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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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Souil aber die Ordnung der außtheilung desselben belangt / wiewol vor Jaren allerlei Gseng / Lectiones / Salutationes vnnd Gebett / neben vnd zü der ersten Stifftung Christi verordnet / vnd etlich Christlich Kirchen / darinn das Euangelion rein geprediget würdet / zü vnsern zeiten derselben vil sich noch gebrauchen / wir auch da auß Gottes Gnad ein gmeine nutzliche vnnd Christliche Kirchenordnung / auß gmeinem Rath der Christlichen Ständen fürgenommen werden solt / vns derselben gern gleichförmig halten wöllen. Jedoch dieweil bei der außtheilung des heiligen Nachtmals / allwegen zwo Predig / nämlich die gmein Predig / vnd dann die verkündigung des Tods Christi gehalten weröen sollen / vnd die menige der obbemelten stuck / den nöttigen Predigen vnd dem Hauptstuck des Nachtmals der zeit halb etwas hinderlich

Souil aber die Ordnung der außtheilung desselben belangt / wiewol vor Jaren allerlei Gseng / Lectiones / Salutationes vnnd Gebett / neben vnd zü der ersten Stifftung Christi verordnet / vnd etlich Christlich Kirchen / darinn das Euangelion rein geprediget würdet / zü vnsern zeiten derselben vil sich noch gebrauchen / wir auch da auß Gottes Gnad ein gmeine nutzliche vnnd Christliche Kirchenordnung / auß gmeinem Rath der Christlichen Ständen fürgenom̃en werden solt / vns derselben gern gleichförmig halten wöllen. Jedoch dieweil bei der außtheilung des heiligen Nachtmals / allwegen zwo Predig / nämlich die gmein Predig / vnd dann die verkündigung des Tods Christi gehalten weröẽ sollen / vñ die menige der obbemelten stuck / den nöttigẽ Predigen vñ dem Hauptstuck des Nachtmals der zeit halb etwas hinderlich

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[XLVIII/0099] Souil aber die Ordnung der außtheilung desselben belangt / wiewol vor Jaren allerlei Gseng / Lectiones / Salutationes vnnd Gebett / neben vnd zü der ersten Stifftung Christi verordnet / vnd etlich Christlich Kirchen / darinn das Euangelion rein geprediget würdet / zü vnsern zeiten derselben vil sich noch gebrauchen / wir auch da auß Gottes Gnad ein gmeine nutzliche vnnd Christliche Kirchenordnung / auß gmeinem Rath der Christlichen Ständen fürgenom̃en werden solt / vns derselben gern gleichförmig halten wöllen. Jedoch dieweil bei der außtheilung des heiligen Nachtmals / allwegen zwo Predig / nämlich die gmein Predig / vnd dann die verkündigung des Tods Christi gehalten weröẽ sollen / vñ die menige der obbemelten stuck / den nöttigẽ Predigen vñ dem Hauptstuck des Nachtmals der zeit halb etwas hinderlich

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XLVIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/99>, abgerufen am 21.11.2024.