Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.gestalt / der versamleten Kirchen sürsprechen. Vermanung zür offenlichen Beicht. Lieben freünd / wir werden auß den Büßpredigen bericht / das niemands / so seine jar vnnd verstand erreicht hat / zür verzeihung der Sünden kommen mag / er erkenne dann seine Sünd / vnd laß jhm dieselben von hertzen leid sein / glaube auch / das jm seine Sünd von Gott auß lautter gnaden vnd barmhertzigkeit von wegen Jesu Christi vergeben werden. Vnnd aber jhr der verzeihung der Sünden / vnnd stercke des Glaubens begeren / so sollen jhr mir auß grund ewerer hertzen die offenlich Beicht nachsprechen / vnnd darauff das Euangelion der Absolution anhören / dar- gestalt / der versamleten Kirchen sürsprechen. Vermanung zür offenlichen Beicht. Lieben freünd / wir werden auß den Büßpredigen bericht / das niemands / so seine jar vnnd verstand erreicht hat / zür verzeihung der Sünden kommen mag / er erkenne dann seine Sünd / vnd laß jhm dieselben von hertzen leid sein / glaube auch / das jm seine Sünd von Gott auß lautter gnaden vnd barmhertzigkeit von wegen Jesu Christi vergeben werden. Vnnd aber jhr der verzeihung der Sünden / vnnd stercke des Glaubens begeren / so sollen jhr mir auß grund ewerer hertzen die offenlich Beicht nachsprechen / vnnd darauff das Euangelion der Absolution anhören / dar- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0091" n="XLIIII"/> gestalt / der versamleten Kirchen sürsprechen.</p> </div> <div> <head>Vermanung zür offenlichen Beicht.</head><lb/> <p>Lieben freünd / wir werden auß den Büßpredigen bericht / das niemands / so seine jar vnnd verstand erreicht hat / zür verzeihung der Sünden kommen mag / er erkenne dann seine Sünd / vnd laß jhm dieselben von hertzen leid sein / glaube auch / das jm seine Sünd von Gott auß lautter gnaden vnd barmhertzigkeit von wegen Jesu Christi vergeben werden.</p> <p>Vnnd aber jhr der verzeihung der Sünden / vnnd stercke des Glaubens begeren / so sollen jhr mir auß grund ewerer hertzen die offenlich Beicht nachsprechen / vnnd darauff das Euangelion der Absolution anhören / dar- </p> </div> </body> </text> </TEI> [XLIIII/0091]
gestalt / der versamleten Kirchen sürsprechen.
Vermanung zür offenlichen Beicht.
Lieben freünd / wir werden auß den Büßpredigen bericht / das niemands / so seine jar vnnd verstand erreicht hat / zür verzeihung der Sünden kommen mag / er erkenne dann seine Sünd / vnd laß jhm dieselben von hertzen leid sein / glaube auch / das jm seine Sünd von Gott auß lautter gnaden vnd barmhertzigkeit von wegen Jesu Christi vergeben werden.
Vnnd aber jhr der verzeihung der Sünden / vnnd stercke des Glaubens begeren / so sollen jhr mir auß grund ewerer hertzen die offenlich Beicht nachsprechen / vnnd darauff das Euangelion der Absolution anhören / dar-
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XLIIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/91>, abgerufen am 16.02.2025. |