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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Darnach wende er sich wieder gegen den Altar / vnd singe: Wir gleuben all an einen GOTt / etc. das soll die gantze Kirche singen.

Darauff folget die Predigt / in welcher anfang / der Catechismus von wort zu wort gantz / vnd darnach das Euangelium abermal soll gelesen / vnd hernach erklert werden / zu ende der Predigt / geschicht das gemeine Gebet / wie obstehet.

Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zubleiben / soll etliche mahl im Jahr geschehen.

Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zusingen.

Auff die hohen Fest / mag eine Deudsche Praefatio gesungen werden.

Darnach thut er die vermanung / wie oben stehet.

Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser / vnd die Wort von der einsatzung des Abentmals IHESV CHRISTI.

Nach den worten des Testaments / soll man singen / IHESVS CHRIStus vnser Heilandt / etc. vnd vnter diesem Gesang die leute Communiciren.

Darnach wende er sich wieder gegen den Altar / vnd singe: Wir gleuben all an einen GOTt / etc. das soll die gantze Kirche singen.

Darauff folget die Predigt / in welcher anfang / der Catechismus von wort zu wort gantz / vnd darnach das Euangelium abermal soll gelesen / vnd hernach erklert werden / zu ende der Predigt / geschicht das gemeine Gebet / wie obstehet.

Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zubleiben / soll etliche mahl im Jahr geschehen.

Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zusingen.

Auff die hohen Fest / mag eine Deudsche Praefatio gesungen werden.

Darnach thut er die vermanung / wie oben stehet.

Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser / vnd die Wort von der einsatzung des Abentmals IHESV CHRISTI.

Nach den worten des Testaments / soll man singen / IHESVS CHRIStus vnser Heilandt / etc. vnd vnter diesem Gesang die leute Communiciren.

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[53/0197] Darnach wende er sich wieder gegen den Altar / vnd singe: Wir gleuben all an einen GOTt / etc. das soll die gantze Kirche singen. Darauff folget die Predigt / in welcher anfang / der Catechismus von wort zu wort gantz / vnd darnach das Euangelium abermal soll gelesen / vnd hernach erklert werden / zu ende der Predigt / geschicht das gemeine Gebet / wie obstehet. Die vermanung in der Kirchen / bey der Communion zubleiben / soll etliche mahl im Jahr geschehen. Nach der Predigt fehet der Pfarherr auff der Cantzel einen Psalm an zusingen. Auff die hohen Fest / mag eine Deudsche Praefatio gesungen werden. Darnach thut er die vermanung / wie oben stehet. Darnach singet der Pfarherr vor dem Altar / das Vater vnser / vnd die Wort von der einsatzung des Abentmals IHESV CHRISTI. Nach den worten des Testaments / soll man singen / IHESVS CHRIStus vnser Heilandt / etc. vnd vnter diesem Gesang die leute Communiciren.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/197>, abgerufen am 15.05.2024.