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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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würden von vnsern Sünden / vnnd durch jne Kinder GOTTES wörden / ewig selig / so wir das gleubten. Solches lest er vns stets Predigen / wer das gleubet / der hat gewiß das ewige leben. Auff solchen Glauben / vnd zu solcher seligkeit / werden wir auch getaufft / da sollen wir stets in bleiben / so bleiben wir in Christo / vnd Christus in vns / So essen wir stets ohne vnderlaß Geistlich mit dem Glauben / den Leib Christi / vnd trincken sein Blut / das ist / wir werden Christo eingeleibet / das wir eins mit jhme werden / damit das wir gleuben / das er sein Leib fur vns inn den todt gegeben hat / vnnd sein Blut vor vns am Creutze vergossen / Darauff verlassen wir vns zur Seligkeit / wider alle falsche Lehre / alle Sünde / Anfechtung vnnd noth / Aus welcher Wolthat CHRIsti wir auch lernen / welche Liebe vnd Gedult wir vben sollen / gegen vnsern Nechsten / auch gegen vnsern Feinden / Was wolten wir mehr? Doch das wir nicht vergessen / oder trag würden / als wir leider werden / zu solchem Glauben der Menschwerdung vnd Todes CHRISTI / hat er vns auch ein besonder gedechtnis oder verkündigung seines Todes / so offt wir wollen / befohlen / das wir auch im auswendigen Sacrament / der vernunfft verborgen / alleine dem Glauben aus dem Worte Christi bekandt / Essen sollen vnd Trincken / sein Leib vnd Blut / das wir jha nicht zweiffeln sollen / sein Todt vnd Blutuergiessung am Creutze / sey vnser gewisse Seligkeit / dauon sollen wir singen / lesen / predigen / hören / gleich wie wir in dieser Messe thun / Vnd nachmals auch dauon re-

würden von vnsern Sünden / vnnd durch jne Kinder GOTTES wörden / ewig selig / so wir das gleubten. Solches lest er vns stets Predigen / wer das gleubet / der hat gewiß das ewige leben. Auff solchen Glauben / vnd zu solcher seligkeit / werden wir auch getaufft / da sollen wir stets in bleiben / so bleiben wir in Christo / vnd Christus in vns / So essen wir stets ohne vnderlaß Geistlich mit dem Glauben / den Leib Christi / vnd trincken sein Blut / das ist / wir werden Christo eingeleibet / das wir eins mit jhme werden / damit das wir gleuben / das er sein Leib fur vns inn den todt gegeben hat / vnnd sein Blut vor vns am Creutze vergossen / Darauff verlassen wir vns zur Seligkeit / wider alle falsche Lehre / alle Sünde / Anfechtung vnnd noth / Aus welcher Wolthat CHRIsti wir auch lernen / welche Liebe vnd Gedult wir vben sollen / gegen vnsern Nechsten / auch gegen vnsern Feinden / Was wolten wir mehr? Doch das wir nicht vergessen / oder trag würden / als wir leider werden / zu solchem Glauben der Menschwerdung vnd Todes CHRISTI / hat er vns auch ein besonder gedechtnis oder verkündigung seines Todes / so offt wir wollen / befohlen / das wir auch im auswendigen Sacrament / der vernunfft verborgen / alleine dem Glauben aus dem Worte Christi bekandt / Essen sollen vnd Trincken / sein Leib vnd Blut / das wir jha nicht zweiffeln sollen / sein Todt vnd Blutuergiessung am Creutze / sey vnser gewisse Seligkeit / dauon sollen wir singen / lesen / predigen / hören / gleich wie wir in dieser Messe thun / Vnd nachmals auch dauon re-

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[26/0170] würden von vnsern Sünden / vnnd durch jne Kinder GOTTES wörden / ewig selig / so wir das gleubten. Solches lest er vns stets Predigen / wer das gleubet / der hat gewiß das ewige leben. Auff solchen Glauben / vnd zu solcher seligkeit / werden wir auch getaufft / da sollen wir stets in bleiben / so bleiben wir in Christo / vnd Christus in vns / So essen wir stets ohne vnderlaß Geistlich mit dem Glauben / den Leib Christi / vnd trincken sein Blut / das ist / wir werden Christo eingeleibet / das wir eins mit jhme werden / damit das wir gleuben / das er sein Leib fur vns inn den todt gegeben hat / vnnd sein Blut vor vns am Creutze vergossen / Darauff verlassen wir vns zur Seligkeit / wider alle falsche Lehre / alle Sünde / Anfechtung vnnd noth / Aus welcher Wolthat CHRIsti wir auch lernen / welche Liebe vnd Gedult wir vben sollen / gegen vnsern Nechsten / auch gegen vnsern Feinden / Was wolten wir mehr? Doch das wir nicht vergessen / oder trag würden / als wir leider werden / zu solchem Glauben der Menschwerdung vnd Todes CHRISTI / hat er vns auch ein besonder gedechtnis oder verkündigung seines Todes / so offt wir wollen / befohlen / das wir auch im auswendigen Sacrament / der vernunfft verborgen / alleine dem Glauben aus dem Worte Christi bekandt / Essen sollen vnd Trincken / sein Leib vnd Blut / das wir jha nicht zweiffeln sollen / sein Todt vnd Blutuergiessung am Creutze / sey vnser gewisse Seligkeit / dauon sollen wir singen / lesen / predigen / hören / gleich wie wir in dieser Messe thun / Vnd nachmals auch dauon re-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/170>, abgerufen am 15.05.2024.