Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

Bild:
<< vorherige Seite

göttlichen Mayestat ein sonderlicher wolgefälliger dienst / das in den Kirchen ein gebürlich vnnd nutzlich Ordnung / vermög seins göttlichen Worts / fürgenommen vnd gehalten werde.

Vnd dieweil der Son Gottes das Predigampt vnd die Sacramenta des heiligen Euangelions selbs gestifft vnd verordnet hat / das hiedurch der heilig Geist die Kirch auß allerlei völcker versamle / zü der rechten erkanntnuß Gottes füre / vnnd im rechten Glauben zür ewigen Gerechtigkeit vnd seligkeit bestätige vnnd erhalte.

So ist vnser meinung durch Gottes gnad / gar nicht dahin gerichtet / das durch andere oder neüwe Ordnung / das Predigampt vnnd Gebrauch der rechten Christlichen Sacrament verhindert / vnnd die Kirch von dem

göttlichen Mayestat ein sonderlicher wolgefälliger dienst / das in den Kirchen ein gebürlich vnnd nutzlich Ordnung / vermög seins göttlichen Worts / fürgenommen vnd gehalten werde.

Vnd dieweil der Son Gottes das Predigampt vnd die Sacramenta des heiligen Euangelions selbs gestifft vnd verordnet hat / das hiedurch der heilig Geist die Kirch auß allerlei völcker versamle / zü der rechten erkanntnuß Gottes füre / vnnd im rechten Glauben zür ewigen Gerechtigkeit vnd seligkeit bestätige vnnd erhalte.

So ist vnser meinung durch Gottes gnad / gar nicht dahin gerichtet / das durch andere oder neüwe Ordnung / das Predigampt vnnd Gebrauch der rechten Christlichen Sacrament verhindert / vnnd die Kirch von dem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0007" n="II"/>
göttlichen Mayestat ein sonderlicher       wolgefälliger dienst / das in den Kirchen ein gebürlich vnnd nutzlich Ordnung / vermög seins       göttlichen Worts / fürgenommen vnd gehalten werde.</p>
        <p>Vnd dieweil der Son Gottes das Predigampt vnd die Sacramenta des heiligen Euangelions selbs       gestifft vnd verordnet hat / das hiedurch der heilig Geist die Kirch auß allerlei völcker       versamle / zü der rechten erkanntnuß Gottes füre / vnnd im rechten Glauben zür ewigen       Gerechtigkeit vnd seligkeit bestätige vnnd erhalte.</p>
        <p>So ist vnser meinung durch Gottes gnad / gar nicht dahin gerichtet / das durch andere oder       neüwe Ordnung / das Predigampt vnnd Gebrauch der rechten Christlichen Sacrament verhindert /       vnnd die Kirch von dem
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[II/0007] göttlichen Mayestat ein sonderlicher wolgefälliger dienst / das in den Kirchen ein gebürlich vnnd nutzlich Ordnung / vermög seins göttlichen Worts / fürgenommen vnd gehalten werde. Vnd dieweil der Son Gottes das Predigampt vnd die Sacramenta des heiligen Euangelions selbs gestifft vnd verordnet hat / das hiedurch der heilig Geist die Kirch auß allerlei völcker versamle / zü der rechten erkanntnuß Gottes füre / vnnd im rechten Glauben zür ewigen Gerechtigkeit vnd seligkeit bestätige vnnd erhalte. So ist vnser meinung durch Gottes gnad / gar nicht dahin gerichtet / das durch andere oder neüwe Ordnung / das Predigampt vnnd Gebrauch der rechten Christlichen Sacrament verhindert / vnnd die Kirch von dem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/7
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. II. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/7>, abgerufen am 03.12.2024.