Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

gegenwertigen Christlichen Gemein / loben / Auch etwas weitleufftiger vermelden / was für ein thewren schatz diese Kinder durch solche erkantnuß erlanget vnd vberkommen / Wie sich GOtt mit jnen / als ein Vater mit seinen Kindern / in allen gnaden verbunden / vnd sie inn keiner noth nimmermehr verderben lassen werde / da sie in solchem erkantnuß / Glauben vnd bekantnuß verharren.

Letztlich soll der Superintendens die gegenwertigeIX Examinirte Kinder fragen / in gemein miteinander: Ob sie aber in solcher erkantnuß / Glauben / vnd bekantnuß zuuerharren / vnd wie sie dem Teuffel / allen seinen wercken vnd wesen / in der Tauffe einmahl abgesaget / also auch in solchem Gottseligen fürnehmen zubleiben / jnen bestendiglich fürgenommen / biß an jr ende. Vnd sie antworten / Ja / durch die gnad des Allmechtigen / die wir von Hertzen begern / vnd von GOTt bitten.

So soll der Superintendens abermals ein kurtze erinnerung vnd vermanung an die gegenwertige gemein thun / mit vorgehender Dancksagung / das GOTt diesen Kindern sein heiligen Geist verliehen / durch dessen gnad sie zu dieser seligmachenden erkantnuß seines lieben Sons kommen / Derowegen nicht allein die Eltern / sonder auch die gantze versamblete Gemein vor diesen Kindern vnschüldig vnnd vnergerlich wandeln sollen / damit sie auff keinerley weise noch wege verergert / sonder in solcher Gottseligkeit zum ewigen leben erhalten werden mögen.

gegenwertigen Christlichen Gemein / loben / Auch etwas weitleufftiger vermelden / was für ein thewren schatz diese Kinder durch solche erkantnuß erlanget vnd vberkommen / Wie sich GOtt mit jnen / als ein Vater mit seinen Kindern / in allen gnaden verbunden / vnd sie inn keiner noth nimmermehr verderben lassen werde / da sie in solchem erkantnuß / Glauben vnd bekantnuß verharren.

Letztlich soll der Superintendens die gegenwertigeIX Examinirte Kinder fragen / in gemein miteinander: Ob sie aber in solcher erkantnuß / Glauben / vnd bekantnuß zuuerharren / vnd wie sie dem Teuffel / allen seinen wercken vnd wesen / in der Tauffe einmahl abgesaget / also auch in solchem Gottseligen fürnehmen zubleiben / jnen bestendiglich fürgenommen / biß an jr ende. Vnd sie antworten / Ja / durch die gnad des Allmechtigen / die wir von Hertzen begern / vnd von GOTt bitten.

So soll der Superintendens abermals ein kurtze erinnerung vnd vermanung an die gegenwertige gemein thun / mit vorgehender Dancksagung / das GOTt diesen Kindern sein heiligen Geist verliehen / durch dessen gnad sie zu dieser seligmachenden erkantnuß seines lieben Sons kommen / Derowegen nicht allein die Eltern / sonder auch die gantze versamblete Gemein vor diesen Kindern vnschüldig vnnd vnergerlich wandeln sollen / damit sie auff keinerley weise noch wege verergert / sonder in solcher Gottseligkeit zum ewigen leben erhalten werden mögen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0233" n="89"/>
gegenwertigen Christlichen Gemein / loben / Auch etwas weitleufftiger vermelden / was für ein thewren schatz diese Kinder durch solche erkantnuß erlanget vnd vberkommen / Wie sich GOtt mit jnen / als ein Vater mit seinen Kindern / in allen gnaden verbunden / vnd sie inn keiner noth nimmermehr verderben lassen werde / da sie in solchem erkantnuß / Glauben vnd bekantnuß verharren.</p>
        <p>Letztlich soll der Superintendens die gegenwertige<note place="right">IX</note> Examinirte Kinder fragen / in gemein miteinander: Ob sie aber in solcher erkantnuß / Glauben / vnd bekantnuß zuuerharren / vnd wie sie dem Teuffel / allen seinen wercken vnd wesen / in der Tauffe einmahl abgesaget / also auch in solchem Gottseligen fürnehmen zubleiben / jnen bestendiglich fürgenommen / biß an jr ende. Vnd sie antworten / Ja / durch die gnad des Allmechtigen / die wir von Hertzen begern / vnd von GOTt bitten.</p>
        <p>So soll der Superintendens abermals ein kurtze erinnerung vnd vermanung an die gegenwertige gemein thun / mit vorgehender Dancksagung / das GOTt diesen Kindern sein heiligen Geist verliehen / durch dessen gnad sie zu dieser seligmachenden erkantnuß seines lieben Sons kommen / Derowegen nicht allein die Eltern / sonder auch die gantze versamblete Gemein vor diesen Kindern vnschüldig vnnd vnergerlich wandeln sollen / damit sie auff keinerley weise noch wege verergert / sonder in solcher Gottseligkeit zum ewigen leben erhalten werden mögen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[89/0233] gegenwertigen Christlichen Gemein / loben / Auch etwas weitleufftiger vermelden / was für ein thewren schatz diese Kinder durch solche erkantnuß erlanget vnd vberkommen / Wie sich GOtt mit jnen / als ein Vater mit seinen Kindern / in allen gnaden verbunden / vnd sie inn keiner noth nimmermehr verderben lassen werde / da sie in solchem erkantnuß / Glauben vnd bekantnuß verharren. Letztlich soll der Superintendens die gegenwertige Examinirte Kinder fragen / in gemein miteinander: Ob sie aber in solcher erkantnuß / Glauben / vnd bekantnuß zuuerharren / vnd wie sie dem Teuffel / allen seinen wercken vnd wesen / in der Tauffe einmahl abgesaget / also auch in solchem Gottseligen fürnehmen zubleiben / jnen bestendiglich fürgenommen / biß an jr ende. Vnd sie antworten / Ja / durch die gnad des Allmechtigen / die wir von Hertzen begern / vnd von GOTt bitten. IX So soll der Superintendens abermals ein kurtze erinnerung vnd vermanung an die gegenwertige gemein thun / mit vorgehender Dancksagung / das GOTt diesen Kindern sein heiligen Geist verliehen / durch dessen gnad sie zu dieser seligmachenden erkantnuß seines lieben Sons kommen / Derowegen nicht allein die Eltern / sonder auch die gantze versamblete Gemein vor diesen Kindern vnschüldig vnnd vnergerlich wandeln sollen / damit sie auff keinerley weise noch wege verergert / sonder in solcher Gottseligkeit zum ewigen leben erhalten werden mögen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/233
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/233>, abgerufen am 21.11.2024.