Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

Bild:
<< vorherige Seite

ger auf den Dörffern dahin sehen / daß die Jugend in den Schulen die nützlichsten Gesänge / auswendig lernen / auch nach gehalten Bettstunden / Wochen-Predigen und Catechismus-Lehren einen dergleichen geistlichen Gesang lesen lassen und dessen Verstandt kürtzlich erklären.

IV. In denen Kirchen / wo Orgeln seyn / sollen die Organisten um die Melodey und den anstimmenden Gesang kundt zu machen / einen Vers jedoch ohne Variation vorschlagen / auch wol zuweilen unter dem Gesange / jedoch so gelinde / daß man das Singen der Gemeine hören und vernehmen könne / die Orgel rühren; An den Bettagen aber und in der Fasten-Zeit / wie auch unter dem Glauben und bey der Communion soll das Orgel-Spiel gäntzlich eingestellet bleiben; Wie dann die Organisten sich auch des weitleufftigen praeambulirens enthalten / und durchaus keine weltliche Stücke gebrauchen sollen.

V. Und als an verschiedenen Orten wahrgenommen worden / daß die Pastores an den Tagen / da sie zu predigen haben / den Gottesdienst nach ihren Gefallen anstellen / und zu rechter Zeit nicht leuten / auch wol nach geschehenen Geleute mit den Gesängen so gleich nicht anfangen lassen; So wird hiemit ernstlich und bey Vermeidung wilkührlicher Straffe geboten / daß diejenige Prediger / so nur eine Kirche zu versehen haben / durchgehends das gantze Jahr an den Predig-Tagen des Morgens praecise um acht Uhr den Gottesdienst anfangen; diejenige aber / welche an mehren Orten predigen müssen / nach jedes Orts Gelegenheit zu dem Gottesdienst eine gewisse Zeit / damit jede Gemeine sich dazu ge-

ger auf den Dörffern dahin sehen / daß die Jugend in den Schulen die nützlichsten Gesänge / auswendig lernen / auch nach gehalten Bettstunden / Wochen-Predigen und Catechismus-Lehren einen dergleichen geistlichen Gesang lesen lassen und dessen Verstandt kürtzlich erklären.

IV. In denen Kirchen / wo Orgeln seyn / sollen die Organisten um die Melodey und den anstimmenden Gesang kundt zu machen / einen Vers jedoch ohne Variation vorschlagen / auch wol zuweilen unter dem Gesange / jedoch so gelinde / daß man das Singen der Gemeine hören und vernehmen könne / die Orgel rühren; An den Bettagen aber und in der Fasten-Zeit / wie auch unter dem Glauben und bey der Communion soll das Orgel-Spiel gäntzlich eingestellet bleiben; Wie dann die Organisten sich auch des weitleufftigen praeambulirens enthalten / uñ durchaus keine weltliche Stücke gebrauchen sollen.

V. Und als an verschiedenen Orten wahrgenommen worden / daß die Pastores an den Tagen / da sie zu predigen haben / den Gottesdienst nach ihren Gefallen anstellen / und zu rechter Zeit nicht leuten / auch wol nach geschehenen Geleute mit den Gesängen so gleich nicht anfangen lassen; So wird hiemit ernstlich und bey Vermeidung wilkührlicher Straffe geboten / daß diejenige Prediger / so nur eine Kirche zu versehen haben / durchgehends das gantze Jahr an den Predig-Tagen des Morgens praecisè um acht Uhr den Gottesdienst anfangen; diejenige aber / welche an mehren Orten predigen müssen / nach jedes Orts Gelegenheit zu dem Gottesdienst eine gewisse Zeit / damit jede Gemeine sich dazu ge-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0086" n="86"/>
ger auf den Dörffern dahin sehen /                      daß die Jugend in den Schulen die nützlichsten Gesänge / auswendig lernen / auch                      nach gehalten Bettstunden / Wochen-Predigen und Catechismus-Lehren einen                      dergleichen geistlichen Gesang lesen lassen und dessen Verstandt kürtzlich                      erklären.</p>
        <p>IV. In denen Kirchen / wo Orgeln seyn / sollen die Organisten um die Melodey und                      den anstimmenden Gesang kundt zu machen / einen Vers jedoch ohne Variation                      vorschlagen / auch wol zuweilen unter dem Gesange / jedoch so gelinde / daß man                      das Singen der Gemeine hören und vernehmen könne / die Orgel rühren; An den                      Bettagen aber und in der Fasten-Zeit / wie auch unter dem Glauben und bey der                      Communion soll das Orgel-Spiel gäntzlich eingestellet bleiben; Wie dann die                      Organisten sich auch des weitleufftigen praeambulirens enthalten / un&#x0303; durchaus keine weltliche Stücke gebrauchen sollen.</p>
        <p>V. Und als an verschiedenen Orten wahrgenommen worden / daß die Pastores an den                      Tagen / da sie zu predigen haben / den Gottesdienst nach ihren Gefallen                      anstellen / und zu rechter Zeit nicht leuten / auch wol nach geschehenen Geleute                      mit den Gesängen so gleich nicht anfangen lassen; So wird hiemit ernstlich und                      bey Vermeidung wilkührlicher Straffe geboten / daß diejenige Prediger / so nur                      eine Kirche zu versehen haben / durchgehends das gantze Jahr an den Predig-Tagen                      des Morgens praecisè um acht Uhr den Gottesdienst anfangen; diejenige aber /                      welche an mehren Orten predigen müssen / nach jedes Orts Gelegenheit zu dem                      Gottesdienst eine gewisse Zeit / damit jede Gemeine sich dazu ge-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[86/0086] ger auf den Dörffern dahin sehen / daß die Jugend in den Schulen die nützlichsten Gesänge / auswendig lernen / auch nach gehalten Bettstunden / Wochen-Predigen und Catechismus-Lehren einen dergleichen geistlichen Gesang lesen lassen und dessen Verstandt kürtzlich erklären. IV. In denen Kirchen / wo Orgeln seyn / sollen die Organisten um die Melodey und den anstimmenden Gesang kundt zu machen / einen Vers jedoch ohne Variation vorschlagen / auch wol zuweilen unter dem Gesange / jedoch so gelinde / daß man das Singen der Gemeine hören und vernehmen könne / die Orgel rühren; An den Bettagen aber und in der Fasten-Zeit / wie auch unter dem Glauben und bey der Communion soll das Orgel-Spiel gäntzlich eingestellet bleiben; Wie dann die Organisten sich auch des weitleufftigen praeambulirens enthalten / uñ durchaus keine weltliche Stücke gebrauchen sollen. V. Und als an verschiedenen Orten wahrgenommen worden / daß die Pastores an den Tagen / da sie zu predigen haben / den Gottesdienst nach ihren Gefallen anstellen / und zu rechter Zeit nicht leuten / auch wol nach geschehenen Geleute mit den Gesängen so gleich nicht anfangen lassen; So wird hiemit ernstlich und bey Vermeidung wilkührlicher Straffe geboten / daß diejenige Prediger / so nur eine Kirche zu versehen haben / durchgehends das gantze Jahr an den Predig-Tagen des Morgens praecisè um acht Uhr den Gottesdienst anfangen; diejenige aber / welche an mehren Orten predigen müssen / nach jedes Orts Gelegenheit zu dem Gottesdienst eine gewisse Zeit / damit jede Gemeine sich dazu ge-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/86
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/86>, abgerufen am 21.11.2024.