Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.in sonderheit verhören / vnnd denselben / nach gelegenheit der Person / freüntlich vnd Christlich vnderrichten / Vnd so sich begebe / das etlich die da ergerlich lebten / vnd mit groben lastern beschwerdt weren / sich vnbüßfertig hielten / gedächten auch nicht jr leben zübessern / Denen soll der Kirchendiener das Nachtmal züentpfahen widerrharen / vnnd jnen biß auff jr besserung abschlahen / Wa auch einer were / der ein solliche sonderliche beschwerd des gwissens hette / das jhm sonderlicher trost des Euangelions nöttig sein wurde / so soll er jhn in sonderheit absoluiern / aber die andern laß er der gmeinen hernach volgenden Absolution erwarten. So nun sollichs mit jetlichem in sonderheit verrichtet / soll der Kirchendiener die gmein Form der offenlichen Beicht vnd Absolution vngeuarlich volgender in sonderheit verhören / vnnd denselben / nach gelegenheit der Person / freüntlich vnd Christlich vnderrichten / Vñ so sich begebe / das etlich die da ergerlich lebten / vnd mit groben lastern beschwerdt weren / sich vnbüßfertig hielten / gedächten auch nicht jr leben zübessern / Denen soll der Kirchendiener das Nachtmal züentpfahen widerrharen / vnnd jnen biß auff jr besserung abschlahen / Wa auch einer were / der ein solliche sonderliche beschwerd des gwissens hette / das jhm sonderlicher trost des Euangelions nöttig sein wurde / so soll er jhn in sonderheit absoluiern / aber die andern laß er der gmeinen hernach volgenden Absolution erwarten. So nun sollichs mit jetlichem in sonderheit verrichtet / soll der Kirchendiener die gmein Form der offenlichen Beicht vnd Absolution vngeuarlich volgender <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0090"/> in sonderheit verhören / vnnd denselben / nach gelegenheit der Person / freüntlich vnd Christlich vnderrichten / Vñ so sich begebe / das etlich die da ergerlich lebten / vnd mit groben lastern beschwerdt weren / sich vnbüßfertig hielten / gedächten auch nicht jr leben zübessern / Denen soll der Kirchendiener das Nachtmal züentpfahen widerrharen / vnnd jnen biß auff jr besserung abschlahen / Wa auch einer were / der ein solliche sonderliche beschwerd des gwissens hette / das jhm sonderlicher trost des Euangelions nöttig sein wurde / so soll er jhn in sonderheit absoluiern / aber die andern laß er der gmeinen hernach volgenden Absolution erwarten.</p> <p>So nun sollichs mit jetlichem in sonderheit verrichtet / soll der Kirchendiener die gmein Form der offenlichen Beicht vnd Absolution vngeuarlich volgender </p> </div> </body> </text> </TEI> [0090]
in sonderheit verhören / vnnd denselben / nach gelegenheit der Person / freüntlich vnd Christlich vnderrichten / Vñ so sich begebe / das etlich die da ergerlich lebten / vnd mit groben lastern beschwerdt weren / sich vnbüßfertig hielten / gedächten auch nicht jr leben zübessern / Denen soll der Kirchendiener das Nachtmal züentpfahen widerrharen / vnnd jnen biß auff jr besserung abschlahen / Wa auch einer were / der ein solliche sonderliche beschwerd des gwissens hette / das jhm sonderlicher trost des Euangelions nöttig sein wurde / so soll er jhn in sonderheit absoluiern / aber die andern laß er der gmeinen hernach volgenden Absolution erwarten.
So nun sollichs mit jetlichem in sonderheit verrichtet / soll der Kirchendiener die gmein Form der offenlichen Beicht vnd Absolution vngeuarlich volgender
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/90 |
Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/90>, abgerufen am 16.02.2025. |