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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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stum / mit dem Sacrament des Nachtmals versehen werden.

Dann wiewol das Nachtmal / fürnemlich in gemeiner versamlung der Kirchen zühalten ist / Jedoch dweil Christus spricht / Math. 18.wa zwen oder drei in meinem namen züsamen kommen / da bin ich mitten vnder jnen / so gibt er hiemit züuerstehn / das auch ein Kirch Christi sei / wa sich ein Kirchendiener vnd ein Krancker im namen Christi beieinander finden. So ist der Kranck / der warhafftig in Christum glaubt / nicht weniger ein Glid Christi vnd der Kirchen / dann ein Gesunder / hat auch sein Gerechtigkeit / zü den güttern der Christlichen Kirchen / vnder wölchen das Sacrament des Nachtmals nicht das geringst ist / eben als wol als die Gesunden / darumb solle jm das Nachtmal / auff sein gebürlich beger / keins wegs abgeschlagen werden.

stum / mit dem Sacrament des Nachtmals versehen werden.

Dann wiewol das Nachtmal / fürnemlich in gemeiner versamlung der Kirchen zühalten ist / Jedoch dweil Christus spricht / Math. 18.wa zwen oder drei in meinem namen züsamen kommen / da bin ich mitten vnder jnen / so gibt er hiemit züuerstehn / das auch ein Kirch Christi sei / wa sich ein Kirchendiener vnd ein Krancker im namen Christi beieinander finden. So ist der Kranck / der warhafftig in Christum glaubt / nicht weniger ein Glid Christi vñ der Kirchen / dañ ein Gesunder / hat auch sein Gerechtigkeit / zü den güttern der Christlichen Kirchen / vnder wölchen das Sacrament des Nachtmals nicht das geringst ist / eben als wol als die Gesunden / darumb solle jm das Nachtmal / auff sein gebürlich beger / keins wegs abgeschlagen werden.

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[0186] stum / mit dem Sacrament des Nachtmals versehen werden. Dann wiewol das Nachtmal / fürnemlich in gemeiner versamlung der Kirchen zühalten ist / Jedoch dweil Christus spricht / wa zwen oder drei in meinem namen züsamen kommen / da bin ich mitten vnder jnen / so gibt er hiemit züuerstehn / das auch ein Kirch Christi sei / wa sich ein Kirchendiener vnd ein Krancker im namen Christi beieinander finden. So ist der Kranck / der warhafftig in Christum glaubt / nicht weniger ein Glid Christi vñ der Kirchen / dañ ein Gesunder / hat auch sein Gerechtigkeit / zü den güttern der Christlichen Kirchen / vnder wölchen das Sacrament des Nachtmals nicht das geringst ist / eben als wol als die Gesunden / darumb solle jm das Nachtmal / auff sein gebürlich beger / keins wegs abgeschlagen werden. Math. 18.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/186>, abgerufen am 21.11.2024.