Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.gwaltigen seind nicht den gütten wercken / sonder den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nit fürchten für der Oberkeit / so thü güts / so würstu lob von derselbigen haben / dann sie ist Gottes Dienerin dir zü güt / thüst du aber böß / so fürcht dich / dann sie tregt das Schwerdt nit vmb sunst / sie ist Gottes Dienerin / ein Recherin zür straff über den der böses thüt. So seind nun auß not vnderthon nicht allein vmb der straff willen / sonder auch vmb des gwissens willen / derhalben müssen jr auch steür geben / dann sie seind Gottes Diener / die solchen schutz sollen handthaben Rom. 13. 1. Pet. 2./ etc. Roma. 13. 1. Pet. 2. Den Eemännern. Jr Männer lieben ewere Weiber / gleich wie Christus geliebt Ephes. 5.hat sein Gemein / etc. Ephes. 5. Jr Männer liebend ewere Weiber / gwaltigen seind nicht den gütten wercken / sonder den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nit fürchten für der Oberkeit / so thü güts / so würstu lob von derselbigen haben / dann sie ist Gottes Dienerin dir zü güt / thüst du aber böß / so fürcht dich / dann sie tregt das Schwerdt nit vmb sunst / sie ist Gottes Dienerin / ein Recherin zür straff über den der böses thüt. So seind nun auß not vnderthon nicht allein vmb der straff willen / sonder auch vmb des gwissens willen / derhalben müssen jr auch steür geben / dann sie seind Gottes Diener / die solchen schutz sollen handthaben Rom. 13. 1. Pet. 2./ etc. Roma. 13. 1. Pet. 2. Den Eemännern. Jr Männer lieben ewere Weiber / gleich wie Christus geliebt Ephes. 5.hat sein Gemein / etc. Ephes. 5. Jr Männer liebend ewere Weiber / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0054"/> gwaltigen seind nicht den gütten wercken / sonder den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nit fürchten für der Oberkeit / so thü güts / so würstu lob von derselbigen haben / dann sie ist Gottes Dienerin dir zü güt / thüst du aber böß / so fürcht dich / dann sie tregt das Schwerdt nit vmb sunst / sie ist Gottes Dienerin / ein Recherin zür straff über den der böses thüt. So seind nun auß not vnderthon nicht allein vmb der straff willen / sonder auch vmb des gwissens willen / derhalben müssen jr auch steür geben / dann sie seind Gottes Diener / die solchen schutz sollen handthaben <note place="left">Rom. 13. 1. Pet. 2.</note>/ etc. Roma. 13. 1. Pet. 2.</p> </div> <div> <head>Den Eemännern.</head><lb/> <p>Jr Männer lieben ewere Weiber / gleich wie Christus geliebt <note place="left">Ephes. 5.</note>hat sein Gemein / etc. Ephes. 5. Jr Männer liebend ewere Weiber / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0054]
gwaltigen seind nicht den gütten wercken / sonder den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nit fürchten für der Oberkeit / so thü güts / so würstu lob von derselbigen haben / dann sie ist Gottes Dienerin dir zü güt / thüst du aber böß / so fürcht dich / dann sie tregt das Schwerdt nit vmb sunst / sie ist Gottes Dienerin / ein Recherin zür straff über den der böses thüt. So seind nun auß not vnderthon nicht allein vmb der straff willen / sonder auch vmb des gwissens willen / derhalben müssen jr auch steür geben / dann sie seind Gottes Diener / die solchen schutz sollen handthaben / etc. Roma. 13. 1. Pet. 2.
Rom. 13. 1. Pet. 2. Den Eemännern.
Jr Männer lieben ewere Weiber / gleich wie Christus geliebt hat sein Gemein / etc. Ephes. 5. Jr Männer liebend ewere Weiber /
Ephes. 5.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/54 |
Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/54>, abgerufen am 16.02.2025. |