Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

Die Beichte aber vor dem Pasior / wenn jemandt zum Abendtmal des HERrn gehen will / soll also vnnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben Gott bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für einen vorsatz zur besserung habe / das darauß der Pastor vernehmen möge / Ob er zulösen oder zubinden sey.

Zum andern / das der Pastor / wo er vermerckt / das es etwan an einem stück mangelt / könne berichten / vnterweisen / vermanen / vnd anzeigen / wie nach Gottes Wort / die Busse / der Glaube / der vörsatz zur besserung / solle gestalt sein / Denn jrer viel verstehens nicht gnugsam / vnd die es verstehen / seind gemeiniglich gar kalt zur Busse / zum Glauben / vnd zur besserung. Wenn aber in solcher priuat vnderredung / bericht vnd vermanung geschicht / auß Gottes Wort / so ist ohne zweiffel Gott durch sein Wort krefftig / wahre Busse / Glaube vnd besserung zuwircken / vnd zugeben.

Zum Dritten / wenn der Pastor weiß / das seine schefflein in Sünden liggen / kan er sie in solcher priuat vnderredung / desto bequemer auß Gottes Wort straffen / vnd zu wahrer busse vermanen.

Zum Vierdten / wenn ein armes gewissen / ettwa anliegen / beschwerung oder anfechtung hat / kan es inn solcher vnterredung / bey seinem Seelsorger radt vnnd trost suchen.

Die Beichte aber vor dem Pasior / wenn jemandt zum Abendtmal des HERrn gehen will / soll also vnnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben Gott bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für einen vorsatz zur besserung habe / das darauß der Pastor vernehmen möge / Ob er zulösen oder zubinden sey.

Zum andern / das der Pastor / wo er vermerckt / das es etwan an einem stück mangelt / könne berichten / vnterweisen / vermanen / vnd anzeigen / wie nach Gottes Wort / die Busse / der Glaube / der vörsatz zur besserung / solle gestalt sein / Denn jrer viel verstehens nicht gnugsam / vnd die es verstehen / seind gemeiniglich gar kalt zur Busse / zum Glauben / vnd zur besserung. Wenn aber in solcher priuat vnderredung / bericht vnd vermanung geschicht / auß Gottes Wort / so ist ohne zweiffel Gott durch sein Wort krefftig / wahre Busse / Glaube vnd besserung zuwircken / vnd zugeben.

Zum Dritten / wenn der Pastor weiß / das seine schefflein in Sünden liggen / kan er sie in solcher priuat vnderredung / desto bequemer auß Gottes Wort straffen / vnd zu wahrer busse vermanen.

Zum Vierdten / wenn ein armes gewissen / ettwa anliegen / beschwerung oder anfechtung hat / kan es inn solcher vnterredung / bey seinem Seelsorger radt vnnd trost suchen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0096"/>
        <p>Die Beichte aber vor dem Pasior / wenn jemandt zum Abendtmal des HERrn gehen will / soll also       vnnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd       mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben Gott bekenne / was er       für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für einen vorsatz zur besserung habe / das       darauß der Pastor vernehmen möge / Ob er zulösen oder zubinden sey.</p>
        <p>Zum andern / das der Pastor / wo er vermerckt / das es etwan an einem stück mangelt / könne       berichten / vnterweisen / vermanen / vnd anzeigen / wie nach Gottes Wort / die Busse / der       Glaube / der vörsatz zur besserung / solle gestalt sein / Denn jrer viel verstehens nicht       gnugsam / vnd die es verstehen / seind gemeiniglich gar kalt zur Busse / zum Glauben / vnd zur       besserung. Wenn aber in solcher priuat vnderredung / bericht vnd vermanung geschicht / auß       Gottes Wort / so ist ohne zweiffel Gott durch sein Wort krefftig / wahre Busse / Glaube vnd       besserung zuwircken / vnd zugeben.</p>
        <p>Zum Dritten / wenn der Pastor weiß / das seine schefflein in Sünden liggen / kan er sie in       solcher priuat vnderredung / desto bequemer auß Gottes Wort straffen / vnd zu wahrer busse       vermanen.</p>
        <p>Zum Vierdten / wenn ein armes gewissen / ettwa anliegen / beschwerung oder anfechtung hat /       kan es inn solcher vnterredung / bey seinem Seelsorger radt vnnd trost suchen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0096] Die Beichte aber vor dem Pasior / wenn jemandt zum Abendtmal des HERrn gehen will / soll also vnnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben Gott bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für einen vorsatz zur besserung habe / das darauß der Pastor vernehmen möge / Ob er zulösen oder zubinden sey. Zum andern / das der Pastor / wo er vermerckt / das es etwan an einem stück mangelt / könne berichten / vnterweisen / vermanen / vnd anzeigen / wie nach Gottes Wort / die Busse / der Glaube / der vörsatz zur besserung / solle gestalt sein / Denn jrer viel verstehens nicht gnugsam / vnd die es verstehen / seind gemeiniglich gar kalt zur Busse / zum Glauben / vnd zur besserung. Wenn aber in solcher priuat vnderredung / bericht vnd vermanung geschicht / auß Gottes Wort / so ist ohne zweiffel Gott durch sein Wort krefftig / wahre Busse / Glaube vnd besserung zuwircken / vnd zugeben. Zum Dritten / wenn der Pastor weiß / das seine schefflein in Sünden liggen / kan er sie in solcher priuat vnderredung / desto bequemer auß Gottes Wort straffen / vnd zu wahrer busse vermanen. Zum Vierdten / wenn ein armes gewissen / ettwa anliegen / beschwerung oder anfechtung hat / kan es inn solcher vnterredung / bey seinem Seelsorger radt vnnd trost suchen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/96
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/96>, abgerufen am 16.05.2024.