Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
Von dem Gesetz.

Wie vnd welcher gestalt das Gesetz Mosi abgethan / vnd auffgehebt sey?

Ob man schüldig sey den Zehen Gebotten / die da sind ein kurtzer begriff des gantzen Göttlichen Gesetzs / gehorsam zusein?

Ob der gehorsam / den wir hie in diesem leben den Zehen Gebotten leisten mögen / dem Menschen die verzeihung der Sünden vor Gott erlange / vnd jne fromm mache?

Welches sey der rechte gebrauch der Zehen Gebott / oder des Göttlichen Gesetzs?

Von dem Euangelio.

Was der gebrauch dieses Namens Euangelij inn der Kirchen sey?

Was der recht vnderscheid sey / zwischen dem Gesetz vnd Euangelio?

Ob das Euangelion von Christo dem Sohn Gottes aller erst geprediget worden sey / da Christus ist in dise Welt komen / vnd hat seine Apostel in die gantzen Welt ausgeschicket / Oder / ob es auch von anfang der Welt her geprediget worden sey?

Von dem Gesetz.

Wie vnd welcher gestalt das Gesetz Mosi abgethan / vnd auffgehebt sey?

Ob man schüldig sey den Zehen Gebotten / die da sind ein kurtzer begriff des gantzen Göttlichen Gesetzs / gehorsam zusein?

Ob der gehorsam / den wir hie in diesem leben den Zehen Gebotten leisten mögen / dem Menschen die verzeihung der Sünden vor Gott erlange / vnd jne from̃ mache?

Welches sey der rechte gebrauch der Zehen Gebott / oder des Göttlichen Gesetzs?

Von dem Euangelio.

Was der gebrauch dieses Namens Euangelij inn der Kirchen sey?

Was der recht vnderscheid sey / zwischen dem Gesetz vnd Euangelio?

Ob das Euangelion von Christo dem Sohn Gottes aller erst geprediget worden sey / da Christus ist in dise Welt komen / vnd hat seine Apostel in die gantzen Welt ausgeschicket / Oder / ob es auch von anfang der Welt her geprediget worden sey?

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0340" n="192"/>
      </div>
      <div>
        <head>Von dem Gesetz.<lb/></head>
        <p>Wie vnd welcher gestalt das Gesetz Mosi abgethan / vnd auffgehebt sey?</p>
        <p>Ob man schüldig sey den Zehen Gebotten / die da sind ein kurtzer begriff des gantzen Göttlichen Gesetzs / gehorsam zusein?</p>
        <p>Ob der gehorsam / den wir hie in diesem leben den Zehen Gebotten leisten mögen / dem Menschen die verzeihung der Sünden vor Gott erlange / vnd jne from&#x0303; mache?</p>
        <p>Welches sey der rechte gebrauch der Zehen Gebott / oder des Göttlichen Gesetzs?</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von dem Euangelio.<lb/></head>
        <p>Was der gebrauch dieses Namens Euangelij inn der Kirchen sey?</p>
        <p>Was der recht vnderscheid sey / zwischen dem Gesetz vnd Euangelio?</p>
        <p>Ob das Euangelion von Christo dem Sohn Gottes aller erst geprediget worden sey / da Christus ist in dise Welt komen / vnd hat seine Apostel in die gantzen Welt ausgeschicket / Oder / ob es auch von anfang der Welt her geprediget worden sey?</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[192/0340] Von dem Gesetz. Wie vnd welcher gestalt das Gesetz Mosi abgethan / vnd auffgehebt sey? Ob man schüldig sey den Zehen Gebotten / die da sind ein kurtzer begriff des gantzen Göttlichen Gesetzs / gehorsam zusein? Ob der gehorsam / den wir hie in diesem leben den Zehen Gebotten leisten mögen / dem Menschen die verzeihung der Sünden vor Gott erlange / vnd jne from̃ mache? Welches sey der rechte gebrauch der Zehen Gebott / oder des Göttlichen Gesetzs? Von dem Euangelio. Was der gebrauch dieses Namens Euangelij inn der Kirchen sey? Was der recht vnderscheid sey / zwischen dem Gesetz vnd Euangelio? Ob das Euangelion von Christo dem Sohn Gottes aller erst geprediget worden sey / da Christus ist in dise Welt komen / vnd hat seine Apostel in die gantzen Welt ausgeschicket / Oder / ob es auch von anfang der Welt her geprediget worden sey?

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/340
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/340>, abgerufen am 22.11.2024.