Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

stück / so zur arth vnd eigenschafft eines Sacraments gehören / Denn wir haben keinen außdrucklichen befehl im newen Testament von solchen salben vnd schmieren / mit Oly vnd Cresam / Auch haben wir keine verheissung / das Gott / durch solch salben vnd schmieren / wölle den heiligen Geist / vnd vergebung der Sünden geben. Vnd ist gar ein grosser freuel / ohne Göttlichen befehl vnd verheissung / an Ritus von menschen erdacht / den heiligen Geist / Gottes gnade / vnnd vergebung der Sünden / binden / wie auch die execrationes Olei & Chrismatis, voller schrecklicher grewel sein / derhalben können vnd sollen die viererley nicht für solche Sacrament gehalten werden / wie die Tauffe / vnd das Abendtmal des HERrn ist. Wenn aber diese stücke auß der zall der Sacrament außgesetzt werden / sollen die leute fein mit bescheide berichtet werden / das wir darumb vnd damit den Ehestandt / vnd die Ordinationem Ministrorum Ecclesiae nicht verwerfen / noch schmehen / Auch die jugendt nutzlicher bestettigung im Christenthumb / vnd die Krancken nötiges trostes nicht berauben / Denn wie nach Gottes beuelch / ohne Aberglauben vnd Abgötterey / die Eheleute zusammen gegeben / die beruffene Prediger ordiniret / die Krancken besucht vnd getröstet sollen werden / soll hernach in der Kirchen Ordnung gesetzt werden. Auch soll verordnet werden / wie die getauffte jugendt / wenn die erstlich zum Abendtmal des HERrn gestattet wirdt / soll vnderrichtet vnd vermahnet / vnnd mit dem gemeinem Gebett in jrem Christenthumb bestettiget werden.

Wenn man nun fragt / wieuiel Saerament im ne-

stück / so zur arth vnd eigenschafft eines Sacraments gehören / Denn wir haben keinen außdrucklichen befehl im newen Testament von solchen salben vnd schmieren / mit Oly vnd Cresam / Auch haben wir keine verheissung / das Gott / durch solch salben vnd schmieren / wölle den heiligen Geist / vnd vergebung der Sünden geben. Vnd ist gar ein grosser freuel / ohne Göttlichen befehl vnd verheissung / an Ritus von menschen erdacht / den heiligen Geist / Gottes gnade / vnnd vergebung der Sünden / binden / wie auch die execrationes Olei & Chrismatis, voller schrecklicher grewel sein / derhalben können vnd sollen die viererley nicht für solche Sacrament gehalten werden / wie die Tauffe / vnd das Abendtmal des HERrn ist. Wenn aber diese stücke auß der zall der Sacrament außgesetzt werden / sollen die leute fein mit bescheide berichtet werden / das wir darumb vnd damit den Ehestandt / vnd die Ordinationem Ministrorum Ecclesiae nicht verwerfen / noch schmehen / Auch die jugendt nutzlicher bestettigung im Christenthumb / vnd die Krancken nötiges trostes nicht berauben / Denn wie nach Gottes beuelch / ohne Aberglauben vnd Abgötterey / die Eheleute zusammen gegeben / die beruffene Prediger ordiniret / die Krancken besucht vnd getröstet sollen werden / soll hernach in der Kirchen Ordnung gesetzt werden. Auch soll verordnet werden / wie die getauffte jugendt / wenn die erstlich zum Abendtmal des HERrn gestattet wirdt / soll vnderrichtet vnd vermahnet / vnnd mit dem gemeinem Gebett in jrem Christenthumb bestettiget werden.

Wenn man nun fragt / wieuiel Saerament im ne-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0093"/>
stück / so zur arth vnd eigenschafft eines Sacraments gehören /       Denn wir haben keinen außdrucklichen befehl im newen Testament von solchen salben vnd schmieren       / mit Oly vnd Cresam / Auch haben wir keine verheissung / das Gott / durch solch salben vnd       schmieren / wölle den heiligen Geist / vnd vergebung der Sünden geben. Vnd ist gar ein grosser       freuel / ohne Göttlichen befehl vnd verheissung / an Ritus von menschen erdacht / den heiligen       Geist / Gottes gnade / vnnd vergebung der Sünden / binden / wie auch die execrationes Olei       &amp; Chrismatis, voller schrecklicher grewel sein / derhalben können vnd sollen die viererley       nicht für solche Sacrament gehalten werden / wie die Tauffe / vnd das Abendtmal des HERrn ist.       Wenn aber diese stücke auß der zall der Sacrament außgesetzt werden / sollen die leute fein mit       bescheide berichtet werden / das wir darumb vnd damit den Ehestandt / vnd die Ordinationem       Ministrorum Ecclesiae nicht verwerfen / noch schmehen / Auch die jugendt nutzlicher       bestettigung im Christenthumb / vnd die Krancken nötiges trostes nicht berauben / Denn wie nach       Gottes beuelch / ohne Aberglauben vnd Abgötterey / die Eheleute zusammen gegeben / die       beruffene Prediger ordiniret / die Krancken besucht vnd getröstet sollen werden / soll hernach       in der Kirchen Ordnung gesetzt werden. Auch soll verordnet werden / wie die getauffte jugendt /       wenn die erstlich zum Abendtmal des HERrn gestattet wirdt / soll vnderrichtet vnd vermahnet /       vnnd mit dem gemeinem Gebett in jrem Christenthumb bestettiget werden.</p>
        <p>Wenn man nun fragt / wieuiel Saerament im ne-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0093] stück / so zur arth vnd eigenschafft eines Sacraments gehören / Denn wir haben keinen außdrucklichen befehl im newen Testament von solchen salben vnd schmieren / mit Oly vnd Cresam / Auch haben wir keine verheissung / das Gott / durch solch salben vnd schmieren / wölle den heiligen Geist / vnd vergebung der Sünden geben. Vnd ist gar ein grosser freuel / ohne Göttlichen befehl vnd verheissung / an Ritus von menschen erdacht / den heiligen Geist / Gottes gnade / vnnd vergebung der Sünden / binden / wie auch die execrationes Olei & Chrismatis, voller schrecklicher grewel sein / derhalben können vnd sollen die viererley nicht für solche Sacrament gehalten werden / wie die Tauffe / vnd das Abendtmal des HERrn ist. Wenn aber diese stücke auß der zall der Sacrament außgesetzt werden / sollen die leute fein mit bescheide berichtet werden / das wir darumb vnd damit den Ehestandt / vnd die Ordinationem Ministrorum Ecclesiae nicht verwerfen / noch schmehen / Auch die jugendt nutzlicher bestettigung im Christenthumb / vnd die Krancken nötiges trostes nicht berauben / Denn wie nach Gottes beuelch / ohne Aberglauben vnd Abgötterey / die Eheleute zusammen gegeben / die beruffene Prediger ordiniret / die Krancken besucht vnd getröstet sollen werden / soll hernach in der Kirchen Ordnung gesetzt werden. Auch soll verordnet werden / wie die getauffte jugendt / wenn die erstlich zum Abendtmal des HERrn gestattet wirdt / soll vnderrichtet vnd vermahnet / vnnd mit dem gemeinem Gebett in jrem Christenthumb bestettiget werden. Wenn man nun fragt / wieuiel Saerament im ne-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/93
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/93>, abgerufen am 21.11.2024.