Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.stlich vnd nötig sey zur Vergebung der Sünden. Aber wenn dis aus Gottes Wort / wie billich gestrafft wird / so mus dieser bericht dabey gethan werden / das es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd aus diesen Kirchen hin weg thun / Sondern / es sol fein mit bescheide angezeigt werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd aus was vrsachen / nach Gottes Wort haben vnd behalten wölle. Für Gott sol ein jeder teglich alle seine Sünde ausdrücklich bekennen / Psalm. 32. Auch do er jemandts beleidiget hat / das sol er demselbigen bekennen vnnd abbitten. Matth. 18. Luc. 17. Jacobi 5. Die Beichte aber vor dem Pastor / wenn jemandt zum Abendtmahl des HERrn gehen wil / sol also vnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben GOtt bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für stlich vnd nötig sey zur Vergebung der Sünden. Aber wenn dis aus Gottes Wort / wie billich gestrafft wird / so mus dieser bericht dabey gethan werden / das es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd aus diesen Kirchen hin weg thun / Sondern / es sol fein mit bescheide angezeigt werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd aus was vrsachen / nach Gottes Wort haben vnd behalten wölle. Für Gott sol ein jeder teglich alle seine Sünde ausdrücklich bekennen / Psalm. 32. Auch do er jemandts beleidiget hat / das sol er demselbigen bekennen vnnd abbitten. Matth. 18. Luc. 17. Jacobi 5. Die Beichte aber vor dem Pastor / wenn jemandt zum Abendtmahl des HERrn gehen wil / sol also vnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben GOtt bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0126"/> stlich vnd nötig sey zur Vergebung der Sünden. Aber wenn dis aus Gottes Wort / wie billich gestrafft wird / so mus dieser bericht dabey gethan werden / das es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd aus diesen Kirchen hin weg thun / Sondern / es sol fein mit bescheide angezeigt werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd aus was vrsachen / nach Gottes Wort haben vnd behalten wölle. Für Gott sol ein jeder teglich alle seine Sünde ausdrücklich bekennen / Psalm. 32. Auch do er jemandts beleidiget hat / das sol er demselbigen bekennen vnnd abbitten. Matth. 18. Luc. 17. Jacobi 5.</p> <p>Die Beichte aber vor dem Pastor / wenn jemandt zum Abendtmahl des HERrn gehen wil / sol also vnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben GOtt bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für </p> </div> </body> </text> </TEI> [0126]
stlich vnd nötig sey zur Vergebung der Sünden. Aber wenn dis aus Gottes Wort / wie billich gestrafft wird / so mus dieser bericht dabey gethan werden / das es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd aus diesen Kirchen hin weg thun / Sondern / es sol fein mit bescheide angezeigt werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd aus was vrsachen / nach Gottes Wort haben vnd behalten wölle. Für Gott sol ein jeder teglich alle seine Sünde ausdrücklich bekennen / Psalm. 32. Auch do er jemandts beleidiget hat / das sol er demselbigen bekennen vnnd abbitten. Matth. 18. Luc. 17. Jacobi 5.
Die Beichte aber vor dem Pastor / wenn jemandt zum Abendtmahl des HERrn gehen wil / sol also vnd darumb gehalten werden / Erstlich / das ein Christ / gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beicht erklere / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben GOtt bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/126>, abgerufen am 18.07.2024. |