Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.So mögen wir leiden / das die Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den gwonlichen Chorrock / biß auff ferner vnsern bescheid / gebrauchen / vnnd sonst auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen Kleidung fleissigen / damit nicht allein jr wort vnd Predig / sonder auch jr Kleidung / weiß vnnd geberde / ein lehr der Tugendt seien. Ordnung der Feyertag. Wiewolvor zeiten sich der Feyertag halben / allerlei vnrichtigkeit in der Kirchen zügetragen / jedoch so haben die heiligen Apostel vnd jre Nachkommen / klärlich vnd gnügsam dargethon / das die Christlich Kirch / an keinen Leuitischen Feyertag gebunden sei / sonder hab hierinn freiheit / was nutzlich vnnd zü erbawung des So mögen wir leiden / das die Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den gwonlichen Chorrock / biß auff ferner vnsern bescheid / gebrauchen / vnnd sonst auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen Kleidung fleissigen / damit nicht allein jr wort vnd Predig / sonder auch jr Kleidung / weiß vnnd geberde / ein lehr der Tugendt seien. Ordnung der Feyertag. Wiewolvor zeiten sich der Feyertag halben / allerlei vnrichtigkeit in der Kirchen zügetragen / jedoch so haben die heiligen Apostel vnd jre Nachkommen / klärlich vnd gnügsam dargethon / das die Christlich Kirch / an keinen Leuitischen Feyertag gebunden sei / sonder hab hierinn freiheit / was nutzlich vnnd zü erbawung des <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0156"/> So mögen wir leiden / das die Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den gwonlichen Chorrock / biß auff ferner vnsern bescheid / gebrauchen / vnnd sonst auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen Kleidung fleissigen / damit nicht allein jr wort vnd Predig / sonder auch jr Kleidung / weiß vnnd geberde / ein lehr der Tugendt seien.</p> </div> <div> <head>Ordnung der Feyertag.</head><lb/> <p>Wiewolvor zeiten sich der Feyertag halben / allerlei vnrichtigkeit in der Kirchen zügetragen / jedoch so haben die heiligen Apostel vnd jre Nachkommen / klärlich vnd gnügsam dargethon / das die Christlich Kirch / an keinen Leuitischen Feyertag gebunden sei / sonder hab hierinn freiheit / was nutzlich vnnd zü erbawung des </p> </div> </body> </text> </TEI> [0156]
So mögen wir leiden / das die Kirchendiener in allen ämptern / so sie in der Kirchen verrichten sollen / den gwonlichen Chorrock / biß auff ferner vnsern bescheid / gebrauchen / vnnd sonst auch in allweg sich einer ehrlichen / gebürlichen Kleidung fleissigen / damit nicht allein jr wort vnd Predig / sonder auch jr Kleidung / weiß vnnd geberde / ein lehr der Tugendt seien.
Ordnung der Feyertag.
Wiewolvor zeiten sich der Feyertag halben / allerlei vnrichtigkeit in der Kirchen zügetragen / jedoch so haben die heiligen Apostel vnd jre Nachkommen / klärlich vnd gnügsam dargethon / das die Christlich Kirch / an keinen Leuitischen Feyertag gebunden sei / sonder hab hierinn freiheit / was nutzlich vnnd zü erbawung des
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/156>, abgerufen am 16.02.2025. |