Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

le / das er das heilige Sacrament wirdiglich empfangen mög / zu sterckung seines schwachen glau bens / zu trost seiner betrübten Conscientien / etc. Vnd also mit vns beten / auff GOTTES beuelch / vnd seine Gnedige zusage / von grundt des Hertzen ein andechtigs Vater vnser etc.

Man mag in solcher vermanung nehmen / das Exordium a dicto Christi, Matth. 18. Ich sage euch / so zwen vnder euch eins werden auff Erden / warumb es sey / das sie bitten wöllen / das sol jnen von meinem Vater im Himel wiederfahren / denn wo zwen oder drey versamlet sein inn meinem Namen / da bin ich mitten vnter jnen / Vnd also dirigirt werden ad Orationem Deo offerendam pro aegrotante, oder auch von andern schönen Sprüchen der Schrifft / vnnd doch entlich dahin gericht / daß das Volck zum Gebet vermahnet.

Auff solche vermanung / sol der Pfarherr das Vater vnser sprechen / fein laut / damit die Krancke Person / vnd das gantze Volck / mit beten könne / spreche auch darauff: Der Allmechtige GOTt wölle vnser Gebet gnediglich erhören / Amen.

Es mag auch alhie ein Pfarherr zur erinnerung des Krancken / die Artickel des Glaubens erzelen / nach gelegenheit der zeit vnd Personen.

le / das er das heilige Sacrament wirdiglich empfangen mög / zu sterckung seines schwachen glau bens / zu trost seiner betrübten Conscientien / etc. Vnd also mit vns beten / auff GOTTES beuelch / vnd seine Gnedige zusage / von grundt des Hertzen ein andechtigs Vater vnser etc.

Man mag in solcher vermanung nehmen / das Exordium á dicto Christi, Matth. 18. Ich sage euch / so zwen vnder euch eins werden auff Erden / warumb es sey / das sie bitten wöllen / das sol jnen von meinem Vater im Himel wiederfahren / denn wo zwen oder drey versamlet sein inn meinem Namen / da bin ich mitten vnter jnen / Vnd also dirigirt werden ad Orationem Deo offerendam pro aegrotante, oder auch von andern schönen Sprüchen der Schrifft / vnnd doch entlich dahin gericht / daß das Volck zum Gebet vermahnet.

Auff solche vermanung / sol der Pfarherr das Vater vnser sprechen / fein laut / damit die Krancke Person / vnd das gantze Volck / mit beten könne / spreche auch darauff: Der Allmechtige GOTt wölle vnser Gebet gnediglich erhören / Amen.

Es mag auch alhie ein Pfarherr zur erinnerung des Krancken / die Artickel des Glaubens erzelen / nach gelegenheit der zeit vnd Personen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0253" n="109"/>
le / das er das heilige Sacrament wirdiglich empfangen mög / zu sterckung seines schwachen glau bens / zu trost seiner betrübten Conscientien / etc. Vnd also mit vns beten / auff GOTTES beuelch / vnd seine Gnedige zusage / von grundt des Hertzen ein andechtigs Vater vnser etc.</p>
        <p>Man mag in solcher vermanung nehmen / das <hi rendition="#i">Exordium á dicto Christi</hi>, Matth. 18. Ich sage euch / so zwen vnder euch eins werden auff Erden / warumb es sey / das sie bitten wöllen / das sol jnen von meinem Vater im Himel wiederfahren / denn wo zwen oder drey versamlet sein inn meinem Namen / da bin ich mitten vnter jnen / Vnd also dirigirt werden <hi rendition="#i">ad</hi> O<hi rendition="#i">rationem</hi> D<hi rendition="#i">eo offerendam pro aegrotante</hi>, oder auch von andern schönen Sprüchen der Schrifft / vnnd doch entlich dahin gericht / daß das Volck zum Gebet vermahnet.</p>
        <p>Auff solche vermanung / sol der Pfarherr das Vater vnser sprechen / fein laut / damit die Krancke Person / vnd das gantze Volck / mit beten könne / spreche auch darauff: Der Allmechtige GOTt wölle vnser Gebet gnediglich erhören / Amen.</p>
        <p>Es mag auch alhie ein Pfarherr zur erinnerung des Krancken / die Artickel des Glaubens erzelen / nach gelegenheit der zeit vnd Personen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[109/0253] le / das er das heilige Sacrament wirdiglich empfangen mög / zu sterckung seines schwachen glau bens / zu trost seiner betrübten Conscientien / etc. Vnd also mit vns beten / auff GOTTES beuelch / vnd seine Gnedige zusage / von grundt des Hertzen ein andechtigs Vater vnser etc. Man mag in solcher vermanung nehmen / das Exordium á dicto Christi, Matth. 18. Ich sage euch / so zwen vnder euch eins werden auff Erden / warumb es sey / das sie bitten wöllen / das sol jnen von meinem Vater im Himel wiederfahren / denn wo zwen oder drey versamlet sein inn meinem Namen / da bin ich mitten vnter jnen / Vnd also dirigirt werden ad Orationem Deo offerendam pro aegrotante, oder auch von andern schönen Sprüchen der Schrifft / vnnd doch entlich dahin gericht / daß das Volck zum Gebet vermahnet. Auff solche vermanung / sol der Pfarherr das Vater vnser sprechen / fein laut / damit die Krancke Person / vnd das gantze Volck / mit beten könne / spreche auch darauff: Der Allmechtige GOTt wölle vnser Gebet gnediglich erhören / Amen. Es mag auch alhie ein Pfarherr zur erinnerung des Krancken / die Artickel des Glaubens erzelen / nach gelegenheit der zeit vnd Personen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/253
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/253>, abgerufen am 22.11.2024.