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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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VND sie brachten die Kindlein zu IHEsu / das er sie anrürte. Die Jünger aber fuhren die an / die sie trügen. Da es aber Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnd sprach zu jnen / Lasset die Kindlein zu mir komen / vnd wehret jnen nicht / Denn solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage euch / Wer das reich GOTtes nicht empfehet / als ein Kindlein / der wird nicht hinein komen / Vnd hertzet sie / vnd leget die Hende auff sie / vnnd segnet sie.

Hiernach mag eine kurtze vermanung geschehen / vngefehrlich auff die meinung / Wie folget.

VND sie brachten die Kindlein zu IHEsu / das er sie anrürte. Die Jünger aber fuhren die an / die sie trügen. Da es aber Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnd sprach zu jnen / Lasset die Kindlein zu mir komen / vnd wehret jnen nicht / Denn solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage euch / Wer das reich GOTtes nicht empfehet / als ein Kindlein / der wird nicht hinein komen / Vnd hertzet sie / vnd leget die Hende auff sie / vnnd segnet sie.

Hiernach mag eine kurtze vermanung geschehen / vngefehrlich auff die meinung / Wie folget.
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[61/0205] VND sie brachten die Kindlein zu IHEsu / das er sie anrürte. Die Jünger aber fuhren die an / die sie trügen. Da es aber Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnd sprach zu jnen / Lasset die Kindlein zu mir komen / vnd wehret jnen nicht / Denn solcher ist das Reich Gottes / Warlich ich sage euch / Wer das reich GOTtes nicht empfehet / als ein Kindlein / der wird nicht hinein komen / Vnd hertzet sie / vnd leget die Hende auff sie / vnnd segnet sie. Hiernach mag eine kurtze vermanung geschehen / vngefehrlich auff die meinung / Wie folget.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/205>, abgerufen am 10.11.2024.