Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite
Wie sich die Kloster Studiosen gegen einander halten sollen.

ES gebüret sich auch fürnemlich / das die Closter Nouitien / als die vnder einer Zucht / Disciplin / vnd auß gnaden vnderhalten werden / vnnd billich Fratres sein sollen / vnder einander friedlich vnnd einig / one zanck vnd hader leben vnd wandeln.

Derhalben ordnen vnd wöllen wir / das keiner den andern / weder mit Worten noch Wercken beleidige / auffwege zu zorn / reitze / verspotte / verachte / schelte / schmehe / oder schlahe / Sonder ein jeder gegen dem andern / mit glimpfflichen / bescheidenlichen / tugentlichen / vnnd vnuerletzlichen Worten vnd reden / one hader / erzeige / Auch mit der that vnd Handt nichts fürnehme / in allweg aber zufrieden sey vnd bleibe / vnd gedencke / das sie Collegae vnd Brüder vndereinander sein sollen.

Dann wo einem oder mehr / von seinem Condiscipulo jchtigs wiederwertigs widerfahren würde / stehet jme nicht zu sich selbs zurechnen / oder Recht zusprechen / sondern dasselb durch den Prelaten vnnd Praeceptores (welchen ers zuklagen hat) straffen vnd abwenden zulassen.

Welcher nun hierüber allein mit Worten den andern beleidigen / verachten / verspotten / oder auffwegen würde /

Wie sich die Kloster Studiosen gegen einander halten sollen.

ES gebüret sich auch fürnemlich / das die Closter Nouitien / als die vnder einer Zucht / Disciplin / vnd auß gnaden vnderhalten werden / vnnd billich Fratres sein sollen / vnder einander friedlich vnnd einig / one zanck vnd hader leben vnd wandeln.

Derhalben ordnen vnd wöllen wir / das keiner den andern / weder mit Worten noch Wercken beleidige / auffwege zu zorn / reitze / verspotte / verachte / schelte / schmehe / oder schlahe / Sonder ein jeder gegen dem andern / mit glimpfflichen / bescheidenlichen / tugentlichen / vnnd vnuerletzlichen Worten vnd reden / one hader / erzeige / Auch mit der that vnd Handt nichts fürnehme / in allweg aber zufrieden sey vnd bleibe / vnd gedencke / das sie Collegae vnd Brüder vndereinander sein sollen.

Dann wo einem oder mehr / von seinem Condiscipulo jchtigs wiederwertigs widerfahren würde / stehet jme nicht zu sich selbs zurechnen / oder Recht zusprechen / sondern dasselb durch den Prelaten vnnd Praeceptores (welchen ers zuklagen hat) straffen vnd abwenden zulassen.

Welcher nun hierüber allein mit Worten den andern beleidigen / verachten / verspotten / oder auffwegen würde /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0536" n="388"/>
      </div>
      <div>
        <head>Wie sich die Kloster Studiosen gegen einander halten sollen.<lb/></head>
        <p>ES gebüret sich auch fürnemlich / das die Closter Nouitien / als die vnder einer Zucht / Disciplin / vnd auß gnaden vnderhalten werden / vnnd billich Fratres sein sollen / vnder einander friedlich vnnd einig / one zanck vnd hader leben vnd wandeln.</p>
        <p>Derhalben ordnen vnd wöllen wir / das keiner den andern / weder mit Worten noch Wercken beleidige / auffwege zu zorn / reitze / verspotte / verachte / schelte / schmehe / oder schlahe / Sonder ein jeder gegen dem andern / mit glimpfflichen / bescheidenlichen / tugentlichen / vnnd vnuerletzlichen Worten vnd reden / one hader / erzeige / Auch mit der that vnd Handt nichts fürnehme / in allweg aber zufrieden sey vnd bleibe / vnd gedencke / das sie Collegae vnd Brüder vndereinander sein sollen.</p>
        <p>Dann wo einem oder mehr / von seinem Condiscipulo jchtigs wiederwertigs widerfahren würde / stehet jme nicht zu sich selbs zurechnen / oder Recht zusprechen / sondern dasselb durch den Prelaten vnnd Praeceptores (welchen ers zuklagen hat) straffen vnd abwenden zulassen.</p>
        <p>Welcher nun hierüber allein mit Worten den andern beleidigen / verachten / verspotten / oder auffwegen würde /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[388/0536] Wie sich die Kloster Studiosen gegen einander halten sollen. ES gebüret sich auch fürnemlich / das die Closter Nouitien / als die vnder einer Zucht / Disciplin / vnd auß gnaden vnderhalten werden / vnnd billich Fratres sein sollen / vnder einander friedlich vnnd einig / one zanck vnd hader leben vnd wandeln. Derhalben ordnen vnd wöllen wir / das keiner den andern / weder mit Worten noch Wercken beleidige / auffwege zu zorn / reitze / verspotte / verachte / schelte / schmehe / oder schlahe / Sonder ein jeder gegen dem andern / mit glimpfflichen / bescheidenlichen / tugentlichen / vnnd vnuerletzlichen Worten vnd reden / one hader / erzeige / Auch mit der that vnd Handt nichts fürnehme / in allweg aber zufrieden sey vnd bleibe / vnd gedencke / das sie Collegae vnd Brüder vndereinander sein sollen. Dann wo einem oder mehr / von seinem Condiscipulo jchtigs wiederwertigs widerfahren würde / stehet jme nicht zu sich selbs zurechnen / oder Recht zusprechen / sondern dasselb durch den Prelaten vnnd Praeceptores (welchen ers zuklagen hat) straffen vnd abwenden zulassen. Welcher nun hierüber allein mit Worten den andern beleidigen / verachten / verspotten / oder auffwegen würde /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/536
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/536>, abgerufen am 22.11.2024.