Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

Bild:
<< vorherige Seite

hiemit befohlen / das Euangelion von der verzeihung der Sünden zü predigen / das / wer daran glaub / dem werde durch sie die Sünde erlassen / wer aber nit daran glaube / dem werde die Sünde behalten. Also hat er auch hiemit jhnen aufferlegt / nicht allein einen grossen hauffen / sondern auch einer einzeligen Person / das Euangelium von verzeihung der Sünden / durch Jesum Christum züpredigen / vnd demnach den / so daran glaubet / von Sünden zü absoluiern / dem aber / der nit daran glaubt / die Sünde zü behalten.

Darumb sollen die Pfarrherr jren Pfarr verwandten / nicht allein die gemeyne offentliche Predigt thün / sondern jhnen auch jhren dienst insonderheit anbieten / vnd fürnemlich wenn sie das Nachtmal Christi halten wöllen / sollen sie die Kirch vermanen / das ein jeglicher / der des Nachtmals Christi zü empfahen gedenck / sich züuor am abendt anzeyge / vnd seine rew vnd leydt vber die Sünde bekenne / auch sein beger der Absolution oder verzeihung der Sünden / vnd sein fürnemmen von den Sünden abzüstehen / vnd forthin in Christlichem gehorsam zü leben bezeuge / darmit niemand das Nachtmal Christi / jm selbs zür verdamnuß / vnnd der Kirchen zür ergernuß empfahe.

Es soll aber hierinn folgende Ordnung gehalten werden / Anfengklich / so die Kirch abends bey einander versamlet / sol der Kirchendiener ein Predigt thün / von der rechten Christlichen Büß / vnd von dem rechten gebrauch des Sacraments / des nachtmals Christi.

Darnach soll er ein jeglichen insonderheit verhören / vnd denselben / nach gelegenheit der Person / freundlich vnd Christlich vnterrichten. Vnd so sich begebe / das

hiemit befohlen / das Euangelion von der verzeihung der Sünden zü predigen / das / wer daran glaub / dem werde durch sie die Sünde erlassen / wer aber nit daran glaube / dem werde die Sünde behalten. Also hat er auch hiemit jhnen aufferlegt / nicht allein einen grossen hauffen / sondern auch einer einzeligen Person / das Euangelium von verzeihung der Sünden / durch Jesum Christum züpredigen / vnd demnach den / so daran glaubet / von Sünden zü absoluiern / dem aber / der nit daran glaubt / die Sünde zü behalten.

Darumb sollen die Pfarrherr jren Pfarr verwandten / nicht allein die gemeyne offentliche Predigt thün / sondern jhnen auch jhren dienst insonderheit anbieten / vnd fürnemlich wenn sie das Nachtmal Christi halten wöllen / sollen sie die Kirch vermanen / das ein jeglicher / der des Nachtmals Christi zü empfahen gedenck / sich züuor am abendt anzeyge / vnd seine rew vnd leydt vber die Sünde bekeñe / auch sein beger der Absolution oder verzeihung der Sünden / vnd sein fürnemmen von den Sünden abzüstehen / vñ forthin in Christlichem gehorsam zü leben bezeuge / darmit niemand das Nachtmal Christi / jm selbs zür verdamnuß / vnnd der Kirchen zür ergernuß empfahe.

Es soll aber hierinn folgende Ordnung gehalten werden / Anfengklich / so die Kirch abends bey einander versamlet / sol der Kirchendiener ein Predigt thün / von der rechten Christlichen Büß / vnd von dem rechten gebrauch des Sacraments / des nachtmals Christi.

Darnach soll er ein jeglichen insonderheit verhören / vñ denselben / nach gelegenheit der Person / freundlich vnd Christlich vnterrichten. Vnd so sich begebe / das

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0048"/>
hiemit befohlen / das Euangelion                      von der verzeihung der Sünden zü predigen / das / wer daran glaub / dem werde                      durch sie die Sünde erlassen / wer aber nit daran glaube / dem werde die Sünde                      behalten. Also hat er auch hiemit jhnen aufferlegt / nicht allein einen grossen                      hauffen / sondern auch einer einzeligen Person / das Euangelium von verzeihung                      der Sünden / durch Jesum Christum züpredigen / vnd demnach den / so daran                      glaubet / von Sünden zü absoluiern / dem aber / der nit daran glaubt / die Sünde                      zü behalten.</p>
        <p>Darumb sollen die Pfarrherr jren Pfarr verwandten / nicht allein die gemeyne                      offentliche Predigt thün / sondern jhnen auch jhren dienst insonderheit anbieten                      / vnd fürnemlich wenn sie das Nachtmal Christi halten wöllen / sollen sie die                      Kirch vermanen / das ein jeglicher / der des Nachtmals Christi zü empfahen                      gedenck / sich züuor am abendt anzeyge / vnd seine rew vnd leydt vber die Sünde                          beken&#x0303;e / auch sein beger der Absolution oder verzeihung der                      Sünden / vnd sein fürnemmen von den Sünden abzüstehen / vn&#x0303;                      forthin in Christlichem gehorsam zü leben bezeuge / darmit niemand das Nachtmal                      Christi / jm selbs zür verdamnuß / vnnd der Kirchen zür ergernuß empfahe.</p>
        <p>Es soll aber hierinn folgende Ordnung gehalten werden / Anfengklich / so die                      Kirch abends bey einander versamlet / sol der Kirchendiener ein Predigt thün /                      von der rechten Christlichen Büß / vnd von dem rechten gebrauch des Sacraments /                      des nachtmals Christi.</p>
        <p>Darnach soll er ein jeglichen insonderheit verhören / vn&#x0303; denselben                      / nach gelegenheit der Person / freundlich vnd Christlich vnterrichten. Vnd so                      sich begebe / das
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0048] hiemit befohlen / das Euangelion von der verzeihung der Sünden zü predigen / das / wer daran glaub / dem werde durch sie die Sünde erlassen / wer aber nit daran glaube / dem werde die Sünde behalten. Also hat er auch hiemit jhnen aufferlegt / nicht allein einen grossen hauffen / sondern auch einer einzeligen Person / das Euangelium von verzeihung der Sünden / durch Jesum Christum züpredigen / vnd demnach den / so daran glaubet / von Sünden zü absoluiern / dem aber / der nit daran glaubt / die Sünde zü behalten. Darumb sollen die Pfarrherr jren Pfarr verwandten / nicht allein die gemeyne offentliche Predigt thün / sondern jhnen auch jhren dienst insonderheit anbieten / vnd fürnemlich wenn sie das Nachtmal Christi halten wöllen / sollen sie die Kirch vermanen / das ein jeglicher / der des Nachtmals Christi zü empfahen gedenck / sich züuor am abendt anzeyge / vnd seine rew vnd leydt vber die Sünde bekeñe / auch sein beger der Absolution oder verzeihung der Sünden / vnd sein fürnemmen von den Sünden abzüstehen / vñ forthin in Christlichem gehorsam zü leben bezeuge / darmit niemand das Nachtmal Christi / jm selbs zür verdamnuß / vnnd der Kirchen zür ergernuß empfahe. Es soll aber hierinn folgende Ordnung gehalten werden / Anfengklich / so die Kirch abends bey einander versamlet / sol der Kirchendiener ein Predigt thün / von der rechten Christlichen Büß / vnd von dem rechten gebrauch des Sacraments / des nachtmals Christi. Darnach soll er ein jeglichen insonderheit verhören / vñ denselben / nach gelegenheit der Person / freundlich vnd Christlich vnterrichten. Vnd so sich begebe / das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/48
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/48>, abgerufen am 21.11.2024.