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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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halten / das alle Weltliche Regiment / vnd derselben zeitliche wolfart / fürnemlich zü erhaltung vnnd fürderung der rechten waren Christlichen Kirchen von Gott gestifft / verordnet vnd gegeben werden.

So wöllen wir durch Gottes Gnad an vns nichts erwinden lassen / damit wir dem Sohn Gottes / vnserm lieben Herrn vnnd einigen Heyland Ihesu Christo vnnd seiner Kirchen / vnsern fleiß vnnd dienst in vnserm befohlnen Ampt vnd Regierung beweisen können vnd vermögen.

Vnd dieweil ein Christliche Kirchenordnung nicht der geringsten stuck eins ist / dadurch dem rechten heyl vnd erbawung der Kirchen gedient wirdt.

Vnd der hochgeborn Herr Vlrich Hertzog zü Würtemberg / vnser freundlicher lieber Herr vnd Vatter selig / ein Kirchenordnung in vnserm Fürstenthumm / auß Christlichem notwendigen bedencken / vor diser zeit / verfassen vnnd anrichten hat lassen / haben wir dieselbigen widerumb ferner zü declarieren vnd zü erkleren für die handt genommen / Damit allerley vngleicheit vnd ergerliche handlung / beuorab zü dieser gefehrlichen zeit / in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs verhütet / vnnd der recht / warhafftig / notwendig Gotteßdienst gefürdert würde.

Dann wir seind der vngezweiffelten züuersicht / nach dem Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern des friedens / vnnd wil das es alles ehrlich vnd ordenlich zügehe / es sey seiner ewigen Göttlichen Maiestet ein sonderlicher wolgefelliger Dienst / das in den Kirchen ein gebürlich vnd nützlich Ordnung / vermög seines Göttlichen worts / fürgenommen vnd gehalten werde.

halten / das alle Weltliche Regiment / vnd derselben zeitliche wolfart / fürnemlich zü erhaltung vnnd fürderung der rechten waren Christlichen Kirchen von Gott gestifft / verordnet vnd gegeben werden.

So wöllen wir durch Gottes Gnad an vns nichts erwinden lassen / damit wir dem Sohn Gottes / vnserm lieben Herrn vnnd einigen Heyland Ihesu Christo vnnd seiner Kirchen / vnsern fleiß vnnd dienst in vnserm befohlnen Ampt vnd Regierung beweisen können vnd vermögen.

Vnd dieweil ein Christliche Kirchenordnung nicht der geringsten stuck eins ist / dadurch dem rechten heyl vnd erbawung der Kirchen gedient wirdt.

Vñ der hochgeborn Herr Vlrich Hertzog zü Würtemberg / vnser freundlicher lieber Herr vnd Vatter selig / ein Kirchenordnung in vnserm Fürstenthum̃ / auß Christlichem notwendigen bedencken / vor diser zeit / verfassen vnnd anrichten hat lassen / haben wir dieselbigen widerumb ferner zü declarieren vnd zü erkleren für die handt genommen / Damit allerley vngleicheit vnd ergerliche handlung / beuorab zü dieser gefehrlichen zeit / in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs verhütet / vnnd der recht / warhafftig / notwendig Gotteßdienst gefürdert würde.

Dann wir seind der vngezweiffelten züuersicht / nach dem Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern des friedens / vnnd wil das es alles ehrlich vnd ordenlich zügehe / es sey seiner ewigen Göttlichen Maiestet ein sonderlicher wolgefelliger Dienst / das in den Kirchen ein gebürlich vnd nützlich Ordnung / vermög seines Göttlichen worts / fürgenommen vnd gehalten werde.

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[0004] halten / das alle Weltliche Regiment / vnd derselben zeitliche wolfart / fürnemlich zü erhaltung vnnd fürderung der rechten waren Christlichen Kirchen von Gott gestifft / verordnet vnd gegeben werden. So wöllen wir durch Gottes Gnad an vns nichts erwinden lassen / damit wir dem Sohn Gottes / vnserm lieben Herrn vnnd einigen Heyland Ihesu Christo vnnd seiner Kirchen / vnsern fleiß vnnd dienst in vnserm befohlnen Ampt vnd Regierung beweisen können vnd vermögen. Vnd dieweil ein Christliche Kirchenordnung nicht der geringsten stuck eins ist / dadurch dem rechten heyl vnd erbawung der Kirchen gedient wirdt. Vñ der hochgeborn Herr Vlrich Hertzog zü Würtemberg / vnser freundlicher lieber Herr vnd Vatter selig / ein Kirchenordnung in vnserm Fürstenthum̃ / auß Christlichem notwendigen bedencken / vor diser zeit / verfassen vnnd anrichten hat lassen / haben wir dieselbigen widerumb ferner zü declarieren vnd zü erkleren für die handt genommen / Damit allerley vngleicheit vnd ergerliche handlung / beuorab zü dieser gefehrlichen zeit / in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs verhütet / vnnd der recht / warhafftig / notwendig Gotteßdienst gefürdert würde. Dann wir seind der vngezweiffelten züuersicht / nach dem Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern des friedens / vnnd wil das es alles ehrlich vnd ordenlich zügehe / es sey seiner ewigen Göttlichen Maiestet ein sonderlicher wolgefelliger Dienst / das in den Kirchen ein gebürlich vnd nützlich Ordnung / vermög seines Göttlichen worts / fürgenommen vnd gehalten werde.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/4>, abgerufen am 21.11.2024.