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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Die Beichte aber vor dem Pasior / wenn jemandt zum Abendtmal des HERrn gehen will / soll also vnnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben Gott bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für einen vorsatz zur besserung habe / das darauß der Pastor vernehmen möge / Ob er zulösen oder zubinden sey.

Zum andern / das der Pastor / wo er vermerckt / das es etwan an einem stück mangelt / könne berichten / vnterweisen / vermanen / vnd anzeigen / wie nach Gottes Wort / die Busse / der Glaube / der vörsatz zur besserung / solle gestalt sein / Denn jrer viel verstehens nicht gnugsam / vnd die es verstehen / seind gemeiniglich gar kalt zur Busse / zum Glauben / vnd zur besserung. Wenn aber in solcher priuat vnderredung / bericht vnd vermanung geschicht / auß Gottes Wort / so ist ohne zweiffel Gott durch sein Wort krefftig / wahre Busse / Glaube vnd besserung zuwircken / vnd zugeben.

Zum Dritten / wenn der Pastor weiß / das seine schefflein in Sünden liggen / kan er sie in solcher priuat vnderredung / desto bequemer auß Gottes Wort straffen / vnd zu wahrer busse vermanen.

Zum Vierdten / wenn ein armes gewissen / ettwa anliegen / beschwerung oder anfechtung hat / kan es inn solcher vnterredung / bey seinem Seelsorger radt vnnd trost suchen.

Die Beichte aber vor dem Pasior / wenn jemandt zum Abendtmal des HERrn gehen will / soll also vnnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben Gott bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für einen vorsatz zur besserung habe / das darauß der Pastor vernehmen möge / Ob er zulösen oder zubinden sey.

Zum andern / das der Pastor / wo er vermerckt / das es etwan an einem stück mangelt / könne berichten / vnterweisen / vermanen / vnd anzeigen / wie nach Gottes Wort / die Busse / der Glaube / der vörsatz zur besserung / solle gestalt sein / Denn jrer viel verstehens nicht gnugsam / vnd die es verstehen / seind gemeiniglich gar kalt zur Busse / zum Glauben / vnd zur besserung. Wenn aber in solcher priuat vnderredung / bericht vnd vermanung geschicht / auß Gottes Wort / so ist ohne zweiffel Gott durch sein Wort krefftig / wahre Busse / Glaube vnd besserung zuwircken / vnd zugeben.

Zum Dritten / wenn der Pastor weiß / das seine schefflein in Sünden liggen / kan er sie in solcher priuat vnderredung / desto bequemer auß Gottes Wort straffen / vnd zu wahrer busse vermanen.

Zum Vierdten / wenn ein armes gewissen / ettwa anliegen / beschwerung oder anfechtung hat / kan es inn solcher vnterredung / bey seinem Seelsorger radt vnnd trost suchen.

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[0096] Die Beichte aber vor dem Pasior / wenn jemandt zum Abendtmal des HERrn gehen will / soll also vnnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben Gott bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für einen vorsatz zur besserung habe / das darauß der Pastor vernehmen möge / Ob er zulösen oder zubinden sey. Zum andern / das der Pastor / wo er vermerckt / das es etwan an einem stück mangelt / könne berichten / vnterweisen / vermanen / vnd anzeigen / wie nach Gottes Wort / die Busse / der Glaube / der vörsatz zur besserung / solle gestalt sein / Denn jrer viel verstehens nicht gnugsam / vnd die es verstehen / seind gemeiniglich gar kalt zur Busse / zum Glauben / vnd zur besserung. Wenn aber in solcher priuat vnderredung / bericht vnd vermanung geschicht / auß Gottes Wort / so ist ohne zweiffel Gott durch sein Wort krefftig / wahre Busse / Glaube vnd besserung zuwircken / vnd zugeben. Zum Dritten / wenn der Pastor weiß / das seine schefflein in Sünden liggen / kan er sie in solcher priuat vnderredung / desto bequemer auß Gottes Wort straffen / vnd zu wahrer busse vermanen. Zum Vierdten / wenn ein armes gewissen / ettwa anliegen / beschwerung oder anfechtung hat / kan es inn solcher vnterredung / bey seinem Seelsorger radt vnnd trost suchen.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/96>, abgerufen am 21.11.2024.