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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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warhafftig Leib vnnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwürtiglich außgetheilt wurde.

Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln will / soll man sich anfencklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nutzlich außgetheilt vnd empfangen werde.

Souil nun die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermüg des worts Christi im Nachtmal / wie sollichs in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / Nämlich das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftiglich vn gegenwürtiglich mit Brot vnd Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde.

warhafftig Leib vnnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwürtiglich außgetheilt wurde.

Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln will / soll man sich anfencklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nutzlich außgetheilt vnd empfangen werde.

Souil nun die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermüg des worts Christi im Nachtmal / wie sollichs in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / Nämlich das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftiglich vn gegenwürtiglich mit Brot vñ Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde.

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[0098] warhafftig Leib vnnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwürtiglich außgetheilt wurde. Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln will / soll man sich anfencklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nutzlich außgetheilt vnd empfangen werde. Souil nun die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermüg des worts Christi im Nachtmal / wie sollichs in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / Nämlich das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftiglich vn gegenwürtiglich mit Brot vñ Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/98>, abgerufen am 21.11.2024.