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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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ste werck Gottes in den menschen / erschrecken / vnd die erschrockenen wiederumb lebendig machen vnd rechtfertigen. In diese beide wercke wirdt die gantze schrifft außgeteilet / Ein theil ist das Gesetz / welchs anzeiget / straffet / vnd verdampt die Sünde. Das ander teil ist das Euangelion / das ist / die verheissung der gnaden inn Christo vnß geschencket. Item / das Euangelion ist eigentlich die verheissung der ver gebung der sünd / vnd der rechtfertigung vmb Christus willen

Wenn diß stück also vnderscheidentlich erkleret wird / so können allerley certamina verhütet werden / vnnd wird die lehre rein behalten. Ne fiat confusio legis & Euangelij.

Von der Sünde.

IN diesem artickel ist in des Bapsts lehre auch gar grosser mangel / den da keine sünd seind / da hat er grewliche sünde außgemacht / nemlich / vber menschen satzungen in der Kirchen / von solchen dingen / die Gott weder gebotten noch verbotten hat / (Der Oberkeit satzungen aber / die nicht wieder Gottes befehl sind / gehören in das vierte Gebott Gottes) Aber von der Sünde / so noch im fleisch auch der Heiligen in diesem leben wohnet / Rom. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wills für keine Sünde halten / Derhalben muß in diesem stück das Volck flessig berichtet werden / das für Gott das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebott ist / 1. Johann. 3. Vnd das vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebott nicht seind / keiner kein gewissen machen solle / Coloss. 2.

ste werck Gottes in den menschen / erschrecken / vnd die erschrockenen wiederumb lebendig machen vnd rechtfertigen. In diese beide wercke wirdt die gantze schrifft außgeteilet / Ein theil ist das Gesetz / welchs anzeiget / straffet / vnd verdampt die Sünde. Das ander teil ist das Euangelion / das ist / die verheissung der gnaden inn Christo vnß geschencket. Item / das Euangelion ist eigentlich die verheissung der ver gebung der sünd / vñ der rechtfertigung vmb Christus willen

Wenn diß stück also vnderscheidentlich erkleret wird / so können allerley certamina verhütet werden / vnnd wird die lehre rein behalten. Ne fiat confusio legis & Euangelij.

Von der Sünde.

IN diesem artickel ist in des Bapsts lehre auch gar grosser mangel / den da keine sünd seind / da hat er grewliche sünde außgemacht / nemlich / vber menschen satzungen in der Kirchen / von solchen dingen / die Gott weder gebotten noch verbotten hat / (Der Oberkeit satzungen aber / die nicht wieder Gottes befehl sind / gehören in das vierte Gebott Gottes) Aber von der Sünde / so noch im fleisch auch der Heiligen in diesem leben wohnet / Rom. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wills für keine Sünde halten / Derhalben muß in diesem stück das Volck flessig berichtet werden / das für Gott das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebott ist / 1. Johann. 3. Vnd das vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebott nicht seind / keiner kein gewissen machen solle / Coloss. 2.

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[0055] ste werck Gottes in den menschen / erschrecken / vnd die erschrockenen wiederumb lebendig machen vnd rechtfertigen. In diese beide wercke wirdt die gantze schrifft außgeteilet / Ein theil ist das Gesetz / welchs anzeiget / straffet / vnd verdampt die Sünde. Das ander teil ist das Euangelion / das ist / die verheissung der gnaden inn Christo vnß geschencket. Item / das Euangelion ist eigentlich die verheissung der ver gebung der sünd / vñ der rechtfertigung vmb Christus willen Wenn diß stück also vnderscheidentlich erkleret wird / so können allerley certamina verhütet werden / vnnd wird die lehre rein behalten. Ne fiat confusio legis & Euangelij. Von der Sünde. IN diesem artickel ist in des Bapsts lehre auch gar grosser mangel / den da keine sünd seind / da hat er grewliche sünde außgemacht / nemlich / vber menschen satzungen in der Kirchen / von solchen dingen / die Gott weder gebotten noch verbotten hat / (Der Oberkeit satzungen aber / die nicht wieder Gottes befehl sind / gehören in das vierte Gebott Gottes) Aber von der Sünde / so noch im fleisch auch der Heiligen in diesem leben wohnet / Rom. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wills für keine Sünde halten / Derhalben muß in diesem stück das Volck flessig berichtet werden / das für Gott das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebott ist / 1. Johann. 3. Vnd das vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebott nicht seind / keiner kein gewissen machen solle / Coloss. 2.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/55>, abgerufen am 24.11.2024.