Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.die geringsten / vnder den beschwerdten vnd beladnen / als die so nicht allein jhrer leiblichen kranckheit halben / sonder auch von wegen der sünden / des tods / vnnd der verdamnuß / deren sie durch die Kranckheit erinnert werden / grosse beschwärliche bekümmernuß vnd anfechtung haben. Darumb sollen sich auch die Kirchendiener der Krancken / so jres Kirchendiensts begeren / mit allem ernst vnd fleiß annemen / vnnd denselben / vermög jres Berüffs / Christlich trost beweisen. Es sicht vns auch auß allerlei bewegenden vrsachen für güt an / das die Kirchendiener / auch denen Krancken / so jrer nit begeren / jren güten willen vnd dienst / durch sich selbs oder jre Verwand ten vnd zügethonen / erzeigen vnd anbieten. die geringsten / vnder den beschwerdten vnd beladnen / als die so nicht allein jhrer leiblichen kranckheit halben / sonder auch von wegen der sünden / des tods / vnnd der verdamnuß / deren sie durch die Kranckheit erinnert werden / grosse beschwärliche bekümmernuß vnd anfechtung haben. Darumb sollen sich auch die Kirchendiener der Krancken / so jres Kirchendiensts begeren / mit allem ernst vnd fleiß annemen / vnnd denselben / vermög jres Berüffs / Christlich trost beweisen. Es sicht vns auch auß allerlei bewegenden vrsachen für güt an / das die Kirchendiener / auch denen Krancken / so jrer nit begeren / jren güten willen vnd dienst / durch sich selbs oder jre Verwand ten vnd zügethonen / erzeigen vnd anbieten. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0183" n="XC"/> die geringsten / vnder den beschwerdten vnd beladnen / als die so nicht allein jhrer leiblichen kranckheit halben / sonder auch von wegen der sünden / des tods / vnnd der verdamnuß / deren sie durch die Kranckheit erinnert werden / grosse beschwärliche bekümmernuß vnd anfechtung haben.</p> <p>Darumb sollen sich auch die Kirchendiener der Krancken / so jres Kirchendiensts begeren / mit allem ernst vnd fleiß annemen / vnnd denselben / vermög jres Berüffs / Christlich trost beweisen.</p> <p>Es sicht vns auch auß allerlei bewegenden vrsachen für güt an / das die Kirchendiener / auch denen Krancken / so jrer nit begeren / jren güten willen vnd dienst / durch sich selbs oder jre Verwand ten vnd zügethonen / erzeigen vnd anbieten.</p> </div> </body> </text> </TEI> [XC/0183]
die geringsten / vnder den beschwerdten vnd beladnen / als die so nicht allein jhrer leiblichen kranckheit halben / sonder auch von wegen der sünden / des tods / vnnd der verdamnuß / deren sie durch die Kranckheit erinnert werden / grosse beschwärliche bekümmernuß vnd anfechtung haben.
Darumb sollen sich auch die Kirchendiener der Krancken / so jres Kirchendiensts begeren / mit allem ernst vnd fleiß annemen / vnnd denselben / vermög jres Berüffs / Christlich trost beweisen.
Es sicht vns auch auß allerlei bewegenden vrsachen für güt an / das die Kirchendiener / auch denen Krancken / so jrer nit begeren / jren güten willen vnd dienst / durch sich selbs oder jre Verwand ten vnd zügethonen / erzeigen vnd anbieten.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/183 |
Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XC. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/183>, abgerufen am 16.02.2025. |