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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Von der Absolution.

Was die Absolution sey?

Ob man auch die gemein / vnd sonderlich / oder priuat Absolution gebrauchen sol?

Warzu die Absolution dienstlich vnd nutzlich sey?

Von der Buß.

Ob einer / so nach dem Tauff in Todtsünd vnd laster gefallen / möge widerumb zu Gottes gnaden / vnd verzeihung der Sünden / durch die Buß kommen?

Welche seind die rechte stück der Christlichen Buß?

Von dem Gebet.

Ob man allein Gott den Vater / durch IHEsum Christum im heiligen Geist / oder auch durch die Heiligen sol anruffen?

Nach dem die Türcken vnd Jüden auch Gott anruffen / was zwischen derselben / vnd der rechten Christen anruffung vnderschied sey?

Von der Christlichen Kirch.

Welchs die recht Christlich Kirch sey / vnd wo bey man sie erkenne?

Von der Absolution.

Was die Absolution sey?

Ob man auch die gemein / vnd sonderlich / oder priuat Absolution gebrauchen sol?

Warzu die Absolution dienstlich vnd nutzlich sey?

Von der Buß.

Ob einer / so nach dem Tauff in Todtsünd vnd laster gefallen / möge widerumb zu Gottes gnaden / vnd verzeihung der Sünden / durch die Buß kommen?

Welche seind die rechte stück der Christlichen Buß?

Von dem Gebet.

Ob man allein Gott den Vater / durch IHEsum Christum im heiligen Geist / oder auch durch die Heiligen sol anruffen?

Nach dem die Türcken vnd Jüden auch Gott anruffen / was zwischen derselben / vnd der rechten Christen anruffung vnderschied sey?

Von der Christlichen Kirch.

Welchs die recht Christlich Kirch sey / vnd wo bey man sie erkenne?

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[195/0343] Von der Absolution. Was die Absolution sey? Ob man auch die gemein / vnd sonderlich / oder priuat Absolution gebrauchen sol? Warzu die Absolution dienstlich vnd nutzlich sey? Von der Buß. Ob einer / so nach dem Tauff in Todtsünd vnd laster gefallen / möge widerumb zu Gottes gnaden / vnd verzeihung der Sünden / durch die Buß kommen? Welche seind die rechte stück der Christlichen Buß? Von dem Gebet. Ob man allein Gott den Vater / durch IHEsum Christum im heiligen Geist / oder auch durch die Heiligen sol anruffen? Nach dem die Türcken vnd Jüden auch Gott anruffen / was zwischen derselben / vnd der rechten Christen anruffung vnderschied sey? Von der Christlichen Kirch. Welchs die recht Christlich Kirch sey / vnd wo bey man sie erkenne?

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/343>, abgerufen am 25.11.2024.