Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deudsch.

Darnach singe man Te Deum laudamus, &c. den einen Sontag Lateinisch / den andern Deudsch / vnd das Benedictus darauff / vnd beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten.

Baldt darnach vmb Sechß Vhren werde die früe Predigt angefangen / biß vmb Sieben / vnd mag vor der Predigt ein Deudscher Psalm / auß Lutheri sangbuch / gesungen werden.

Es soll aber in Stedten / vnd da Schulen sein / alle Sontag / zur früe Predigt / der Catechismus ördentlich für vnd für geprediget / vnd wenn derselbe aus ist / wiederumb angefangen / vnd allezeit vor der Predigt / die wort des Catechismi gelesen werden.

Nach der früe Predigt soll durch das Volck die heiligen Zehen Gebott / oder das Vater vnser / etc. gesungen werden.

Da aber keine Schüler sein / da kan die Metten vnderwegen gelassen / Aber vor der Predigt / ein oder zween Deudsche Psalmen gesungen werden.

Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deudsch.

Darnach singe man Te Deum laudamus, &c. den einen Sontag Lateinisch / den andern Deudsch / vnd das Benedictus darauff / vnd beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten.

Baldt darnach vmb Sechß Vhren werde die früe Predigt angefangen / biß vmb Sieben / vnd mag vor der Predigt ein Deudscher Psalm / auß Lutheri sangbuch / gesungen werden.

Es soll aber in Stedten / vnd da Schulen sein / alle Sontag / zur früe Predigt / der Catechismus ördentlich für vnd für geprediget / vnd wenn derselbe aus ist / wiederumb angefangen / vnd allezeit vor der Predigt / die wort des Catechismi gelesen werden.

Nach der früe Predigt soll durch das Volck die heiligen Zehen Gebott / oder das Vater vnser / etc. gesungen werden.

Da aber keine Schüler sein / da kan die Metten vnderwegen gelassen / Aber vor der Predigt / ein oder zween Deudsche Psalmen gesungen werden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0152" n="8"/>
        <p>Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deudsch.</p>
        <p>Darnach singe man <hi rendition="#i">Te Deum laudamus, &amp;c.</hi> den einen Sontag       Lateinisch / den andern Deudsch / vnd das <hi rendition="#i">Benedictus</hi> darauff / vnd       beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten.</p>
        <p>Baldt darnach vmb Sechß Vhren werde die früe Predigt angefangen / biß vmb Sieben / vnd mag       vor der Predigt ein Deudscher Psalm / auß Lutheri sangbuch / gesungen werden.</p>
        <p>Es soll aber in Stedten / vnd da Schulen sein / alle Sontag / zur früe Predigt / der       Catechismus ördentlich für vnd für geprediget / vnd wenn derselbe aus ist / wiederumb       angefangen / vnd allezeit vor der Predigt / die wort des Catechismi gelesen werden.</p>
        <p>Nach der früe Predigt soll durch das Volck die heiligen Zehen Gebott / oder das Vater vnser /       etc. gesungen werden.</p>
        <p>Da aber keine Schüler sein / da kan die Metten vnderwegen gelassen / Aber vor der Predigt /       ein oder zween Deudsche Psalmen gesungen werden.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[8/0152] Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deudsch. Darnach singe man Te Deum laudamus, &c. den einen Sontag Lateinisch / den andern Deudsch / vnd das Benedictus darauff / vnd beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten. Baldt darnach vmb Sechß Vhren werde die früe Predigt angefangen / biß vmb Sieben / vnd mag vor der Predigt ein Deudscher Psalm / auß Lutheri sangbuch / gesungen werden. Es soll aber in Stedten / vnd da Schulen sein / alle Sontag / zur früe Predigt / der Catechismus ördentlich für vnd für geprediget / vnd wenn derselbe aus ist / wiederumb angefangen / vnd allezeit vor der Predigt / die wort des Catechismi gelesen werden. Nach der früe Predigt soll durch das Volck die heiligen Zehen Gebott / oder das Vater vnser / etc. gesungen werden. Da aber keine Schüler sein / da kan die Metten vnderwegen gelassen / Aber vor der Predigt / ein oder zween Deudsche Psalmen gesungen werden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/152
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/152>, abgerufen am 15.05.2024.