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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Vnter dem Gesang sol der Superintendens für den Altar tretten / den Newen Pfarherr / oder Diacon zu sich beruffen / vnnd vor jme zu dem Gebet niderknien lassen / nach vollendetem Gesang ein kurtze vermanung zu dem Volcke thun / darinn anzeigen / wie das dieser zu jrem Pfarherr oder Diacon erwölt / vnd taugenlich erkent / auch ördentlich darzu beruffen / der hoffnung / sie würden mit jme versehen sein / etc. Vnd also das Volck weiter zu dem Gebet ermanen / damit der HERr sein Gnad vnd gedeyen darzu geben wölle / vnd alsdann volgende Gebet mit heller / lauter / vnd verstendtlicher sprach vorbeten / etc. vnd sagen:

Last vns beten.

ALlmechtiger / Ewiger Gott / Himlischer Vater / du hast selbst dem armen Menschlichen Geschlecht zur wolfart / trost / vnd hülff das hochwirdig Predigampt / des heiligen Euangelij / vnd deinem geliebten Son vnsern Herrn Ihesu Christo geordnet vnd eingesetzt / auch darbey zugesagt / vnd versprochen / Das welcher gleubt / vnd getaufft wirdt / selig sein sol. Dieweil vns aber vnserer verderbten Natur / vnd sündlichen fleisches halben beschwerlich vnd geferlich sein wil / solchen so thewren / vnd werden schatz / wider den anlauff des Tausentlistigen vnd grimmigen Feindes / ohn dein sonderliche hülff / vnd gnedigen beystandt vnter vns zubewaren / vnd zuerhalten. So bitten wir dich hertzlichen / du wöllest vns durch dein grundtlose gnad vnd barmhertzigkeit / in nöten nicht verlassen / sondern

Vnter dem Gesang sol der Superintendens für den Altar tretten / den Newen Pfarherr / oder Diacon zu sich beruffen / vnnd vor jme zu dem Gebet niderknien lassen / nach vollendetem Gesang ein kurtze vermanung zu dem Volcke thun / darinn anzeigen / wie das dieser zu jrem Pfarherr oder Diacon erwölt / vnd taugenlich erkent / auch ördentlich darzu beruffen / der hoffnung / sie würden mit jme versehen sein / etc. Vnd also das Volck weiter zu dem Gebet ermanen / damit der HERr sein Gnad vnd gedeyen darzu geben wölle / vnd alsdann volgende Gebet mit heller / lauter / vnd verstendtlicher sprach vorbeten / etc. vnd sagen:

Last vns beten.

ALlmechtiger / Ewiger Gott / Himlischer Vater / du hast selbst dem armen Menschlichen Geschlecht zur wolfart / trost / vnd hülff das hochwirdig Predigampt / des heiligen Euangelij / vnd deinem geliebten Son vnsern Herrn Ihesu Christo geordnet vnd eingesetzt / auch darbey zugesagt / vnd versprochen / Das welcher gleubt / vnd getaufft wirdt / selig sein sol. Dieweil vns aber vnserer verderbten Natur / vnd sündlichen fleisches halben beschwerlich vnd geferlich sein wil / solchen so thewren / vnd werden schatz / wider den anlauff des Tausentlistigen vnd grimmigen Feindes / ohn dein sonderliche hülff / vnd gnedigen beystandt vnter vns zubewaren / vnd zuerhalten. So bitten wir dich hertzlichen / du wöllest vns durch dein grundtlose gnad vnd barmhertzigkeit / in nöten nicht verlassen / sondern

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[208/0356] Vnter dem Gesang sol der Superintendens für den Altar tretten / den Newen Pfarherr / oder Diacon zu sich beruffen / vnnd vor jme zu dem Gebet niderknien lassen / nach vollendetem Gesang ein kurtze vermanung zu dem Volcke thun / darinn anzeigen / wie das dieser zu jrem Pfarherr oder Diacon erwölt / vnd taugenlich erkent / auch ördentlich darzu beruffen / der hoffnung / sie würden mit jme versehen sein / etc. Vnd also das Volck weiter zu dem Gebet ermanen / damit der HERr sein Gnad vnd gedeyen darzu geben wölle / vnd alsdann volgende Gebet mit heller / lauter / vnd verstendtlicher sprach vorbeten / etc. vnd sagen: Last vns beten. ALlmechtiger / Ewiger Gott / Himlischer Vater / du hast selbst dem armen Menschlichen Geschlecht zur wolfart / trost / vnd hülff das hochwirdig Predigampt / des heiligen Euangelij / vnd deinem geliebten Son vnsern Herrn Ihesu Christo geordnet vnd eingesetzt / auch darbey zugesagt / vnd versprochen / Das welcher gleubt / vnd getaufft wirdt / selig sein sol. Dieweil vns aber vnserer verderbten Natur / vnd sündlichen fleisches halben beschwerlich vnd geferlich sein wil / solchen so thewren / vnd werden schatz / wider den anlauff des Tausentlistigen vnd grimmigen Feindes / ohn dein sonderliche hülff / vnd gnedigen beystandt vnter vns zubewaren / vnd zuerhalten. So bitten wir dich hertzlichen / du wöllest vns durch dein grundtlose gnad vnd barmhertzigkeit / in nöten nicht verlassen / sondern

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/356>, abgerufen am 22.11.2024.