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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Margareta / jr stehet alhie / vnd begeret gegenwertigen Hansen zunehmen / zu ewrem Ehelichen Manne / mit jm nach GOTtes beuelch / vnd willen zuleben / euch auch von jhme nicht zuscheiden / der Todt scheide euch denn / Ist solches ewers Hertzen wille vnd meinung / so bekennets alhie / vnd saget Ja.

Dicat. Ja.

Hie lasse er sie ein dem andern die Trawringe geben / vnd füge jrer beider rechte Hende zusamen / vnd spreche:

Was GOTt zusamen füget / sol der Mensch nicht scheiden.

Darnach spreche er vor allen inn gemein.

Weil Hans N. vnd Margareta / sich vntereinander zur Ehe begeren / vnd solchs alhie öffentlich / für GOtt / vnd dieser Christlichen Gemeine bekennen / sich auch darauff vnter andern die hende / vnd Trawringe gegeben haben / So spreche ich sie Ehelich zusamen / im Namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes / Amen.

Nach solchem soll der Prediger die Newen Eheleute lassen vor dem Altar niederknien / vnd nachfolgendes vber sie lesen.

Margareta / jr stehet alhie / vnd begeret gegenwertigen Hansen zunehmen / zu ewrem Ehelichen Manne / mit jm nach GOTtes beuelch / vnd willen zuleben / euch auch von jhme nicht zuscheiden / der Todt scheide euch denn / Ist solches ewers Hertzen wille vnd meinung / so bekennets alhie / vnd saget Ja.

Dicat. Ja.

Hie lasse er sie ein dem andern die Trawringe geben / vnd füge jrer beider rechte Hende zusamen / vnd spreche:

Was GOTt zusamen füget / sol der Mensch nicht scheiden.

Darnach spreche er vor allen inn gemein.

Weil Hans N. vnd Margareta / sich vntereinander zur Ehe begeren / vñ solchs alhie öffentlich / für GOtt / vnd dieser Christlichen Gemeine bekennen / sich auch darauff vnter andern die hende / vnd Trawringe gegeben haben / So spreche ich sie Ehelich zusamen / im Namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes / Amen.

Nach solchem soll der Prediger die Newen Eheleute lassen vor dem Altar niederknien / vnd nachfolgendes vber sie lesen.

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[99/0243] Margareta / jr stehet alhie / vnd begeret gegenwertigen Hansen zunehmen / zu ewrem Ehelichen Manne / mit jm nach GOTtes beuelch / vnd willen zuleben / euch auch von jhme nicht zuscheiden / der Todt scheide euch denn / Ist solches ewers Hertzen wille vnd meinung / so bekennets alhie / vnd saget Ja. Dicat. Ja. Hie lasse er sie ein dem andern die Trawringe geben / vnd füge jrer beider rechte Hende zusamen / vnd spreche: Was GOTt zusamen füget / sol der Mensch nicht scheiden. Darnach spreche er vor allen inn gemein. Weil Hans N. vnd Margareta / sich vntereinander zur Ehe begeren / vñ solchs alhie öffentlich / für GOtt / vnd dieser Christlichen Gemeine bekennen / sich auch darauff vnter andern die hende / vnd Trawringe gegeben haben / So spreche ich sie Ehelich zusamen / im Namen des Vaters / des Sons / vnd des heiligen Geistes / Amen. Nach solchem soll der Prediger die Newen Eheleute lassen vor dem Altar niederknien / vnd nachfolgendes vber sie lesen.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/243>, abgerufen am 21.11.2024.