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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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so sich inn jre Brüderschafft begeben / Sünde zubüssen / vnd vor Gott Gnad erwerben.

Demnach haben wir nach gehaltener Visitation der Klöster / auch vnserer lieben vnd getrewen Prelaten vnd Personen daraufferfolgten Declaration (so zur befürderung vnserer jnen vorgehalten / vnd in Gottes Wort gegründter Reformation / neben vndertheniger dancksagung dem Almechtigen / vnd vns / als dem Landtsfürsten geschehen / mit allem gehorsam sich gantz gutwillig erbotten vnd bewiesen) anfangs eine verbesserung des Gottesdiensts anstellen / vnd allein abschaffen lassen / was dem offenbaren / reinen / vnd vnuerfelschten Wort Gottes / mit vertrawen auff den verdienst des Ordens / Messopffer für die Sünd der lebendigen vnd der todten / den missbrauch einer gestalt des Sacraments für die Leyen / anruffung der heiligen / Vigilien / Seelmessen für die abgestorbenen / vnd was dergleichen / vnsern algemeinen Catholischen / Apostolischen / Christlichen Glauben / durch welchen wir zu dem einigen verdienst des gehorsambs vnsers HErrn Ihesu Christi gewiesen werden / gentzlich entgegen vnd zuwieder: Dargegen aber den rechten Gottes dienst / vnd die alte Geseng de Tempore / vnd Kirchen vbung im lesen vnd singen also anstellen lassen / das es neben dem Gebet / anruffung vnd dancksagung für Gottes gnaden ein Studiumder heiligen Schrifft sey / dadurch die jungen Knaben die geschicht vnd Lehr der heiligen Schrifft eigentlich vnd wol in gedechtniss bringen / deren sie sich nachmals in der Lehr vnd Predigten (darzu sie fürnemlich aufferzogen) der Kirchen Gottes zuauffbawung hetten nützlich zugebrauchen.

so sich inn jre Brüderschafft begeben / Sünde zubüssen / vnd vor Gott Gnad erwerben.

Demnach haben wir nach gehaltener Visitation der Klöster / auch vnserer lieben vnd getrewen Prelaten vnd Personen daraufferfolgten Declaration (so zur befürderung vnserer jnen vorgehalten / vnd in Gottes Wort gegründter Reformation / neben vndertheniger dancksagung dem Almechtigen / vnd vns / als dem Landtsfürsten geschehen / mit allem gehorsam sich gantz gutwillig erbotten vnd bewiesen) anfangs eine verbesserung des Gottesdiensts anstellen / vnd allein abschaffen lassen / was dem offenbaren / reinen / vnd vnuerfelschten Wort Gottes / mit vertrawen auff den verdienst des Ordens / Messopffer für die Sünd der lebendigen vnd der todten / den missbrauch einer gestalt des Sacraments für die Leyen / anruffung der heiligen / Vigilien / Seelmessen für die abgestorbenen / vnd was dergleichen / vnsern algemeinen Catholischen / Apostolischen / Christlichen Glauben / durch welchen wir zu dem einigen verdienst des gehorsambs vnsers HErrn Ihesu Christi gewiesen werden / gentzlich entgegen vnd zuwieder: Dargegen aber den rechten Gottes dienst / vnd die alte Geseng de Tempore / vnd Kirchen vbung im lesen vnd singen also anstellen lassen / das es neben dem Gebet / anruffung vnd dancksagung für Gottes gnaden ein Studiumder heiligen Schrifft sey / dadurch die jungen Knaben die geschicht vnd Lehr der heiligen Schrifft eigentlich vnd wol in gedechtniss bringen / deren sie sich nachmals in der Lehr vnd Predigten (darzu sie fürnemlich aufferzogen) der Kirchen Gottes zuauffbawung hetten nützlich zugebrauchen.

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[0019] so sich inn jre Brüderschafft begeben / Sünde zubüssen / vnd vor Gott Gnad erwerben. Demnach haben wir nach gehaltener Visitation der Klöster / auch vnserer lieben vnd getrewen Prelaten vnd Personen daraufferfolgten Declaration (so zur befürderung vnserer jnen vorgehalten / vnd in Gottes Wort gegründter Reformation / neben vndertheniger dancksagung dem Almechtigen / vnd vns / als dem Landtsfürsten geschehen / mit allem gehorsam sich gantz gutwillig erbotten vnd bewiesen) anfangs eine verbesserung des Gottesdiensts anstellen / vnd allein abschaffen lassen / was dem offenbaren / reinen / vnd vnuerfelschten Wort Gottes / mit vertrawen auff den verdienst des Ordens / Messopffer für die Sünd der lebendigen vnd der todten / den missbrauch einer gestalt des Sacraments für die Leyen / anruffung der heiligen / Vigilien / Seelmessen für die abgestorbenen / vnd was dergleichen / vnsern algemeinen Catholischen / Apostolischen / Christlichen Glauben / durch welchen wir zu dem einigen verdienst des gehorsambs vnsers HErrn Ihesu Christi gewiesen werden / gentzlich entgegen vnd zuwieder: Dargegen aber den rechten Gottes dienst / vnd die alte Geseng de Tempore / vnd Kirchen vbung im lesen vnd singen also anstellen lassen / das es neben dem Gebet / anruffung vnd dancksagung für Gottes gnaden ein Studiumder heiligen Schrifft sey / dadurch die jungen Knaben die geschicht vnd Lehr der heiligen Schrifft eigentlich vnd wol in gedechtniss bringen / deren sie sich nachmals in der Lehr vnd Predigten (darzu sie fürnemlich aufferzogen) der Kirchen Gottes zuauffbawung hetten nützlich zugebrauchen.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/19>, abgerufen am 21.11.2024.