Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.seind wir schuldig / das wir von jrentwegen stäte Büß thün / namlich das wir disen mangel vnd gebrechen / in vns vor Gott erkennen vnd beklagen / auch von des wegen die werck vnsers gehorsams nicht für volkommne Gerechtigkeit halten / noch darauff bawen / sonder vns vor Gott / als stäte Sünder dargeben / vnd vns allein seiner Barmhertzigkeit / die er vns durch seinen lieben Son / vnsern Herrn Ihesum erzeigt hat / vertrösten / wie auch DauidPsal. 51. vns vorredt / also sprechendt / Ich erkenne mein missethat / vnd mein Sünd ist jmmer vor mir / ich sündige nur vor dir / vnnd thün nur übels vor dir. Vnnd Paulus /Roma. 7. ich weiß das in mir / das ist in meinem fleisch / nichts güts wonet / wöllen hab ich wol / aber volnbringen das güt / finde ich nicht / dann das güt / das ich will / das thü ich nit / sonder das böß das ich nit will das thüe ich / seind wir schuldig / das wir von jrentwegen stäte Büß thün / namlich das wir disen mangel vnd gebrechen / in vns vor Gott erkennen vnd beklagen / auch von des wegen die werck vnsers gehorsams nicht für volkom̃ne Gerechtigkeit halten / noch darauff bawen / sonder vns vor Gott / als stäte Sünder dargeben / vnd vns allein seiner Barmhertzigkeit / die er vns durch seinen lieben Son / vnsern Herrn Ihesum erzeigt hat / vertrösten / wie auch DauidPsal. 51. vns vorredt / also sprechendt / Ich erkenne mein missethat / vnd mein Sünd ist jmmer vor mir / ich sündige nur vor dir / vnnd thün nur übels vor dir. Vnnd Paulus /Roma. 7. ich weiß das in mir / das ist in meinem fleisch / nichts güts wonet / wöllen hab ich wol / aber volnbringen das güt / finde ich nicht / dann das güt / das ich will / das thü ich nit / sonder das böß das ich nit will das thüe ich / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0083" n="XL"/> seind wir schuldig / das wir von jrentwegen stäte Büß thün / namlich das wir disen mangel vnd gebrechen / in vns vor Gott erkennen vnd beklagen / auch von des wegen die werck vnsers gehorsams nicht für volkom̃ne Gerechtigkeit halten / noch darauff bawen / sonder vns vor Gott / als stäte Sünder dargeben / vnd vns allein seiner Barmhertzigkeit / die er vns durch seinen lieben Son / vnsern Herrn Ihesum erzeigt hat / vertrösten / wie auch Dauid<note place="right">Psal. 51.</note> vns vorredt / also sprechendt / Ich erkenne mein missethat / vnd mein Sünd ist jmmer vor mir / ich sündige nur vor dir / vnnd thün nur übels vor dir. Vnnd Paulus /<note place="right">Roma. 7.</note> ich weiß das in mir / das ist in meinem fleisch / nichts güts wonet / wöllen hab ich wol / aber volnbringen das güt / finde ich nicht / dann das güt / das ich will / das thü ich nit / sonder das böß das ich nit will das thüe ich / </p> </div> </body> </text> </TEI> [XL/0083]
seind wir schuldig / das wir von jrentwegen stäte Büß thün / namlich das wir disen mangel vnd gebrechen / in vns vor Gott erkennen vnd beklagen / auch von des wegen die werck vnsers gehorsams nicht für volkom̃ne Gerechtigkeit halten / noch darauff bawen / sonder vns vor Gott / als stäte Sünder dargeben / vnd vns allein seiner Barmhertzigkeit / die er vns durch seinen lieben Son / vnsern Herrn Ihesum erzeigt hat / vertrösten / wie auch Dauid vns vorredt / also sprechendt / Ich erkenne mein missethat / vnd mein Sünd ist jmmer vor mir / ich sündige nur vor dir / vnnd thün nur übels vor dir. Vnnd Paulus / ich weiß das in mir / das ist in meinem fleisch / nichts güts wonet / wöllen hab ich wol / aber volnbringen das güt / finde ich nicht / dann das güt / das ich will / das thü ich nit / sonder das böß das ich nit will das thüe ich /
Psal. 51.
Roma. 7.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XL. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/83>, abgerufen am 16.02.2025. |