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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Primam Classem, welcher etwas treffentlichere Authores vnd Lectiones assigniert / verordnet werden.

Von den DECVRIIS.

VNd dieweil sich begibt / das in den Classibus / besonder den dreyen ersten / vielmalen / fürnemlichen / wa der Knaben viel sein / wann sie zu vngleichen zeiten darinn kommen / ob sie schon einerley Lectiones haben / jedoch einander mit jrem studiren vnd profectu etwas vngleich / vnd je einer sich mehr dann der ander darinn fürdert / sol der Praeceptor die fürsehung thun / das in diesen fellen / bey solchen Classibus Decuriae angericht / vnd die Knaben zusammen gesetzt werden / so sich im studieren am meisten miteinander vergleichen / damit er jre ingenia dest leichter erkennen möge / vnd die Knaben durch sein Promotion ad aemulationem, eyfer vnnd vleiß gereitzet werden.

Es sol auch in einer jeden Decuria auß den Knaben / alle Wochen ein newer Decurio vnd Rottmeister gewehlet werden / welcher seinen Rottgesellen / jre gemeine Lection lauth fürsprechen sol / vnd sonst acht auff sie haben / das sie sich wol halten / vnd jr vnzucht dem Praeceptori vor der Lection anzeige.

Primam Classem, welcher etwas treffentlichere Authores vnd Lectiones assigniert / verordnet werden.

Von den DECVRIIS.

VNd dieweil sich begibt / das in den Classibus / besonder den dreyen ersten / vielmalen / fürnemlichen / wa der Knaben viel sein / wann sie zu vngleichen zeiten darinn kommen / ob sie schon einerley Lectiones haben / jedoch einander mit jrem studiren vnd profectu etwas vngleich / vnd je einer sich mehr dann der ander darinn fürdert / sol der Praeceptor die fürsehung thun / das in diesen fellen / bey solchen Classibus Decuriae angericht / vnd die Knaben zusammen gesetzt werden / so sich im studieren am meisten miteinander vergleichen / damit er jre ingenia dest leichter erkennen möge / vnd die Knaben durch sein Promotion ad aemulationem, eyfer vnnd vleiß gereitzet werden.

Es sol auch in einer jeden Decuria auß den Knaben / alle Wochen ein newer Decurio vnd Rottmeister gewehlet werden / welcher seinen Rottgesellen / jre gemeine Lection lauth fürsprechen sol / vnd sonst acht auff sie haben / das sie sich wol halten / vnd jr vnzucht dem Praeceptori vor der Lection anzeige.

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[314/0462] Primam Classem, welcher etwas treffentlichere Authores vnd Lectiones assigniert / verordnet werden. Von den DECVRIIS. VNd dieweil sich begibt / das in den Classibus / besonder den dreyen ersten / vielmalen / fürnemlichen / wa der Knaben viel sein / wann sie zu vngleichen zeiten darinn kommen / ob sie schon einerley Lectiones haben / jedoch einander mit jrem studiren vnd profectu etwas vngleich / vnd je einer sich mehr dann der ander darinn fürdert / sol der Praeceptor die fürsehung thun / das in diesen fellen / bey solchen Classibus Decuriae angericht / vnd die Knaben zusammen gesetzt werden / so sich im studieren am meisten miteinander vergleichen / damit er jre ingenia dest leichter erkennen möge / vnd die Knaben durch sein Promotion ad aemulationem, eyfer vnnd vleiß gereitzet werden. Es sol auch in einer jeden Decuria auß den Knaben / alle Wochen ein newer Decurio vnd Rottmeister gewehlet werden / welcher seinen Rottgesellen / jre gemeine Lection lauth fürsprechen sol / vnd sonst acht auff sie haben / das sie sich wol halten / vnd jr vnzucht dem Praeceptori vor der Lection anzeige.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/462>, abgerufen am 22.11.2024.