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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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DE EXERCITIO STYLI.

Hierauff sol nun auch das exercitium Styli angefangen / vnd alle Mitwoch ein kurtz leicht Argument auß den negst gehörten Lectionibus / vnd souiel müglich / eben die selben Wort / doch verdeutscht / vnd als hernach volget / geendert / genommen / den Knaben Deutsch fürgeben vnd dictiert / vnd jnen angezeigt werden / an welchem ort sie solch Argument finden / damit sie ein anleitung haben / die phrases Authorum auß gehörten Lectionibus dest leichter zu imitieren. Doch sol der Praeceptor die Genera, Numeros, Personas, Casus, Modos & Tempora endern.

Volgends am negsten Freytag darnach / sollen die Praeceptores von allen Knaben exigieren / vnd jr jedem die vitia vnd mengel in Generibus, Numeris Casibus, Temporibus, Modis, vnd andern Accidentibus, auch in Syntaxi / freundtlich vnd deutlich anzeigen / das es die andern auch hören. Darumb gehört hieher gedult / dieweile die Knaben offtmals feelen / Sonst / wo man vngedültig mit jnen ist / besonder in exercitio Styli / werden sie kleinmütig verzagt vnd verdrossen.

Fürnemlich auch darauff acht haben / das keiner des andern Scriptum allein abschreibe / vnd als hette ers selbs gemacht / dargebe.

Die Knaben sollen auch zu solchem eigene besondere Bücher haben / darinn sie die Scripta von Quatember zu

DE EXERCITIO STYLI.

Hierauff sol nun auch das exercitium Styli angefangen / vnd alle Mitwoch ein kurtz leicht Argument auß den negst gehörten Lectionibus / vnd souiel müglich / eben die selben Wort / doch verdeutscht / vnd als hernach volget / geendert / genommen / den Knaben Deutsch fürgeben vnd dictiert / vnd jnen angezeigt werden / an welchem ort sie solch Argument findẽ / damit sie ein anleitung haben / die phrases Authorum auß gehörten Lectionibus dest leichter zu imitieren. Doch sol der Praeceptor die Genera, Numeros, Personas, Casus, Modos & Tempora endern.

Volgends am negsten Freytag darnach / sollen die Praeceptores von allen Knaben exigieren / vnd jr jedem die vitia vnd mengel in Generibus, Numeris Casibus, Temporibus, Modis, vnd andern Accidentibus, auch in Syntaxi / freundtlich vnd deutlich anzeigen / das es die andern auch hören. Darumb gehört hieher gedult / dieweile die Knaben offtmals feelen / Sonst / wo man vngedültig mit jnen ist / besonder in exercitio Styli / werden sie kleinmütig verzagt vnd verdrossen.

Fürnemlich auch darauff acht haben / das keiner des andern Scriptum allein abschreibe / vnd als hette ers selbs gemacht / dargebe.

Die Knaben sollen auch zu solchem eigene besondere Bücher haben / darinn sie die Scripta von Quatember zu

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[328/0476] DE EXERCITIO STYLI. Hierauff sol nun auch das exercitium Styli angefangen / vnd alle Mitwoch ein kurtz leicht Argument auß den negst gehörten Lectionibus / vnd souiel müglich / eben die selben Wort / doch verdeutscht / vnd als hernach volget / geendert / genommen / den Knaben Deutsch fürgeben vnd dictiert / vnd jnen angezeigt werden / an welchem ort sie solch Argument findẽ / damit sie ein anleitung haben / die phrases Authorum auß gehörten Lectionibus dest leichter zu imitieren. Doch sol der Praeceptor die Genera, Numeros, Personas, Casus, Modos & Tempora endern. Volgends am negsten Freytag darnach / sollen die Praeceptores von allen Knaben exigieren / vnd jr jedem die vitia vnd mengel in Generibus, Numeris Casibus, Temporibus, Modis, vnd andern Accidentibus, auch in Syntaxi / freundtlich vnd deutlich anzeigen / das es die andern auch hören. Darumb gehört hieher gedult / dieweile die Knaben offtmals feelen / Sonst / wo man vngedültig mit jnen ist / besonder in exercitio Styli / werden sie kleinmütig verzagt vnd verdrossen. Fürnemlich auch darauff acht haben / das keiner des andern Scriptum allein abschreibe / vnd als hette ers selbs gemacht / dargebe. Die Knaben sollen auch zu solchem eigene besondere Bücher haben / darinn sie die Scripta von Quatember zu

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 328. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/476>, abgerufen am 22.11.2024.