Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.offtermals inn solcher vnbußfertigkeit hinsterben / So wöllen wir / das so dieselbigen sich nach vleissiger vermahnung jres Pastoris / nicht bessern vnnd bekeren werden / Sondern ohne den gebrauch des Sacraments dahin sterben / Das man dieselbigen nicht wie andere Christen mit Processionen / Gesengen / vnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle. Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher leute begrebnuß zusein / Es mögen die jren solche leut allein begraben nach jrer gelegenheit. (.?.) ? offtermals inn solcher vnbußfertigkeit hinsterben / So wöllen wir / das so dieselbigen sich nach vleissiger vermahnung jres Pastoris / nicht bessern vnnd bekeren werden / Sondern ohne den gebrauch des Sacraments dahin sterben / Das man dieselbigen nicht wie andere Christen mit Processionen / Gesengen / vnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle. Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher leute begrebnuß zusein / Es mögen die jren solche leut allein begraben nach jrer gelegenheit. (.?.) ? <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0269" n="125"/> offtermals inn solcher vnbußfertigkeit hinsterben / So wöllen wir / das so dieselbigen sich nach vleissiger vermahnung jres Pastoris / nicht bessern vnnd bekeren werden / Sondern ohne den gebrauch des Sacraments dahin sterben / Das man dieselbigen nicht wie andere Christen mit Processionen / Gesengen / vnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle. Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher leute begrebnuß zusein / Es mögen die jren solche leut allein begraben nach jrer gelegenheit.</p> <p>(.?.)</p> <p>?</p> </div> </body> </text> </TEI> [125/0269]
offtermals inn solcher vnbußfertigkeit hinsterben / So wöllen wir / das so dieselbigen sich nach vleissiger vermahnung jres Pastoris / nicht bessern vnnd bekeren werden / Sondern ohne den gebrauch des Sacraments dahin sterben / Das man dieselbigen nicht wie andere Christen mit Processionen / Gesengen / vnd andern Christlichen Ceremonien begraben solle. Es sollen auch keine Schulmeister / Pastorn / oder Prediger verpflichtet sein / bey solcher leute begrebnuß zusein / Es mögen die jren solche leut allein begraben nach jrer gelegenheit.
(.?.)
?
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |