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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Bapsthumbs / mit Christlicher gebürlicher bescheidenheit / auß gutem grunde der schrifft / den leuten nehmen / sie daruon abfüren / vnd an derer statt / reine lehre / rechten brauch der Sacrament / vnd wahren Gottesdienst / pflantzen müge. Wie dann eben auß den vrsachen D. Vrbanus Regius vor der zeit / an die benachbarte Kirchen / ein gar nützlich büchlein geschrieben hat. De formulis caute & citra scandalum loquendi de praecipuis Christianae Doctrioae locis. Zum Andern / Weil leider jetziger zeit / viel certamina de Doctrina gereget / vnnd mancherley corruptelae, vnter dem namen vnd schein / der Augspürgischen Confession / vnter die leuthe außgesprenget vnd vertheidiget werden / von welchen die Pastores offt vngleich vnd widerwertig Judicieren / vnd reden / Das nun die Kirchen dieses Fürstenthumbs / in angehender Reformation nicht geturbieret / vnd etwa corruptelae mit eingeschleifft möchten werden / Soll daruon kurtzer bericht geschehen / vnd den einfeltigen Pastoribus anleitung gezeiget werden / wie sie auß dem fürbilde der reinen lehre / vnd gesunden wort / in Corpore Doctrinae begriffen / suchen vnd nemen sollen refutationes corruptelarum, vnd daran probieren vnnd vnterscheiden / veram boni Pastoris vocem. & allenam vocem. Welches da sey die rechtschaffene stimme eines guten Hirten / vnd welche da sey ein frembde stimme. In massen wieuiel reiner wolgeordenter Kirchen / heilsame lehre zubewahren / vnd allerley corruptelas, außzusetzen vnd abzuhalten / gethan haben / Zum Dritten / wird solcher beriche auch dazu dienen / das nicht allerley frembde vndienstliche vnd vnnötige disputationes & contentiones, in die Kirchen dieser Lande eingefüret / vnd dadurch arme

Bapsthumbs / mit Christlicher gebürlicher bescheidenheit / auß gutem grunde der schrifft / den leuten nehmen / sie daruon abfüren / vnd an derer statt / reine lehre / rechten brauch der Sacrament / vnd wahren Gottesdienst / pflantzen müge. Wie dann eben auß den vrsachen D. Vrbanus Regius vor der zeit / an die benachbarte Kirchen / ein gar nützlich büchlein geschrieben hat. De formulis caute & citra scandalum loquendi de praecipuis Christianae Doctrioae locis. Zum Andern / Weil leider jetziger zeit / viel certamina de Doctrina gereget / vnnd mancherley corruptelae, vnter dem namen vnd schein / der Augspürgischen Confession / vnter die leuthe außgesprenget vnd vertheidiget werden / von welchen die Pastores offt vngleich vnd widerwertig Judicieren / vnd reden / Das nun die Kirchen dieses Fürstenthumbs / in angehender Reformation nicht geturbieret / vnd etwa corruptelae mit eingeschleifft möchten werden / Soll daruon kurtzer bericht geschehen / vnd den einfeltigen Pastoribus anleitung gezeiget werden / wie sie auß dem fürbilde der reinen lehre / vnd gesunden wort / in Corpore Doctrinae begriffen / suchen vnd nemen sollen refutationes corruptelarum, vnd daran probieren vnnd vnterscheiden / veram boni Pastoris vocem. & allenam vocem. Welches da sey die rechtschaffene stimme eines guten Hirten / vnd welche da sey ein frembde stimme. In massen wieuiel reiner wolgeordenter Kirchen / heilsame lehre zubewahren / vnd allerley corruptelas, außzusetzen vnd abzuhalten / gethan haben / Zum Dritten / wird solcher beriche auch dazu dienen / das nicht allerley frembde vndienstliche vnd vnnötige disputationes & contentiones, in die Kirchen dieser Lande eingefüret / vnd dadurch arme

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[0033] Bapsthumbs / mit Christlicher gebürlicher bescheidenheit / auß gutem grunde der schrifft / den leuten nehmen / sie daruon abfüren / vnd an derer statt / reine lehre / rechten brauch der Sacrament / vnd wahren Gottesdienst / pflantzen müge. Wie dann eben auß den vrsachen D. Vrbanus Regius vor der zeit / an die benachbarte Kirchen / ein gar nützlich büchlein geschrieben hat. De formulis caute & citra scandalum loquendi de praecipuis Christianae Doctrioae locis. Zum Andern / Weil leider jetziger zeit / viel certamina de Doctrina gereget / vnnd mancherley corruptelae, vnter dem namen vnd schein / der Augspürgischen Confession / vnter die leuthe außgesprenget vnd vertheidiget werden / von welchen die Pastores offt vngleich vnd widerwertig Judicieren / vnd reden / Das nun die Kirchen dieses Fürstenthumbs / in angehender Reformation nicht geturbieret / vnd etwa corruptelae mit eingeschleifft möchten werden / Soll daruon kurtzer bericht geschehen / vnd den einfeltigen Pastoribus anleitung gezeiget werden / wie sie auß dem fürbilde der reinen lehre / vnd gesunden wort / in Corpore Doctrinae begriffen / suchen vnd nemen sollen refutationes corruptelarum, vnd daran probieren vnnd vnterscheiden / veram boni Pastoris vocem. & allenam vocem. Welches da sey die rechtschaffene stimme eines guten Hirten / vnd welche da sey ein frembde stimme. In massen wieuiel reiner wolgeordenter Kirchen / heilsame lehre zubewahren / vnd allerley corruptelas, außzusetzen vnd abzuhalten / gethan haben / Zum Dritten / wird solcher beriche auch dazu dienen / das nicht allerley frembde vndienstliche vnd vnnötige disputationes & contentiones, in die Kirchen dieser Lande eingefüret / vnd dadurch arme

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/33>, abgerufen am 23.11.2024.