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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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nutzet / vnd brauchet / das also Gott selber / durch die Sacrament in vns krefftig ist vnd wircket. Derhalben auch die Sacramenta, vnnd derselbigen krafft / nicht stehen auff des Dieners wirdigkeit / oder vnwirdigkeit / Sondern / wenn sie nach verordnung des HErrn Christi verhandelt werden / so ist ers selber / der durch den Diener / laut seiner wort / Absoluieret / Teuffet / vnd sein Abendmal reichet.

Von der Beicht vnd Absolution.

IN der Bepstischen Ohrenbeicht wird aus Gottes Wort zweierley gestrafft / Erstlich / das sie fordert volnkomene vnd ausdrückliche erzelung / vnd offenbarung gegen dem Priester / aller vnd jeder Sünde / also / das die Sünde / so dem Priester in der Beicht nicht offenbaret wirdt / nicht könne vergeben werden. Zum andern / das solch werck der Beicht mit verdien-

nutzet / vnd brauchet / das also Gott selber / durch die Sacrament in vns krefftig ist vnd wircket. Derhalben auch die Sacramenta, vnnd derselbigen krafft / nicht stehen auff des Dieners wirdigkeit / oder vnwirdigkeit / Sondern / wenn sie nach verordnung des HErrn Christi verhandelt werden / so ist ers selber / der durch den Diener / laut seiner wort / Absoluieret / Teuffet / vnd sein Abendmal reichet.

Von der Beicht vnd Absolution.

IN der Bepstischen Ohrenbeicht wird aus Gottes Wort zweierley gestrafft / Erstlich / das sie fordert volnkomene vnd ausdrückliche erzelung / vnd offenbarung gegen dem Priester / aller vnd jeder Sünde / also / das die Sünde / so dem Priester in der Beicht nicht offenbaret wirdt / nicht könne vergeben werden. Zum andern / das solch werck der Beicht mit verdien-

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[0125] nutzet / vnd brauchet / das also Gott selber / durch die Sacrament in vns krefftig ist vnd wircket. Derhalben auch die Sacramenta, vnnd derselbigen krafft / nicht stehen auff des Dieners wirdigkeit / oder vnwirdigkeit / Sondern / wenn sie nach verordnung des HErrn Christi verhandelt werden / so ist ers selber / der durch den Diener / laut seiner wort / Absoluieret / Teuffet / vnd sein Abendmal reichet. Von der Beicht vnd Absolution. IN der Bepstischen Ohrenbeicht wird aus Gottes Wort zweierley gestrafft / Erstlich / das sie fordert volnkomene vnd ausdrückliche erzelung / vnd offenbarung gegen dem Priester / aller vnd jeder Sünde / also / das die Sünde / so dem Priester in der Beicht nicht offenbaret wirdt / nicht könne vergeben werden. Zum andern / das solch werck der Beicht mit verdien-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/125>, abgerufen am 26.11.2024.