Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

Bild:
<< vorherige Seite

leüt in offentlicher versamlung der Kirchen eingesegnet werden / damit mänigklich darauß ermanet werde / das der Ehestand an jm selbs ein ehrlicher vnnd Gottgfälliger stand sei / das auch die Eeleüt so jnen was vnglücks begegnet / dardurch zür gedult vnd anrüffung Gottes bewegt werden mögen.

Es soll aber die verkündigung vnd einlaitung der neüwen Eeleüt mit volgender ordnung geschehen.

Von Eeleüten wie man die einlaiten soll.

Züm ersten soll man die Leüt darzü vermanen vnd darob halten / das die sich Eelich züsamen verpflicht haben / sich güte zeit daruor / ehe dann sie zü Kirchen gehn / jrem Pfarher anzeigen / auff

leüt in offentlicher versamlung der Kirchen eingesegnet werden / damit mänigklich darauß ermanet werde / das der Ehestand an jm selbs ein ehrlicher vnnd Gottgfälliger stand sei / das auch die Eeleüt so jnen was vnglücks begegnet / dardurch zür gedult vnd anrüffung Gottes bewegt werden mögen.

Es soll aber die verkündigung vnd einlaitung der neüwen Eeleüt mit volgender ordnung geschehen.

Von Eeleüten wie man die einlaiten soll.

Züm ersten soll man die Leüt darzü vermanen vnd darob halten / das die sich Eelich züsamen verpflicht haben / sich güte zeit daruor / ehe dann sie zü Kirchen gehn / jrem Pfarher anzeigẽ / auff

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0170"/>
leüt in offentlicher versamlung der       Kirchen eingesegnet werden / damit mänigklich darauß ermanet werde / das der Ehestand an jm       selbs ein ehrlicher vnnd Gottgfälliger stand sei / das auch die Eeleüt so jnen was vnglücks       begegnet / dardurch zür gedult vnd anrüffung Gottes bewegt werden mögen.</p>
        <p>Es soll aber die verkündigung vnd einlaitung der neüwen Eeleüt mit volgender ordnung       geschehen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von Eeleüten wie man die einlaiten soll.</head><lb/>
        <p>Züm ersten soll man die Leüt darzü vermanen vnd darob halten / das die sich Eelich züsamen       verpflicht haben / sich güte zeit daruor / ehe dann sie zü Kirchen gehn / jrem Pfarher        anzeige&#x0303; / auff
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0170] leüt in offentlicher versamlung der Kirchen eingesegnet werden / damit mänigklich darauß ermanet werde / das der Ehestand an jm selbs ein ehrlicher vnnd Gottgfälliger stand sei / das auch die Eeleüt so jnen was vnglücks begegnet / dardurch zür gedult vnd anrüffung Gottes bewegt werden mögen. Es soll aber die verkündigung vnd einlaitung der neüwen Eeleüt mit volgender ordnung geschehen. Von Eeleüten wie man die einlaiten soll. Züm ersten soll man die Leüt darzü vermanen vnd darob halten / das die sich Eelich züsamen verpflicht haben / sich güte zeit daruor / ehe dann sie zü Kirchen gehn / jrem Pfarher anzeigẽ / auff

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/170
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/170>, abgerufen am 21.11.2024.