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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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mel von meiner person gedencke / vnd beschliesse / sondern das ich alhie auff Erden desselbigen kan gewiß werden / nicht von schlechten Menschen / sondern vom HERrn Christo selber / durch den Diener / also / das es im Himel gelte. Vnd darzu will er den heiligen Geist geben / Johan. 20. der durchs Wort den Glauben stercken vnnd erhalten will / das auch dieser vrsachen halben / die Absolution hoch zuhalten ist. Diese gewalt aber der Schlüssel stehet nicht darin / das ein Prediger macht habe seines gefallens / wie / vnd wenn er will / zu absoluieren. Auch sollen die leute nicht gedencken / wenn sie gleich ohne Busse vnd Glauben sein vnd bleiben / wenn sie nur die Absolution brauchen / das es dann kein noth habe: Sondern die Schlüssel sollen geführet vnd gebrauchet werden / nach dem befehl vnd verordnung des HERrn Christi / Nemlich / das den bußfertigen / die durch den Gluaben bey Gott gnad vnd vergebung der Sünden vmb Christus willen suchen / die Absolution mitgeteilet soll werden / vnnd das die der Absolution sich zutrösten haben / so dieselbige in wahrer Busse / durch rechten Glauben nutzen vnd brauchen: Dann den vnbußfertigen vnd vngleubigen sollen nach Christi befehl die sünde nicht gelöset / sondern gebunden vnd behalten werden / Matth. j 6. Johan. 20. Vnd der vrsachen halben behalten wir die Beicht / wie vorgemeldt / das der vnderscheidt nach Christi befehl gehalten könne werden / wo sünden zulösen / oder zubinden sey. Es müssen aber auch betrübte gewissen des berichtet werden / das die Absolution nicht darauff stehe / wie fest / starck / köstlich / vnd volnkommen beide / Busse vnnd Glauben / sey / Sondern der grundt stehet allein auff dem gehorsam / leiden / vnd sterben

mel von meiner person gedencke / vnd beschliesse / sondern das ich alhie auff Erden desselbigen kan gewiß werden / nicht von schlechten Menschen / sondern vom HERrn Christo selber / durch den Diener / also / das es im Himel gelte. Vnd darzu will er den heiligen Geist geben / Johan. 20. der durchs Wort den Glauben stercken vnnd erhalten will / das auch dieser vrsachen halben / die Absolution hoch zuhalten ist. Diese gewalt aber der Schlüssel stehet nicht darin / das ein Prediger macht habe seines gefallens / wie / vnd wenn er will / zu absoluieren. Auch sollen die leute nicht gedencken / wenn sie gleich ohne Busse vnd Glauben sein vnd bleiben / wenn sie nur die Absolution brauchen / das es dann kein noth habe: Sondern die Schlüssel sollen geführet vnd gebrauchet werden / nach dem befehl vnd verordnung des HERrn Christi / Nemlich / das den bußfertigen / die durch den Gluaben bey Gott gnad vnd vergebung der Sünden vmb Christus willen suchen / die Absolution mitgeteilet soll werden / vnnd das die der Absolution sich zutrösten haben / so dieselbige in wahrer Busse / durch rechten Glauben nutzen vnd brauchen: Dann den vnbußfertigen vnd vngleubigen sollen nach Christi befehl die sünde nicht gelöset / sondern gebunden vnd behalten werden / Matth. j 6. Johan. 20. Vnd der vrsachen halben behalten wir die Beicht / wie vorgemeldt / das der vnderscheidt nach Christi befehl gehalten könne werden / wo sünden zulösen / oder zubinden sey. Es müssen aber auch betrübte gewissen des berichtet werden / das die Absolution nicht darauff stehe / wie fest / starck / köstlich / vnd volnkommen beide / Busse vnnd Glauben / sey / Sondern der grundt stehet allein auff dem gehorsam / leiden / vnd sterben

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[0101] mel von meiner person gedencke / vnd beschliesse / sondern das ich alhie auff Erden desselbigen kan gewiß werden / nicht von schlechten Menschen / sondern vom HERrn Christo selber / durch den Diener / also / das es im Himel gelte. Vnd darzu will er den heiligen Geist geben / Johan. 20. der durchs Wort den Glauben stercken vnnd erhalten will / das auch dieser vrsachen halben / die Absolution hoch zuhalten ist. Diese gewalt aber der Schlüssel stehet nicht darin / das ein Prediger macht habe seines gefallens / wie / vnd wenn er will / zu absoluieren. Auch sollen die leute nicht gedencken / wenn sie gleich ohne Busse vnd Glauben sein vnd bleiben / wenn sie nur die Absolution brauchen / das es dann kein noth habe: Sondern die Schlüssel sollen geführet vnd gebrauchet werden / nach dem befehl vnd verordnung des HERrn Christi / Nemlich / das den bußfertigen / die durch den Gluaben bey Gott gnad vnd vergebung der Sünden vmb Christus willen suchen / die Absolution mitgeteilet soll werden / vnnd das die der Absolution sich zutrösten haben / so dieselbige in wahrer Busse / durch rechten Glauben nutzen vnd brauchen: Dann den vnbußfertigen vnd vngleubigen sollen nach Christi befehl die sünde nicht gelöset / sondern gebunden vnd behalten werden / Matth. j 6. Johan. 20. Vnd der vrsachen halben behalten wir die Beicht / wie vorgemeldt / das der vnderscheidt nach Christi befehl gehalten könne werden / wo sünden zulösen / oder zubinden sey. Es müssen aber auch betrübte gewissen des berichtet werden / das die Absolution nicht darauff stehe / wie fest / starck / köstlich / vnd volnkommen beide / Busse vnnd Glauben / sey / Sondern der grundt stehet allein auff dem gehorsam / leiden / vnd sterben

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/101>, abgerufen am 15.05.2024.