff-Steine mit reinen Lacken und dem ornat, so dazu gewidmet / gekleidet / wie auch bey administrirung des H. Abendmahls an den Orten / da solche Gewohnheit bisher gehalten worden / zwey Lichter angezündet / sonsten aber keine Lichter als nur zur Winters-Zeit in denen Frühpredigten verstattet werden.

III. Die Gesänge bey dem Gottesdienst sollen / wie es die Andacht erfodert / langsahm geführet und derobehuef das in verwichenen 1708ten Jahre wieder aufgelegte Braunschweigische Gesang-Buch gebrauchet / aus demselben die andächtigsten und Geistreichesten Lieder genommen / und durch offtmahliges wiederholen denen Gemeinen bekandt gemacht werden; So sollen auch die Predi-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0085" n="85"/>
        <p>I. So sollen / qvoad vestitum, die Prediger nicht allein ausserhalb ihren                      Ambts-Verrichtungen sich geziemender schwartzen Kleidung / weisser Kragen und /                      wann es wegen des Haupts vonnöhten / kurtzer Peruqven gebrauchen / sondern auch                      / bevorab wann sie in den Kirchen und sonsten in privat-Häusern das Heil. Ambt                      zu verrichten haben / in langen schwartzen Manteln erscheinen / das Ambt mit                      sittsahmen Geberden / Andacht und Anruffung GOttes anfangen und verrichten;                      Daneben auf die Cantores, Schuelmeister und Opffer-Leute acht haben / daß                      dieselbe sowol dem öffentlichen Gottesdienste als auch in vorkommenden Fällen in                      privat-Häusern denen geistlichen Verrichtungen in geziemenden Kleidern                      beywohnen.</p>
        <p>II. Sollen die Kirchen rein und sauber gehalten / die Altare wie auch die                      Tauff-Steine mit reinen Lacken und dem ornat, so dazu gewidmet / gekleidet / wie                      auch bey administrirung des H. Abendmahls an den Orten / da solche Gewohnheit                      bisher gehalten worden / zwey Lichter angezündet / sonsten aber keine Lichter                      als nur zur Winters-Zeit in denen Frühpredigten verstattet werden.</p>
        <p>III. Die Gesänge bey dem Gottesdienst sollen / wie es die Andacht erfodert /                      langsahm geführet und derobehuef das in verwichenen 1708ten Jahre wieder                      aufgelegte Braunschweigische Gesang-Buch gebrauchet / aus demselben die                      andächtigsten und Geistreichesten Lieder genommen / und durch offtmahliges                      wiederholen denen Gemeinen bekandt gemacht werden; So sollen auch die                              Predi-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[85/0085] I. So sollen / qvoad vestitum, die Prediger nicht allein ausserhalb ihren Ambts-Verrichtungen sich geziemender schwartzen Kleidung / weisser Kragen und / wann es wegen des Haupts vonnöhten / kurtzer Peruqven gebrauchen / sondern auch / bevorab wann sie in den Kirchen und sonsten in privat-Häusern das Heil. Ambt zu verrichten haben / in langen schwartzen Manteln erscheinen / das Ambt mit sittsahmen Geberden / Andacht und Anruffung GOttes anfangen und verrichten; Daneben auf die Cantores, Schuelmeister und Opffer-Leute acht haben / daß dieselbe sowol dem öffentlichen Gottesdienste als auch in vorkommenden Fällen in privat-Häusern denen geistlichen Verrichtungen in geziemenden Kleidern beywohnen. II. Sollen die Kirchen rein und sauber gehalten / die Altare wie auch die Tauff-Steine mit reinen Lacken und dem ornat, so dazu gewidmet / gekleidet / wie auch bey administrirung des H. Abendmahls an den Orten / da solche Gewohnheit bisher gehalten worden / zwey Lichter angezündet / sonsten aber keine Lichter als nur zur Winters-Zeit in denen Frühpredigten verstattet werden. III. Die Gesänge bey dem Gottesdienst sollen / wie es die Andacht erfodert / langsahm geführet und derobehuef das in verwichenen 1708ten Jahre wieder aufgelegte Braunschweigische Gesang-Buch gebrauchet / aus demselben die andächtigsten und Geistreichesten Lieder genommen / und durch offtmahliges wiederholen denen Gemeinen bekandt gemacht werden; So sollen auch die Predi-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/85
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/85>, abgerufen am 19.05.2024.