Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.ist nun nichts verdamlichs an denen / die in Christo IHESV sind / die nicht nach dem fleisch / sondern nach dem Geist wandeln. Wiederumb / wenn ein Christ fühlet / wie sich die sündliche vnarth reget / vnd durch mancherley gelegenheit locket vnd reitzet / Jacob. 1. Wenn er da den bösen gedancken vnd lüsten nicht wiederstrebet / sondern hat lust vnd gefallen daran / suchet oder gebrauchet allerley gelegenheit dieselbige zufordern / folget jnen / führet vnd setzet sie in die that / vnd ins werck / etc. da ist trawen keine rechtschaffene busse / vnd wo keine busse ist / da kan auch kein rechter Glaube sein. Denn des rechten Glaubens arth vnd eigenschafft ist nicht diese / das er suche / wie er möge inn Sünden bleiben / vortfahren / der mehr machen / vnd also jmmerdar Gottes zorn vber sich heuffen: Sondern der Glaube sucht / wie er von Sünden / vnd Gottes zorn möge frey / loß vnd ledig werden. Darumb wo die Sünde also wie vorgesagt / regieren / da ist wedder Busse noch Glauben / sondern ist Busse / Glauben / sampt dem heiligem Geist / welcher der Sünden wiederstrebt / hinweg. Wo nun der Glaub nicht ist / do ist auch Christus nicht / so kan auch da nicht sein Gottes gnade vnd seligkeit. Was wird denn da sein? Ohn zweiffel Gottes zorn / vnd der ewige Todt / wo die / so gefallen sind / nicht wiederumb mit Gott / vmb Christus willen / versönet werden. Darumb / vnnd daher werden solche Sünde Mortalia, wie Jacobus spricht / die Sünde / wenn sie vollendet ist / so geberet sie den Todt / Vnd Paulus / Die solches thun / haben kein theil am Reich Gottes. ist nun nichts verdamlichs an denen / die in Christo IHESV sind / die nicht nach dem fleisch / sondern nach dem Geist wandeln. Wiederumb / wenn ein Christ fühlet / wie sich die sündliche vnarth reget / vnd durch mancherley gelegenheit locket vnd reitzet / Jacob. 1. Wenn er da den bösen gedancken vnd lüsten nicht wiederstrebet / sondern hat lust vnd gefallen daran / suchet oder gebrauchet allerley gelegenheit dieselbige zufordern / folget jnen / führet vnd setzet sie in die that / vnd ins werck / etc. da ist trawen keine rechtschaffene busse / vnd wo keine busse ist / da kan auch kein rechter Glaube sein. Denn des rechten Glaubens arth vnd eigenschafft ist nicht diese / das er suche / wie er möge inn Sünden bleiben / vortfahren / der mehr machen / vnd also jmmerdar Gottes zorn vber sich heuffen: Sondern der Glaube sucht / wie er von Sünden / vnd Gottes zorn möge frey / loß vnd ledig werden. Darumb wo die Sünde also wie vorgesagt / regieren / da ist wedder Busse noch Glauben / sondern ist Busse / Glauben / sampt dem heiligem Geist / welcher der Sünden wiederstrebt / hinweg. Wo nun der Glaub nicht ist / do ist auch Christus nicht / so kan auch da nicht sein Gottes gnade vnd seligkeit. Was wird denn da sein? Ohn zweiffel Gottes zorn / vnd der ewige Todt / wo die / so gefallen sind / nicht wiederumb mit Gott / vmb Christus willen / versönet werden. 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Denn des rechten Glaubens arth vnd eigenschafft ist nicht diese / das er suche / wie er möge inn Sünden bleiben / vortfahren / der mehr machen / vnd also jmmerdar Gottes zorn vber sich heuffen: Sondern der Glaube sucht / wie er von Sünden / vnd Gottes zorn möge frey / loß vnd ledig werden. Darumb wo die Sünde also wie vorgesagt / regieren / da ist wedder Busse noch Glauben / sondern ist Busse / Glauben / sampt dem heiligem Geist / welcher der Sünden wiederstrebt / hinweg. Wo nun der Glaub nicht ist / do ist auch Christus nicht / so kan auch da nicht sein Gottes gnade vnd seligkeit. Was wird denn da sein? Ohn zweiffel Gottes zorn / vnd der ewige Todt / wo die / so gefallen sind / nicht wiederumb mit Gott / vmb Christus willen / versönet werden. Darumb / vnnd daher werden solche Sünde Mortalia, wie Jacobus spricht / die Sünde / wenn sie vollendet ist / so geberet sie den Todt / Vnd Paulus / Die solches thun / haben kein theil am Reich Gottes.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0062]
ist nun nichts verdamlichs an denen / die in Christo IHESV sind / die nicht nach dem fleisch / sondern nach dem Geist wandeln.
Wiederumb / wenn ein Christ fühlet / wie sich die sündliche vnarth reget / vnd durch mancherley gelegenheit locket vnd reitzet / Jacob. 1. Wenn er da den bösen gedancken vnd lüsten nicht wiederstrebet / sondern hat lust vnd gefallen daran / suchet oder gebrauchet allerley gelegenheit dieselbige zufordern / folget jnen / führet vnd setzet sie in die that / vnd ins werck / etc. da ist trawen keine rechtschaffene busse / vnd wo keine busse ist / da kan auch kein rechter Glaube sein. Denn des rechten Glaubens arth vnd eigenschafft ist nicht diese / das er suche / wie er möge inn Sünden bleiben / vortfahren / der mehr machen / vnd also jmmerdar Gottes zorn vber sich heuffen: Sondern der Glaube sucht / wie er von Sünden / vnd Gottes zorn möge frey / loß vnd ledig werden. Darumb wo die Sünde also wie vorgesagt / regieren / da ist wedder Busse noch Glauben / sondern ist Busse / Glauben / sampt dem heiligem Geist / welcher der Sünden wiederstrebt / hinweg. Wo nun der Glaub nicht ist / do ist auch Christus nicht / so kan auch da nicht sein Gottes gnade vnd seligkeit. Was wird denn da sein? Ohn zweiffel Gottes zorn / vnd der ewige Todt / wo die / so gefallen sind / nicht wiederumb mit Gott / vmb Christus willen / versönet werden. Darumb / vnnd daher werden solche Sünde Mortalia, wie Jacobus spricht / die Sünde / wenn sie vollendet ist / so geberet sie den Todt / Vnd Paulus / Die solches thun / haben kein theil am Reich Gottes.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/62>, abgerufen am 15.08.2024. |