Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Episteln / oder de Festo, Oder es mag ein Prediger eine Epistolam Pauli / oder eine andere fürnehmen / vnd die nacheinander auff den Nachmittag des Sontags predigen. Nach der Predigt / singet man das Magnificat / bißweilen Deudsch / bißweilen Lateinisch / darauff wirdt eine Collecta gelesen / vnd mit dem Benedicamus Domino beschlossen. Auff den Dörffern / wie hernacher gemeldet / sol man am Sontag ohne vnderscheidt vmb ein Vhr / Vesper halten / einen Psalm oder zween Deudsch singen / vnd darnach den Catechismum den Kindern leren. Vnd wenn das geschehen / so mag der Prediger / dem alten Volck ein stück aus dem Catechismo erkleren. Darnach mag man das Magnificat Deudsch / oder Nunc dimittis Deudsch singen / vnd mit einer Collecten beschliessen. Insonderheit aber sollen die Pastores das Volck vermanen / das sie vleissig vor sich selbs / in die Kirchen gehn / Auch jhr Gesinde vnnd Kinder lassen darein kommen. Episteln / oder de Festo, Oder es mag ein Prediger eine Epistolam Pauli / oder eine andere fürnehmen / vnd die nacheinander auff den Nachmittag des Sontags predigen. Nach der Predigt / singet man das Magnificat / bißweilen Deudsch / bißweilen Lateinisch / darauff wirdt eine Collecta gelesen / vnd mit dem Benedicamus Domino beschlossen. Auff den Dörffern / wie hernacher gemeldet / sol man am Sontag ohne vnderscheidt vmb ein Vhr / Vesper halten / einen Psalm oder zween Deudsch singen / vnd darnach den Catechismum den Kindern leren. Vnd wenn das geschehen / so mag der Prediger / dem alten Volck ein stück aus dem Catechismo erkleren. Darnach mag man das Magnificat Deudsch / oder Nunc dimittis Deudsch singen / vnd mit einer Collecten beschliessen. Insonderheit aber sollen die Pastores das Volck vermanen / das sie vleissig vor sich selbs / in die Kirchen gehn / Auch jhr Gesinde vnnd Kinder lassen darein kommen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0184" n="40"/> Episteln / oder <hi rendition="#i">de Festo,</hi> Oder es mag ein Prediger eine Epistolam Pauli / oder eine andere fürnehmen / vnd die nacheinander auff den Nachmittag des Sontags predigen.</p> <p>Nach der Predigt / singet man das Magnificat / bißweilen Deudsch / bißweilen Lateinisch / darauff wirdt eine Collecta gelesen / vnd mit dem Benedicamus Domino beschlossen.</p> <p>Auff den Dörffern / wie hernacher gemeldet / sol man am Sontag ohne vnderscheidt vmb ein Vhr / Vesper halten / einen Psalm oder zween Deudsch singen / vnd darnach den Catechismum den Kindern leren. Vnd wenn das geschehen / so mag der Prediger / dem alten Volck ein stück aus dem Catechismo erkleren.</p> <p>Darnach mag man das Magnificat Deudsch / oder Nunc dimittis Deudsch singen / vnd mit einer Collecten beschliessen.</p> <p>Insonderheit aber sollen die Pastores das Volck vermanen / das sie vleissig vor sich selbs / in die Kirchen gehn / Auch jhr Gesinde vnnd Kinder lassen darein kommen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [40/0184]
Episteln / oder de Festo, Oder es mag ein Prediger eine Epistolam Pauli / oder eine andere fürnehmen / vnd die nacheinander auff den Nachmittag des Sontags predigen.
Nach der Predigt / singet man das Magnificat / bißweilen Deudsch / bißweilen Lateinisch / darauff wirdt eine Collecta gelesen / vnd mit dem Benedicamus Domino beschlossen.
Auff den Dörffern / wie hernacher gemeldet / sol man am Sontag ohne vnderscheidt vmb ein Vhr / Vesper halten / einen Psalm oder zween Deudsch singen / vnd darnach den Catechismum den Kindern leren. Vnd wenn das geschehen / so mag der Prediger / dem alten Volck ein stück aus dem Catechismo erkleren.
Darnach mag man das Magnificat Deudsch / oder Nunc dimittis Deudsch singen / vnd mit einer Collecten beschliessen.
Insonderheit aber sollen die Pastores das Volck vermanen / das sie vleissig vor sich selbs / in die Kirchen gehn / Auch jhr Gesinde vnnd Kinder lassen darein kommen.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/184>, abgerufen am 16.02.2025. |