Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Es müssen hie auch verdammet vnd verworffen werden / Schwenckfeldt mit den Wiederteuffern / welche schwermen / das Gott anderer art vnnd weise / dann allein durch das wort der schrifft / nemlich durch sonderliche offenbarung sich wölle den menschen zuerkennen geben.

Es muß aber auch die heilige schrifft nicht gebeuget / verdrehet / vnd verkeret werden / auff fürgefassete Opiniones, nach eines jeden gefallen / Denn die schrifft stehet nicht auff eines jeden eigene außlegung / 2. Pet. 1. Sonder sie soll angenommen werden / in dem einfeltigen verstande / wie derselben der helle klare buchstabe gibt / vnd wie ein spruch der schrifft den andern / iuxta Analogiam fidei, verkleret / wie solche regulas, de Interpretatione scripturae, setzen. Irenaeus lib. 2. cap. 46. & 47. Hieronymus in 19. caput Isaiae. Augustinus in libris de Doctrina Christiana.

Auch nehmen wir hertzlich gerne an / den rechten vralten Catholischen Consenß / von rechtem wahrem verstande heiliger schrifft / wie derselbige in dem aldereltistem symbolo, das man Symbolum Apostolicum nennet / Welches Tertullianus, Regulam fidei, ein Richtschnur des glaubens / heisset / verfasset ist. Vnd wie hernach die lieben Vetter / aus der heiligen schrifft / wenn grosse certamina / vnd grewliche schwermereyen fürgefallen / die fürnembste heuptstücken / der reinen Christlichen lehre / wieder die ketzer / in gewisse kurtze Symbola zusammen gezogen haben / als da ist / Symbolum Nicoenum & Athanasianum, Denn dieselbigen Symbola sind nicht etwas ausser oder wieder die schrifft / sondern sind eben der rechte eigentliche ver-

Es müssen hie auch verdammet vnd verworffen werden / Schwenckfeldt mit den Wiederteuffern / welche schwermen / das Gott anderer art vnnd weise / dann allein durch das wort der schrifft / nemlich durch sonderliche offenbarung sich wölle den menschen zuerkennen geben.

Es muß aber auch die heilige schrifft nicht gebeuget / verdrehet / vnd verkeret werden / auff fürgefassete Opiniones, nach eines jeden gefallen / Denn die schrifft stehet nicht auff eines jeden eigene außlegung / 2. Pet. 1. Sonder sie soll angenommen werden / in dem einfeltigen verstande / wie derselben der helle klare buchstabe gibt / vñ wie ein spruch der schrifft den andern / iuxta Analogiam fidei, verkleret / wie solche regulas, de Interpretatione scripturae, setzen. Irenaeus lib. 2. cap. 46. & 47. Hieronymus in 19. caput Isaiae. Augustinus in libris de Doctrina Christiana.

Auch nehmen wir hertzlich gerne an / den rechten vralten Catholischen Consenß / von rechtem wahrem verstande heiliger schrifft / wie derselbige in dem aldereltistem symbolo, das man Symbolum Apostolicum nennet / Welches Tertullianus, Regulam fidei, ein Richtschnur des glaubens / heisset / verfasset ist. Vnd wie hernach die lieben Vetter / aus der heiligen schrifft / wenn grosse certamina / vnd grewliche schwermereyen fürgefallen / die fürnembste heuptstücken / der reinen Christlichen lehre / wieder die ketzer / in gewisse kurtze Symbola zusammen gezogen haben / als da ist / Symbolum Nicoenum & Athanasianum, Denn dieselbigen Symbola sind nicht etwas ausser oder wieder die schrifft / sondern sind eben der rechte eigentliche ver-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0028"/>
        <p>Es müssen hie auch verdammet vnd verworffen werden / Schwenckfeldt mit den Wiederteuffern /       welche schwermen / das Gott anderer art vnnd weise / dann allein durch das wort der schrifft /       nemlich durch sonderliche offenbarung sich wölle den menschen zuerkennen geben.</p>
        <p>Es muß aber auch die heilige schrifft nicht gebeuget / verdrehet / vnd verkeret werden / auff       fürgefassete Opiniones, nach eines jeden gefallen / Denn die schrifft stehet nicht auff eines       jeden eigene außlegung / 2. Pet. 1. Sonder sie soll angenommen werden / in dem einfeltigen       verstande / wie derselben der helle klare buchstabe gibt / vn&#x0303; wie ein spruch der       schrifft den andern / iuxta Analogiam fidei, verkleret / wie solche regulas, de Interpretatione       scripturae, setzen. Irenaeus lib. 2. cap. 46. &amp; 47. Hieronymus in 19. caput Isaiae.       Augustinus in libris de Doctrina Christiana.</p>
        <p>Auch nehmen wir hertzlich gerne an / den rechten vralten Catholischen Consenß / von rechtem       wahrem verstande heiliger schrifft / wie derselbige in dem aldereltistem symbolo, das man       Symbolum Apostolicum nennet / Welches Tertullianus, Regulam fidei, ein Richtschnur des glaubens       / heisset / verfasset ist. Vnd wie hernach die lieben Vetter / aus der heiligen schrifft / wenn       grosse certamina / vnd grewliche schwermereyen fürgefallen / die fürnembste heuptstücken / der       reinen Christlichen lehre / wieder die ketzer / in gewisse kurtze Symbola zusammen gezogen       haben / als da ist / Symbolum Nicoenum &amp; Athanasianum, Denn dieselbigen Symbola sind nicht       etwas ausser oder wieder die schrifft / sondern sind eben der rechte eigentliche ver-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0028] Es müssen hie auch verdammet vnd verworffen werden / Schwenckfeldt mit den Wiederteuffern / welche schwermen / das Gott anderer art vnnd weise / dann allein durch das wort der schrifft / nemlich durch sonderliche offenbarung sich wölle den menschen zuerkennen geben. Es muß aber auch die heilige schrifft nicht gebeuget / verdrehet / vnd verkeret werden / auff fürgefassete Opiniones, nach eines jeden gefallen / Denn die schrifft stehet nicht auff eines jeden eigene außlegung / 2. Pet. 1. Sonder sie soll angenommen werden / in dem einfeltigen verstande / wie derselben der helle klare buchstabe gibt / vñ wie ein spruch der schrifft den andern / iuxta Analogiam fidei, verkleret / wie solche regulas, de Interpretatione scripturae, setzen. Irenaeus lib. 2. cap. 46. & 47. Hieronymus in 19. caput Isaiae. Augustinus in libris de Doctrina Christiana. Auch nehmen wir hertzlich gerne an / den rechten vralten Catholischen Consenß / von rechtem wahrem verstande heiliger schrifft / wie derselbige in dem aldereltistem symbolo, das man Symbolum Apostolicum nennet / Welches Tertullianus, Regulam fidei, ein Richtschnur des glaubens / heisset / verfasset ist. Vnd wie hernach die lieben Vetter / aus der heiligen schrifft / wenn grosse certamina / vnd grewliche schwermereyen fürgefallen / die fürnembste heuptstücken / der reinen Christlichen lehre / wieder die ketzer / in gewisse kurtze Symbola zusammen gezogen haben / als da ist / Symbolum Nicoenum & Athanasianum, Denn dieselbigen Symbola sind nicht etwas ausser oder wieder die schrifft / sondern sind eben der rechte eigentliche ver-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/28
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/28>, abgerufen am 24.11.2024.