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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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auff Papistische weise geweihet worden ist / sollen die leute auß Gottes Wort fein gründtlich berichtet werden / welchs die rechte weihe vnd heiligung der Tauffe sey / Woher sie die krafft habe / das sie sey ein badt der wiedergeburt / vnd ernew rung / welchs die Sünde abweschet / Tit. 3. Act. 2. vnd 22. Nemlich vom Wort Gottes / in welchs das Wasser / damit getaufft wird / gefasset / vnd damit verbunden ist / das Christus in seinem Wort befehl gegeben / mit Wasser zuteuffen / im Namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes / vnd daran die verheissung gehenget / Wer da gleubet / vnd getaufft wirdt / der wird selig werden / Denn ohne das Wort ist das Wasser schlecht Wasser / vnd keine Tauffe / wenn gleich alles Saltz vnnd Schmaltz / alles Wachs / mit allen Creutzen zusammen geschmoltzen würde / wenn aber auff vnd nach solchem befehl vnd verheissung / mit den Worten die Tauffe gehandelt wirdt / so ist da Gott Vater / der vns selig macht / durch das badt der wiedergeburt / Tit. 3. Gott der Sohn / der seine gemeine reiniget / durch das Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. Der heilige Geist / der vns durch solch Wasserbadt im Wort new geberet vnd vernewert / Johann. 3. Tit. 3. Vnd daher hats die Tauffe / das sie ist ein selig badt zuwaschen vns von Sünden. Der Bapst aber hat durch sein weihen die leute von solchem Wort Gottes vnd grunde abgeführet / vnnd sie dahin geweiset / wenn das Wasser beschworen / die Tauff Kertze darein gesteckt / der Cresam hinein gegossen / viel Creutz darüber gemachet werden / das also dadurch / vnd daher die Tauffe jre krafft habe / zur vergebung der Sünden / vnnd seligkeit / So doch dauon wedder befehl / noch verheissung inn Gottes Wort ist /

auff Papistische weise geweihet worden ist / sollen die leute auß Gottes Wort fein gründtlich berichtet werden / welchs die rechte weihe vñ heiligung der Tauffe sey / Woher sie die krafft habe / das sie sey ein badt der wiedergeburt / vnd ernew rung / welchs die Sünde abweschet / Tit. 3. Act. 2. vñ 22. Nemlich vom Wort Gottes / in welchs das Wasser / damit getaufft wird / gefasset / vnd damit verbunden ist / das Christus in seinem Wort befehl gegeben / mit Wasser zuteuffen / im Namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes / vnd daran die verheissung gehenget / Wer da gleubet / vnd getaufft wirdt / der wird selig werden / Denn ohne das Wort ist das Wasser schlecht Wasser / vnd keine Tauffe / wenn gleich alles Saltz vnnd Schmaltz / alles Wachs / mit allen Creutzen zusammen geschmoltzen würde / wenn aber auff vnd nach solchem befehl vnd verheissung / mit den Worten die Tauffe gehandelt wirdt / so ist da Gott Vater / der vns selig macht / durch das badt der wiedergeburt / Tit. 3. Gott der Sohn / der seine gemeine reiniget / durch das Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. Der heilige Geist / der vns durch solch Wasserbadt im Wort new geberet vnd vernewert / Johann. 3. Tit. 3. Vnd daher hats die Tauffe / das sie ist ein selig badt zuwaschen vns von Sünden. Der Bapst aber hat durch sein weihen die leute von solchem Wort Gottes vnd grunde abgeführet / vnnd sie dahin geweiset / wenn das Wasser beschworen / die Tauff Kertze darein gesteckt / der Cresam hinein gegossen / viel Creutz darüber gemachet werden / das also dadurch / vnd daher die Tauffe jre krafft habe / zur vergebung der Sünden / vnnd seligkeit / So doch dauon wedder befehl / noch verheissung inn Gottes Wort ist /

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[0103] auff Papistische weise geweihet worden ist / sollen die leute auß Gottes Wort fein gründtlich berichtet werden / welchs die rechte weihe vñ heiligung der Tauffe sey / Woher sie die krafft habe / das sie sey ein badt der wiedergeburt / vnd ernew rung / welchs die Sünde abweschet / Tit. 3. Act. 2. vñ 22. Nemlich vom Wort Gottes / in welchs das Wasser / damit getaufft wird / gefasset / vnd damit verbunden ist / das Christus in seinem Wort befehl gegeben / mit Wasser zuteuffen / im Namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes / vnd daran die verheissung gehenget / Wer da gleubet / vnd getaufft wirdt / der wird selig werden / Denn ohne das Wort ist das Wasser schlecht Wasser / vnd keine Tauffe / wenn gleich alles Saltz vnnd Schmaltz / alles Wachs / mit allen Creutzen zusammen geschmoltzen würde / wenn aber auff vnd nach solchem befehl vnd verheissung / mit den Worten die Tauffe gehandelt wirdt / so ist da Gott Vater / der vns selig macht / durch das badt der wiedergeburt / Tit. 3. Gott der Sohn / der seine gemeine reiniget / durch das Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. Der heilige Geist / der vns durch solch Wasserbadt im Wort new geberet vnd vernewert / Johann. 3. Tit. 3. Vnd daher hats die Tauffe / das sie ist ein selig badt zuwaschen vns von Sünden. Der Bapst aber hat durch sein weihen die leute von solchem Wort Gottes vnd grunde abgeführet / vnnd sie dahin geweiset / wenn das Wasser beschworen / die Tauff Kertze darein gesteckt / der Cresam hinein gegossen / viel Creutz darüber gemachet werden / das also dadurch / vnd daher die Tauffe jre krafft habe / zur vergebung der Sünden / vnnd seligkeit / So doch dauon wedder befehl / noch verheissung inn Gottes Wort ist /

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/103>, abgerufen am 15.05.2024.