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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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dem rechten heil vnnd erbawung der Kirchen gedient würt.

Vnd der hochgeborn Herr Vlrich Hertzog zü Wirtemberg / etc. vnser freüntlicher lieber herr vnd Vatrer seelig / ein Kirchenordnung in vnserm Fürstenthumb / auß Christilichem nottwendigem bedencken / vor diser zeit / verfassen vnd anrichten hat lassen / Haben wir dieselb widerumb ferner zü declarieren vnnd züerklären für die hand genommen / Damit allerlei vngleicheit vnd ergerliche handlung / beuorab zü diser gefarlichen zeit / in den kirchen vnsers Fürstenthumbs verhüttet / vnd der recht warhafftig / nottwendig Gotsdienst gefürdert wurde. Dann wir seind der vngezweifelten züuersicht / nach dem Gott nicht ist ein Gott der vnordnung / sonder des fridens / vnd will das es alles ehrlich vnd ordenlich zügehe / es seie seiner ewigen

dem rechten heil vnnd erbawung der Kirchen gedient würt.

Vnd der hochgeborn Herr Vlrich Hertzog zü Wirtemberg / etc. vnser freüntlicher lieber herr vnd Vatrer seelig / ein Kirchenordnung in vnserm Fürstenthumb / auß Christilichem nottwendigem bedencken / vor diser zeit / verfassen vnd anrichten hat lassen / Haben wir dieselb widerumb ferner zü declarieren vnnd züerklären für die hand genommen / Damit allerlei vngleicheit vnd ergerliche handlung / beuorab zü diser gefarlichen zeit / in den kirchen vnsers Fürstenthumbs verhüttet / vnd der recht warhafftig / nottwendig Gotsdienst gefürdert wurde. Dann wir seind der vngezweifelten züuersicht / nach dem Gott nicht ist ein Gott der vnordnung / sonder des fridens / vnd will das es alles ehrlich vnd ordenlich zügehe / es seie seiner ewigen

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[0006] dem rechten heil vnnd erbawung der Kirchen gedient würt. Vnd der hochgeborn Herr Vlrich Hertzog zü Wirtemberg / etc. vnser freüntlicher lieber herr vnd Vatrer seelig / ein Kirchenordnung in vnserm Fürstenthumb / auß Christilichem nottwendigem bedencken / vor diser zeit / verfassen vnd anrichten hat lassen / Haben wir dieselb widerumb ferner zü declarieren vnnd züerklären für die hand genommen / Damit allerlei vngleicheit vnd ergerliche handlung / beuorab zü diser gefarlichen zeit / in den kirchen vnsers Fürstenthumbs verhüttet / vnd der recht warhafftig / nottwendig Gotsdienst gefürdert wurde. Dann wir seind der vngezweifelten züuersicht / nach dem Gott nicht ist ein Gott der vnordnung / sonder des fridens / vnd will das es alles ehrlich vnd ordenlich zügehe / es seie seiner ewigen

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/6>, abgerufen am 21.11.2024.