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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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hertzig angenommen hat / das er vns nit allein ein mal im Tauff zü gnaden auffnimpt / vnnd die Sünde vergibt / sonder so wir nach dem Tauff / jrgends von dem Satana / vnnd vnser schwacheit / übereilet werden / vnd fallen in schwäre lesterliche Sünde / als dann will er dannocht die Thür seiner Gnaden vnuerrigelt haben / sonder soll für vnd für / allen denen so sich von Sünden bekeren vnd Christlich Büß thün / offen behalten werden.

Dann wiewol niemands auff die Barmhertzigkeit Gottes sündigen soll / vnnd wölcher sollichs grausam laster begeht / sich der Barmhertzigkeit Gottes vnwert macht / jedoch will Gott von der menschen boßheit wegen / zü keinem Lugner werden / vnnd wie Paulus sagt / Gottes Gaben vndRom. 11. berüff / mögen jn nicht gerewen. Er will auch nicht wie EzechielEzech. 18.

hertzig angenommen hat / das er vns nit allein ein mal im Tauff zü gnaden auffnimpt / vnnd die Sünde vergibt / sonder so wir nach dem Tauff / jrgends von dem Satana / vnnd vnser schwacheit / übereilet werden / vnd fallen in schwäre lesterliche Sünde / als dann will er dannocht die Thür seiner Gnaden vnuerrigelt haben / sonder soll für vnd für / allen denen so sich von Sünden bekeren vñ Christlich Büß thün / offen behalten werden.

Dann wiewol niemands auff die Barmhertzigkeit Gottes sündigen soll / vnnd wölcher sollichs grausam laster begeht / sich der Barmhertzigkeit Gottes vnwert macht / jedoch will Gott von der menschen boßheit wegen / zü keinem Lugner werden / vnnd wie Paulus sagt / Gottes Gaben vndRom. 11. berüff / mögen jn nicht gerewen. Er will auch nicht wie EzechielEzech. 18.

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[XXXIX/0081] hertzig angenommen hat / das er vns nit allein ein mal im Tauff zü gnaden auffnimpt / vnnd die Sünde vergibt / sonder so wir nach dem Tauff / jrgends von dem Satana / vnnd vnser schwacheit / übereilet werden / vnd fallen in schwäre lesterliche Sünde / als dann will er dannocht die Thür seiner Gnaden vnuerrigelt haben / sonder soll für vnd für / allen denen so sich von Sünden bekeren vñ Christlich Büß thün / offen behalten werden. Dann wiewol niemands auff die Barmhertzigkeit Gottes sündigen soll / vnnd wölcher sollichs grausam laster begeht / sich der Barmhertzigkeit Gottes vnwert macht / jedoch will Gott von der menschen boßheit wegen / zü keinem Lugner werden / vnnd wie Paulus sagt / Gottes Gaben vnd berüff / mögen jn nicht gerewen. Er will auch nicht wie Ezechiel Rom. 11. Ezech. 18.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XXXIX. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/81>, abgerufen am 21.11.2024.